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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öffentlichen Krankenhausbetrieb

Städtisches Klinikum Dessau · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen LOT-0001 E44424915veröffentlicht 05.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 338 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06847, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 16:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beratungsleistungen ist die weitere Umsetzung eines bereits laufenden Sanierungsprogramms sowie die Operationalisierung weiterer geeigneter Konzepte für das Städtische Klinikum Dessau. Die derzeitige Reorganisation umfasst folgende Schwerpunkte: • Abbau des Defizites von 25 Millionen Euro innerhalb von drei Jahren • Steigerung der Fallzahlen stationärer Patientinnen und Patienten • Umsetzung der Krankenhausreform auf Bundesebene in das Klinikum sowie zukunftssichere Navigation durch die Transformation im Gesundheitswesen • Umsetzung der Medizinstrategie 2030 zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des medizinischen Portfolios: Sektorenverbindender Maximalversorger als Leitprämisse • Erlössteigerung durch Ausbau von Marketingmaßnahmen, Einweisermanagement und der grundsätzlichen Stärkung der Fähigkeit der Einrichtung Wachstum zu generieren • Kostenoptimierung durch Effizienzsteigerungen und eine nachhaltige Personalstruktur • Sachkostenreduktion durch verbesserte Steuerung von Beschaffung, Materialwirtschaft und Ressourcennutzung • Steigerung der Produktivität in medizinischen und administrativen Bereichen, • Verbesserung der Marktpositionierung als führender Gesundheitsversorger in der Region • Automatisierung und Digitalisierung zur Etablierung einer modernen Patientenbehandlung und Serviceangebote • Projektmanagement zur Sicherstellung der zielorientierten Umsetzung des gesamten Sanierungsprogrammes.

Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durch. Dabei handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, welches sich in zwei größere Verfahrensstufen gliedert: Die Bewerbungsphase im Rahmen des öffentlichen Teilnahme-wettbewerbs (Stufe 1) und die Angebots- und Verhandlungsphase mit Durchführung der Verhandlungen (Stufe 2), die mit der Zuschlagsentscheidung abschließen soll.

Derzeit findet der Teilnahmewettbewerb (Stufe 1) statt. Er dient dazu, die unternehmensbe-zogenen Daten der Bewerber auszuwerten und so geeignete – d. h. fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige – Bewerber zu ermitteln, die in einem zweiten Schritt zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden sollen.

Die Leistung wurde in nachfolgende zwei Lose aufgeteilt: Los 1 Strategisch-wirtschaftliche Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öf-fentlichen Krankenhausbetrieb

Los 2 Operativ-prozessuale Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öffentlichen Krankenhausbetrieb

Die Bewerber können sich auf ein oder beide Lose bewerben. In der sich anschließenden Angebotsphase (Stufe 2) wird der Auftraggeber bis zu vier geeignete Bewerber auffordern, ein Angebot für die ausgeschriebene Leistung abzugeben.

Ein Angebot dürfen nur diejenigen Bewerber einreichen, die von dem Auftraggeber nach Prüfung des übermittelten Teilnahmeantrags dazu aufgefordert werden.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Strategisch-wirtschaftliche Beratungsdienstleistungen

Strategisch-wirtschaftliche Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öf-fentlichen Krankenhausbetrieb

––
2
Los 2: Operativ-prozessuale Beratungsdienstleistungen

Operativ-prozessuale Beratungsdienstleistungen für Transformationsprozesse im öffentlichen Krankenhausbetrieb

