Beratungsleistungen für die Unterstützung bei der Implementierung einer Omnikanalplattform
AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 2025-017-SHveröffentlicht 06.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 15 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hannover30519, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsatellite.dtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die AOK Niedersachsen möchte sich zukunftssicher aufstellen und in die-sem Zusammenhang sowohl Bestandskanäle optimieren (Telefonie, Mail, Brief und persönliche Beratung), einen nahtlosen Wechsel zwischen Kanä-len anstreben, als auch perspektivisch neue Kanäle aufbauen (z.B. Chat, Videoberatung) und Prozesse automatisieren (z.B. Self-Services, Nutzung von Bots/ KI). Vor diesem Hintergrund wurde eine Omnikanalplattform (OKP) ausgeschrieben. Ein Zuschlag ist für Februar 2025 geplant. Mit Abschluss des Vergabeprozesses wird die AOK Niedersachsen mit dem gewählten Anbieter in die Implementierungsphase starten und in der finalen Ausbaustufe bis zu 5000 Agenten gleichzeitig in den verschiedenen Kanälen einsetzen.
Für die Implementierungsphase ist intern folgende Projektorganisation vorgesehen, welche mit der Aufstellung des bezuschlagten Anbieters ab-geglichen und ggf. angepasst wird. Die Projektmitarbeitenden werden aus Ressourcen der AOK Niedersachsen und des OKP-Anbieters besetzt.
Beschreibung des Loses
.Beratungsleistungen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den B … ganz lesenkürzer
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu 500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend, wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung- Kriterium
- - Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Eignung (Anlage T04) - Eigenerklärung RUS Sanktion (Anlage T046a) - Eignungskriterienkatalog (T03a) - Deutschsprachigkeit der Ansprechpartner, welche im Projekt eingesetzt werden. - Mindestens 5 eigene Consultants im Unternehmen in Festanstellung mit der geforderten Erfahrung be … ganz lesenkürzer
- Eigenerklärung zur Eignung (Anlage T04) - Eigenerklärung RUS Sanktion (Anlage T046a) - Eignungskriterienkatalog (T03a) - Deutschsprachigkeit der Ansprechpartner, welche im Projekt eingesetzt werden. - Mindestens 5 eigene Consultants im Unternehmen in Festanstellung mit der geforderten Erfahrung bei der Implementierung einer Contact-Center-Lösung (CCaaS / Omnikanalplattform) - Mindestens 10 eigene Projektmanager im Unternehmen in Festanstellung (diese können auch deckungsgleich mit den Consultants sein) - Unternehmensgröße mindestens 20 Vollzeitbeschäftigte in den relevanten Bereichen Contact Center Consulting, Testmanagement, Service Tansition Management und Projektmanagement - Mindestens 5 Jahre Erfahrung des Unternehmens mit der Implementierung von Contact-Center-Lösungen (CCaaS / Omnikanalplattform) - Mindestens 3 abgegebene Referenzen. Mindestens eine Referenz muss den Betrieb mit mindestens 1.000 gleichzeitig aktiven Agenten umfassen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 8 Jahre sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 15 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag drei Mal um weitere drei Monate zu verlängern.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- satellite.dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 82 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Deutschsprachigkeit der Ansprechpartner, welche im Projekt eingesetzt werden. - Mindestens 5 eigene Consultants im Unternehmen in Festanstellung mit der geforderten Erfahrung bei der Implementierung einer Contact-Center-Lösung (CCaaS / Omnikanalplattform) - Mindestens 10 eigene Projektma … ganz lesenkürzer
Leistung: - Deutschsprachigkeit der Ansprechpartner, welche im Projekt eingesetzt werden. - Mindestens 5 eigene Consultants im Unternehmen in Festanstellung mit der geforderten Erfahrung bei der Implementierung einer Contact-Center-Lösung (CCaaS / Omnikanalplattform) - Mindestens 10 eigene Projektmanager im Unternehmen in Festanstellung (diese können auch deckungsgleich mit den Consultants sein) - Unternehmensgröße mindestens 20 Vollzeitbeschäftigte in den relevanten Bereichen Contact Center Consulting, Testmanagement, Service Tansition Management und Projektmanagement - Mindestens 5 Jahre Erfahrung des Unternehmens mit der Implementierung von Contact-Center-Lösungen (CCaaS / Omnikanalplattform) - Mindestens 3 abgegebene Referenzen. Mindestens eine Referenz muss den Betrieb mit mindestens 1.000 gleichzeitig aktiven Agenten umfassen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 8 Jahre sein.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...". Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYT6M2YW3Z Die fünf Bewerber mit der höchsten Wertung werden zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert. Weiteres Vorgehen: - aufgefordert ein indikatives Angebot abzugeben. - Die Auftraggeberin beabsichtigt einen Pitch mit Vorstellung des eingereichten in-dikat … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYT6M2YW3Z Die fünf Bewerber mit der höchsten Wertung werden zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert. Weiteres Vorgehen: - aufgefordert ein indikatives Angebot abzugeben. - Die Auftraggeberin beabsichtigt einen Pitch mit Vorstellung des eingereichten in-dikativen Angebotes und einer im Rahmen der indikativen Angebotsaufforderung übermittelten Aufgabe - Die Bieter müssen damit rechnen, dass der Zuschlag auf die indikativen Angebo-te erteilt wird und der Pitch unter anderem der Erläuterung ihrer Angebote dient (sog. Aufklärungsgespräch). Eine Verhandlung ist nicht vorgesehen. - Die Auftraggeberin behält sich die Aufforderung zur Abgabe von Folge- und fina-len Angeboten vor und würde die Bieter in diesem Fall darüber unterrichten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Peiner Str. 8, 30519 Hannover
- Kontakt
- vms-vergabe@
nds.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DYNACON GmbH14 Zuschläge
- Fsas Technologies GmbH6 Zuschläge
- Accenture GmbH5 Zuschläge
- IDV AG4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
- msg systems ag4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 930bf4d0-08e0-4d14-a8f5-9a57bf5a71a5.