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Beratungsdienstleistung Datenschutz und IT-Sicherheit für den „ÖGD-Pakt“

Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit · Erlangen, Bayern

Aktenzeichen 2023NAG000013veröffentlicht 12.12.2023erstmals 12.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1020 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 12.12.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
8 Monate13.02.2024 – 30.09.2024
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Erlangen91058, München, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.

  • Preis90 %
  • Angebot auch auf Los 210 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−8,2 Punkte
25 % teurer−18 Punkte
50 % teurer−30 Punkte
100 % teurer−45 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. 3. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 35 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an LGL K1
    vor 34 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 34 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2024
    vor 33 Monaten
  6. Bindefrist endet
    69 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 31 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Um die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, haben Bund und Länder den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (im Folgenden: ÖGD-Pakt) verabschiedet.

Unter dem Leitbild Digitales Gesundheitsamt 2025 soll der Öffentliche Gesundheitsdienst bundesweit und damit auch in Bayern von digitalen Anwendungen profitieren und beispielsweise den Informationsaustausch zwischen den Gesundheitsämtern erleichtern. Ziel der Digitalisierung ist es, eine Interoperabilität über alle Ebenen hinweg sicherzustellen.

Im Rahmen dieses Förderprogramms setzt der Auftraggeber Digitalisierungsvorhaben wie etwa die Programmierung neuer Software um.

Für diese Digitalisierungsvorhaben wird mit der hier beschriebenen Ausschreibung eine begleitende Beratung der einzelnen Vorhaben gesucht, nämlich Beratungen zu:

* Datenschutz

* Informationssicherheit

* Tests der erstellten Anwendungen

Hierzu sucht das LGL:

* Rechtsberater mit Schwerpunkt im Datenschutzrecht

* IT-Berater zu Informationssicherheit

* IT-Berater zum technischen Softwaretest

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Datenschutz – Beratungsleistungen für das Projekt ÖGD Bürgerportal

Die hier zu vergebenden Leistungen umfassen Rechtsberatungsleistungen gem. § 130 GWB i.V.m. Anhang XIV der RL 2014/24/EU hinsichtlich der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Projektumfangs.

8 Monate–
2
Datenschutz – Beratungsleistungen für die weiteren Projekte zum ÖGD-Pakt

Die hier zu vergebenden Leistungen umfassen Rechtsberatungsleistungen gem. § 130 GWB i.V.m. Anhang XIV der RL 2014/24/EU hinsichtlich der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen des in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Projektumfangs.

8 Monate–
3
IT-Sicherheitsberatung und -dienstleistung für das Projekt ÖGD Bürgerportal

Die hier zu vergebende Leistung umfasst Beratungsleistungen hinsichtlich der Umsetzung der zur Erfüllung der Anforderungen erforderlichen Maßnahmen der Informationssicherheit für die vom Auftraggeber (AG) definierten SW-Projekte im Zusammenhang mit bayerischen Landesmaßnahmen und LGL-Modellprojekte.

8 Monate–
4
IT-Sicherheitsberatung und -dienstleistung für die weiteren Projekte zum ÖGD-Pakt

Die hier zu vergebende Leistung umfasst Beratungsleistungen hinsichtlich der Umsetzung der zur Erfüllung der Anforderungen erforderlichen Maßnahmen der Informationssicherheit für die vom Auftraggeber (AG) definierten SW-Projekte im Zusammenhang mit bayerischen Landesmaßnahmen und LGL-Modellprojekte.

8 Monate–
5
Softwaretests und Prüfungen der Informationssicherheit und des Datenschutzes für das Projekt ÖGD Bürgerportal

Den Belangen der Informationssicherheit und des Datenschutzes werden im aktuellen Vorhaben eine ausdrückliche Bedeutung zugewiesen. Der Auftraggeber sieht vor, für die in der Leistungsbeschreibung definierten beteiligten Digitalisierungsprojekte mit Software-Entwicklungsanteilen eine unabhängige und übergreifende Prüf- und Testunterstützung einzusetzen. Die darüber bereitgestellten Beratungs- und Dienstleistungen verstehen sich als Ergänzung zu den im jeweiligen Projekt intern vorgesehenen Test- und Prüfaktivitäten.

8 Monate–
6
Softwaretests und Prüfungen der Informationssicherheit und des Datenschutzes für die weiteren Projekte zum ÖGD-Pakt

Den Belangen der Informationssicherheit und des Datenschutzes werden im aktuellen Vorhaben eine ausdrückliche Bedeutung zugewiesen. Der Auftraggeber sieht vor, für die in der Leistungsbeschreibung definierten beteiligten Digitalisierungsprojekte mit Software-Entwicklungsanteilen eine unabhängige und übergreifende Prüf- und Testunterstützung einzusetzen. Die darüber bereitgestellten Beratungs- und Dienstleistungen verstehen sich als Ergänzung zu den im jeweiligen Projekt intern vorgesehenen Test- und Prüfaktivitäten.

