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Beratungsleistungen Interkommunales Verkehrskonzept für die Kommunen Böhlen, Groitzsch, Markranstädt, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau

KommStEG mbH · Neukieritzsch OT Lobstädt, Sachsen

Aktenzeichen 01/2025veröffentlicht 08.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 488 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Leipzig.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,62 Mio. €
Laufzeit
23 Monate01.09.2025 – 31.07.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • siehe Ausschreibungstext80 %
  • siehe Ausschreibungstext20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2027
    vor 14 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Kommunen Neukieritzsch, Groitzsch, Böhlen und Zwenkau, welche im Landkreis Leipzig und dort in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander liegen, haben, basierend auf entsprechenden Stadt- und Gemeinderatsbeschlüssen in den beteiligten Kommunen am 18.02.2022 die „Kommunale Strukturentwicklungsgesellschaft Böhlen - Groitzsch -Neukieritzsch - Zwenkau mbH“ (kurz: „KommStEG mbH“) gegründet.

Bereits im Dezember 2022 haben die weiteren Kommunen Markranstädt, Regis-Breitingen und Rötha bekundet in die Gesellschaft aufgenommen zu werden, was zum 01.04.2023 erfolgte. Die beteiligten Kommunen wollen als sogenanntes „Kernbetroffenes Gebiet“ des Mitteldeutschen Braunkohlereviers und unter Berücksichtigung des politisch gewollten Kohleausstiegs, welcher im sogenannten "Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung" (14.08.2020) zum Ende des Jahres 2038 verankert ist, frühzeitig den zweiten Strukturwandel angehen, aktiv mitgestalten und insofern ihre Kräfte bündeln. Sie wollen den erneuten Strukturwandel auch als Chance für eine nachhaltige Strukturstärkung in der Region nutzen. Das Mitteldeutsche Revier soll zu einer attraktiven und wettbewerbsfähigen Region in Deutschland entwickelt werden. Es soll zu einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Transformation des im Bundesland Sachsen gelegenen Kerngebietes der Braunkohleförderung kommen. Insofern hatten die Kommunen Neukieritzsch, Groitzsch, Böhlen und Zwenkau am 07.03.2022 gemeinsam einen Antrag gestellt, der insbesondere die Gründung dieser Strukturentwicklungsgesellschaft und deren personelle Ausstattung finanziell tragen sollte. Die beantragten Mittel wurden am 29.03.2022 bewilligt. Die Förderperiode, welche Gegenstand des Antrags vom 07.03.2022 war, lief zum 30.04.2024 aus. In der Folge wurde der weitere Antrag für die sich anschließende Förderperiode ab dem 01.05.2024 bis zum 30.04.2028 gestellt und dieser wurde zwischenzeitlich ebenfalls bewilligt. Dieser Antrag bezog dann bereits die weiteren Kommunen Markranstädt, Regis-Breitingen und Rötha mit ein.

Die vorgenannten Unterlagen, mithin der Zuwendungsbescheid und die Kooperationsvereinbarung liegen der Ausschreibung an.

Mit der vorliegenden Ausschreibung soll die Vergabe der Beratungsleistungen Interkommunales Verkehrskonzept für die Kommunen Böhlen, Groitzsch, Markranstädt, Neukieritzsch, Regis-Breitingen, Rötha und Zwenkau auch unter Berücksichtigung der Verknüpfungspunkte Pegau und Elstertrebnitz an einen geeigneten sachkundigen Bieter erfolgen, der die nachfolgend näher beschriebenen Leistungen erfüllen kann.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
siehe AusschreibungstextGewichtung (dezimal, genau) 0,8- Darstellung bei der Herangehensweise an die Aufgabenstellung allgemein --> Gewichtung: 0,2 - Darstellung bei der Herangehensweise gesondert an die Bürgerbeteiligung --> Gewichtung: 0,1 - Darstellung bei der Herangehensweise gesondert an die Datensammlung-, -erhebung und deren Verarbeitung --> Gewichtung: 0,1 - Darstellung der beabsichtigten Kommunikation mit den beteiligten Kommunen und den dortigen politischen Gremien --> Gewichtung: 0,1 - Vorstellung des Projektteams und der Projektorganisation / Verfügbarkeit der Projektbeteiligten/ interne Kommunikation im Projektteam --> Gewichtung: 0,1 - Technische Büroausstattung / Systeme zur Unterstützung der Datenerhebung --> Gewichtung: 0,1 - Darstellung eines Referenzobjektes mit vergleichbarer Aufgabe möglichst in Sachsen (Verkehrskonzept für mehrere Kommunen oder vergleichbare Aktionsräume) --> Gewichtung: 0,1
Preis
siehe AusschreibungstextGewichtung (dezimal, genau) 0,2Vergütung/ Stundenlöhne/ Sach- und Nebenkosten --> Gewichtung: 0,2

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
nein
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekan … ganz lesenVerstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt, und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PTV Transport Consult GmbH, Dresden3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
KommStEG mbH
Anschrift
Glück-Auf-Straße 35/37, 04575 Neukieritzsch OT Lobstädt
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
HMW Rechtsanwälte Steuerberatersekretariat@hmw-markkleeberg.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 750 (Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (11 Lose mit Angabe)
347.000 €Zuschlagswert im Median
228.040 € – 401.756 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.07.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0199c3e1-7461-4c56-ab44-a55bfd1d8bb6.