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Gewertet wird der jährliche spezifische Umsatz, den der Bewerber im Durchschnitt der abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (2022 bis 2024) durch mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Beratungsleistungen erzielt hat. Es handelt sich um eine Mindestanforderung: Die Bewerber müssen durch Eigenerklärun … ganz lesenGewertet wird der jährliche spezifische Umsatz, den der Bewerber im Durchschnitt der abgeschlossenen drei Geschäftsjahre (2022 bis 2024) durch mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Beratungsleistungen erzielt hat. Es handelt sich um eine Mindestanforderung: Die Bewerber müssen durch Eigenerklärung einen spezifischen durchschnittlichen Umsatz von mindestens 4,0 Mio. EUR netto für die Jahre 2022 bis 2024 nachweisen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt dazu, dass eine Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden kann. Berücksichtigt werden nur die Bewerber, die Mindestanforderungen kumulativ erfüllen. Die Punkte werden wie folgt verteilt: 1 Punkt: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mehr als 4 Mio. EUR netto; 2 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 4,5 Mio. EUR netto pro Jahr; 3 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 5 Mio. EUR netto pro Jahr; 4 Punkte: Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 5,5 Mio. EUR netto pro Jahr; 5 Punkte:Durchschnittlicher Umsatz der Jahre 2022 bis 2024 beträgt mindestens 6 Mio. EUR netto pro Jahr.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: es sind mindestens drei einschlägige Referenzen einzureichen, die die Anforderungen erfüllen. Anforderungen an eine einschlägige Referenz: 1) Nachweis eines bestehenden oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines bestehenden* oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines Groß … ganz lesenMindestanforderung: es sind mindestens drei einschlägige Referenzen einzureichen, die die Anforderungen erfüllen. Anforderungen an eine einschlägige Referenz: 1) Nachweis eines bestehenden oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines bestehenden* oder abgeschlossenen Sanierungsauftrages eines Großkrankenhaus** innerhalb der letzten drei Jahre oder 2) - Nachweis von zwei bestehenden* oder abgeschlossenen Beratungsprojekten zum Thema Medizinstrategie und/oder Wachstum in Großkrankenhäusern** inklusive nachweislicher Projektumfänge im Bereich Kostensenkung innerhalb der letzten drei Jahre. *“Bestehend“ im vorstehendem Sinne bedeutet, dass mindestens 50 % der beauftragten Leistungen erbracht sein müssen. Diesbezüglich kann z.B. auf das vereinbarte Honorar oder die Laufzeit des Vertrages verweisen werden. **Großkrankenhäuser im vorstehenden Sinne sind: Maximalversorger, Universitätsklinika oder Schwerpunktversorger mit mehr als 500 Betten. Andernfalls ist die Referenz nicht einschlägig. Hinweis: Zu Wertungszwecken wird 1 (ein) Sanierungsauftrag mit 2 (zwei) Beratungsprojekten gleichgesetzt. Für die Mindestanforderung von 3 (drei) einschlägigen Referenzen bedarf es demnach z.B. 3 Sanierungsaufträgen oder 6 Beratungsprojekten (Mischformen sind auch mög-lich). Für die Erfüllung der Mindestanforderung gibt es keine Punkte. Je weiterer einschlägiger Referenz gibt es einen Punkt. Das ergibt 5 Punkte bei insgesamt 8 einschlägigen Referenzen. Mehr als 8 Referenzen bringen keine weiteren Punkte.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Gewertet wird die Anzahl der Berater, die dem Bewerber zur Verfügung stehen. Herangezogen wer-den die Referenzwerte aus den Jahren 2023 – 2025. Es handelt sich um Berater insgesamt und um solche in folgenden Fachgebieten: (1) Labor und Pathologie: Mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung in der wir … ganz lesenGewertet wird die Anzahl der Berater, die dem Bewerber zur Verfügung stehen. Herangezogen wer-den die Referenzwerte aus den Jahren 2023 – 2025. Es handelt sich um Berater insgesamt und um solche in folgenden Fachgebieten: (1) Labor und Pathologie: Mindestens zwei Jahre Beratungserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung sowie Reorganisation. (2) Technologiemanagement: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der wirtschaftlichen Bewertung von Medizin- und Telekommunikationstechnologie. (3) Digitalisierung: Mindestens fünf Jahre Beratungserfahrung in der Entwicklung von Digitalisierungs- und IT-Projekten für Krankenhäuser sowie in der wirtschaftlichen Bewertung digitaler