8 Monate–

Bedingungen5 Gruppen von Losen

Lose 1, 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis90 %
Angebot auch auf Los 210 %
Qualität
Angebot auch auf Los 2Kriterien auf der Vergabeplattform

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach § 4 BRAO. Diese Qualifikation muss für die eingesetzte Projektleitung und die Stellvertretung nachgewiesen werden mittels Zusicherung.
Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Vorlage eines Nachweises über technisch-organisatorische Maß-nahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO, bzw. eines Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepts. Der AG setzt umfassende rechtliche Expertise auf dem Gebiet des Gesundheitsdatenschutzes auf Basis der EU-Datenschutz Grundverordnung voraus. … ganz lesenVorlage eines Nachweises über technisch-organisatorische Maß-nahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO, bzw. eines Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepts. Der AG setzt umfassende rechtliche Expertise auf dem Gebiet des Gesundheitsdatenschutzes auf Basis der EU-Datenschutz Grundverordnung voraus. Die Erfahrungen des auftragsausführenden Personals sind durch Angabe von individuellen Referenzen nachzuweisen. Die Erfahrungen des auftragsausführenden Personals sind durch Angabe von individuellen Referenzen nachzuweisen. Sofern durch den Bieter der Einsatz eines „Projektteams“ geplant ist, sind Referenzen des/ der jeweiligen anwaltlichen Projektverantwortlichen anzugeben. Bei Benennung mehrerer anwaltlicher Projektverantwortlicher müssen die Referenzen nicht zwingend nur einem Projektverantwortlichen zuzuordnen sein, gültig sind also jeweils eigene Referenzen für jede Person, oder auch eine Referenz für mehrere Verantwortliche, die in dieser Referenz beteiligt waren. Der AG erachtet einen Bieter im Rahmen dieses Verfahrens als geeignet, wenn er mindestens zwei geeignete Mandate aus den letzten 3 Jahren vorweisen kann, die sich auf ein Beratungsvolumen von mindestens 30 Personentagen beliefen. Erfahrung in der Rechtsberatung für Daten mit Schutzbedarf hoch. Die Erfahrungen des auftragsausführenden Personals sind durch Angabe von individuellen Referenzen nachzuweisen. Die Erfahrungen des auftragsausführenden Personals sind durch Angabe von individuellen Referenzen nachzuweisen. Sofern durch den Bieter der Einsatz eines „Projektteams“ geplant ist, sind Referenzen des/ der jeweiligen anwaltlichen Projektverantwortlichen anzugeben. Bei Benennung mehrerer anwaltlicher Projektverantwortlicher müssen die Referenzen nicht zwingend nur einem Projektverantwortlichen zuzuordnen sein, gültig sind also jeweils eigene Referenzen für jede Person, oder auch eine Referenz für mehrere Verantwortliche, die in dieser Referenz beteiligt waren. Es ist 1 Referenz der letzten 3 Jahre unter anonymisierter Darstellung der Mandatsschwerpunkte einzureichen. Erfahrung in der Rechtsberatung und datenschutzrechtlichen Begleitung der Softwareentwicklung in der Verwaltung einer Be hörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder einer EU Behörde. Die Erfahrungen des auftragsausführenden Personals sind durch Angabe von individuellen Referenzen nachzuweisen. Die Erfahrungen des auftragsausführenden Personals sind durch Angabe von individuellen Referenzen nachzuweisen. Sofern durch den Bieter der Einsatz eines „Projektteams“ geplant ist, sind Referenzen des/ der jeweiligen anwaltlichen Projektverantwortlichen anzugeben. Bei Benennung mehrerer anwaltlicher Projektverantwortlicher müssen die Referenzen nicht zwingend nur einem Projektverantwortlichen zuzuordnen sein, gültig sind also jeweils eigene Referenzen für jede Person, oder auch eine Referenz für mehrere Verantwortliche, die in dieser Referenz beteiligt waren. Es sind 2 Referenzen der letzten 3 Jahre unter anonymisierter Darstellung der Mandatsschwerpunkte einzureichen. Es zählen solche Mandate, bei denen der Live-Betrieb der Software bereits begonnen hat.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.02.2024
Vertragsende
30.09.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
69 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabev … ganz lesenZur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/35ab2f80-75a6-423e-b88a-9ac0c6514076/awardcriteria Angebotsabgabe auch auf Los 4: 10 Punkte Erfahrung mit bayerischen Landesbehörden: - 15 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 10 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 5 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung mit Gesundheitsdaten oder mit anderen Daten mit Schutzbedarf „hoch“: - 15 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 10 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 5 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung bei der Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz (inklusive Richtlinien-Erstellungen): - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung beim Review von IT-Sicherheitskonzepten und Architekturkonzepten: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person Zertifizierung im Bereich Informationssicherheit, z.B. IT-Grundschutz-Berater: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)Vorlage eines Nachweises über technisch-organisatorische Maß-nahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO, bzw. eines Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepts. Erfahrung mit Behörden in Deutschland. Jeweils mindestens eine Referenz pro eingesetzter Person.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.02.2024
Vertragsende
30.09.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
69 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabev … ganz lesenZur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/35ab2f80-75a6-423e-b88a-9ac0c6514076/awardcriteria Angebotsabgabe auch auf Los 3: 10 Punkte Erfahrung mit bayerischen Landesbehörden: - 15 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 10 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 5 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung mit Gesundheitsdaten oder mit anderen Daten mit Schutzbedarf „hoch“: - 15 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 10 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 5 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung bei der Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten nach BSI IT-Grundschutz (inklusive Richtlinien-Erstellungen): - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung beim Review von IT-Sicherheitskonzepten und Architekturkonzepten: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person Zertifizierung im Bereich Informationssicherheit, z.B. IT-Grundschutz-Berater: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)Vorlage eines Nachweises über technisch-organisatorische Maß-nahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO, bzw. eines Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepts. Erfahrung mit Behörden in Deutschland. Jeweils mindestens eine Referenz pro eingesetzter Person.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.02.2024
Vertragsende
30.09.2024
Verlängerung
Das Projekt läuft nach derzeitigem Stand bis zum 30. September 2024. Für die Lose 2, 4 und 6 kann sich ein geringer Umfang (maximal 7 %) bis zum 31.05.2025 ausdehnen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
69 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabev … ganz lesenZur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/35ab2f80-75a6-423e-b88a-9ac0c6514076/awardcriteria Angebotsabgabe auch auf Los 6: 10 Punkte Erfahrung mit der Umsetzung von technischen Whitebox Tests mit Entwicklung von Testskripten für die Einsichtnahme in die Datenbank und die Schnittstellen der Anwendung: - 15 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 10 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 5 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung mit Gesundheitsdaten oder mit anderen Daten mit Schutzbedarf „hoch“: - 15 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 10 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 5 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung bei der Erstellung von Testkonzepten für Softwareanwendungen insbesondere für technische Tests: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung mit bayerischen Landesbehörden: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person Zertifizierung im Bereich Softwaretest: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Vorlage eines Nachweises über technisch-organisatorische Maß-nahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO, bzw. eines Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepts. Vorlage eines aktuellen Zertifikats nach DIN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig. Erfahrung mit Behörden in Deutschland. Jeweils mindestens eine Refer … ganz lesenVorlage eines Nachweises über technisch-organisatorische Maß-nahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO, bzw. eines Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepts. Vorlage eines aktuellen Zertifikats nach DIN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig. Erfahrung mit Behörden in Deutschland. Jeweils mindestens eine Referenz pro eingesetzter Person. Erfahrung der für die Aufgabe eingesetzten Person(en) mit Testkonzepten für Softwareentwicklungsprojekte. Pro Person mindestens zwei Projekte der letzten 3 Jahre.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.02.2024
Vertragsende
30.09.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
69 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabev … ganz lesenZur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 6

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis30 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkataloghttps://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/35ab2f80-75a6-423e-b88a-9ac0c6514076/awardcriteria Angebotsabgabe auch auf Los 5: 10 Punkte Erfahrung mit der Umsetzung von technischen Whitebox Tests mit Entwicklung von Testskripten für die Einsichtnahme in die Datenbank und die Schnittstellen der Anwendung: - 15 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 10 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 5 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung mit Gesundheitsdaten oder mit anderen Daten mit Schutzbedarf „hoch“: - 15 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 10 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 5 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung bei der Erstellung von Testkonzepten für Softwareanwendungen insbesondere für technische Tests: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person Erfahrung mit bayerischen Landesbehörden: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person Zertifizierung im Bereich Softwaretest: - 10 Punkte bei je einer Referenz von drei Personen - 7 Punkte bei je einer Referenz von zwei Personen - 4 Punkte bei einer Referenz von einer Person

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Vorlage eines Nachweises über technisch-organisatorische Maß-nahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO, bzw. eines Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepts. Vorlage eines aktuellen Zertifikats nach DIN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig. Erfahrung mit Behörden in Deutschland. Jeweils mindestens eine Refer … ganz lesenVorlage eines Nachweises über technisch-organisatorische Maß-nahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO, bzw. eines Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepts. Vorlage eines aktuellen Zertifikats nach DIN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig. Erfahrung mit Behörden in Deutschland. Jeweils mindestens eine Referenz pro eingesetzter Person. Erfahrung der für die Aufgabe eingesetzten Person(en) mit Testkonzepten für Softwareentwicklungsprojekte. Pro Person mindestens zwei Projekte der letzten 3 Jahre.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.02.2024
Vertragsende
30.09.2024
Verlängerung
Das Projekt läuft nach derzeitigem Stand bis zum 30. September 2024. Für die Lose 2, 4 und 6 kann sich ein geringer Umfang (maximal 7 %) bis zum 31.05.2025 ausdehnen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
69 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabev … ganz lesenZur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens8 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Auftragsänderung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 12.01.2024
  5. 4. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 22.01.2024 auf 25.01.2024 verschoben
  6. 3. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 22.01.2024
  7. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 22.01.2024
  8. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 12.01.2024 auf 22.01.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d1d8692-2022-4c31-9528-402b53ea7f84.