Infrastruktur. (4) Medizinstrategie: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung und Umset-zung von Strategieprogrammen in Krankenhäusern. (5) Wachstum: Expertise in der Konzeption und erfolgreichen Umsetzung von Marketing-, Ein-weiser- und Wachstumsprogrammen in Krankenhäusern. (6) KHVVG/KHAG/Transformationsfonds: Mindestens ein Jahr Beratungserfahrung zur Um-setzung der Reformvorhaben auf Bundesebene, einschließlich der Beantragung von Förder-mitteln nach dem Transformationsfonds. (7) Prozessoptimierung: Mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Optimierung der gesamten Prozesskette im Krankenhaus inklusive nachweislicher Expertise in der Gestaltung patientennaher (Behandlungs-)Prozesse. (8) Reduktion von Personalkosten: Expertise in der Umsetzung von Programmen zur Senkung von Personalkosten in Krankenhäusern. (9) Reduktion von Sachkosten: Expertise in der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Sachkosten in Krankenhäusern. Einzelne Berater können mehrere Fachgebiete abdecken, maximal jedoch zwei Fachgebiete. Berater sind Mitarbeiter des Bewerbers, die eigenständige Beratungsleistungen gegenüber dessen Kunden erbringen. Assistenzen, Sekretarinnen, (Werk)-Studenten, Praktikanten oder wissenschaft-liche Mitarbeiter oder vergleichbar zählen nicht dazu. Mindestanforderung: In den Jahren 2023-2025: (i) Mindestens 20 Berater jahresdurchschnittlich standen zur Verfügung und (ii) jeweils mindestens zwei Berater pro Fachgebiet mit der entsprechenden Berufserfahrung (soweit gefordert) in den Nr. (1) bis (8), und (iii) mindestens ein Berater im Fachgebiet Reduktion von Sachkosten in der Nr. (9) Die Punkte werden wie folgt verteilt: 1 Punkt: Anzahl der Berater liegt bis zu 10 % über der Mindestanforderung (>20 bis 22 Bera-ter/jahresdurchschnittlich) und in den Fachgebieten steht jeweils mindestens ein zusätzlicher Berater über die Mindestanzahl hinaus zur Verfügung. 2 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >10 % und 25 % über der Mindestanforderung (>22 bis 25 Berater/jahresdurchschnittlich) und in mindestens der Hälfte der Fachgebiete doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 3 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >25 % und 50 % über der Mindestanforderung (>25 bis 30 Berater/jahresdurchschnittlich) und in allen genannten Fachgebieten doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus. 4 Punkte: Anzahl der Berater liegt zwischen >50 % und 75 % über der Mindestanforderung (>30 bis 35 Berater/jahresdurchschnittlich), in mindestens der Hälfte der Fachgebiete dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. 5 Punkte: Anzahl der Berater liegt bei mehr als 75 % über der Mindestanforderung (>35 Berater/jahresdurchschnittlich), in allen Fachgebieten dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus. Hinweis: „Doppelte Besetzung über die Mindestanzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von vier Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von zwei Beratern pro Fachgebiet. „Dreifache Besetzung über die Mindestzahl hinaus“ bedeutet bei mindestens zwei Beratern pro Fachgebiet (Nr. 1-8) den Nachweis von sechs Beratern pro Fachgebiet und bei mindestens einem Berater pro Fachgebiet (Nr. 9) den Nachweis von drei Beratern pro Fachgebiet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt, Landesverwaltungsamt, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der V … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der ekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#,
Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen nebst Anlagen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ … ganz lesen1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen nebst Anlagen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich, aber zulässig. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) anzugeben, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Die Auftraggeberin erhält - unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers - sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und bei Auftragsvergabe der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Auftraggeberin wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Auftraggeberin zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er /sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche, berufliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachunternehmen, konzernverbundenen Un …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a8c803e9-f25a-494a-a5a4-cf6769d9e236.