Beratungsangebot für Kantinen und Großküchen HMUKLV
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-0437-2023-0345veröffentlicht 10.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 46 Monate
- 01.03.2024 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 46 Monate01.03.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Konzept40 %
- Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals30 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 35 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 35 Monaten
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung Beratungsangebot für Kantinen und Großküchen HMUKLV
Beschreibung des Loses
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) beabsichtigt, ein Beratungsangebot für Kantinen und Großküchen zur Ausweitung des Angebots an Lebensmitteln in Bio-Qualität und/oder an Lebensmitteln aus der Region, zu denen auch Bio-Lebensmittel zählen können, in der Gemeinschaftsverpflegung einzurichten. Darüber hinaus umfasst die Beratung die Begleitung weiterer Maßnahmen, von denen ein Klimaschutzeffekt zu erwarten ist. \n\nFür die Maßnahmen steht ein maximales Budget von 200.000 Euro (brutto) p.a. zur Verfügung. Für die Gesamtlaufzeit des Projektes von 2024 bis 2027 stehen maximal 800.000 EUR (brutto) zur Verfügung, maximal jedoch 200.000 EUR pro Kalenderjahr. Im Rahmen des Budgets von maximal 200.000 EUR brutto p.a. muss der Auftragnehmer mindestens 15 Kantinen/Großküchen p.a. beraten können. Der Auftraggeber beabsichtigt jedoch nicht mehr als 20 Kantinen/Großküchen p.a. beraten zu lassen. \n\nDem Auftraggeber steht es frei wie viele Kantinen/Großküchenberatungen er aus dieser Vereinbarung in Anspruch nimmt (jedoch mindestens 15 bis maximal 20 Kantinen/Großküchen). Abgerechnet wird ausschließlich nach der tatsächlichen Anzahl an beratenen Kantinen bzw. Großküchen (maximal jedoch 20 Kantinen/Großküchen). \nAngebote, die bei der Annahme von mindestens 15 bis maximal 20 Kantinen- bzw. Großküchenberatungen, das zur Verfügung stehende Gesamtbudget von 200.000 EUR (brutto) p.a. bzw. 800.000 EUR (brutto) für die Projektlaufzeit 2024 bis 2027 überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.\n\nZum Beratungsinhalt gehören unter anderem:\n- Ausweitung des Anteils an Bio-Lebensmitteln und (Bio-)Lebensmitteln aus der Region\n- Ausweitung des Anteils pflanzenbasierter Gerichte und Redukion des Fleichanteils\n- Ermittlung und Ausweisung des CO2-Fußandrucks, Information und Preisanreize\n- weitere Klimaschutzrelevante Aspekte\n\nZusätzliche Leistungen:\n- Öffentlichkeitsarbeit \nzu mindestens zwei Einrichtungen pro Kalenderjahr, die einen besonders erfolgreichen Beratungsprozess durchlaufen haben ("Leuchttürme") ist der Kontakt zum HMUKLV zu geeigneter öffentlichkeitswirksamer Presse herzustellen und das entsprechende Einverständnis seitens der Kantine bzw. Großküche einzuholen.\n\nFür die Akquise zu beratener Einrichtungen inklusive öffentlicher Bewerbung der Maßnahme und Beschaffung entsprechender Werbe- und Informationsmaterialien stehen insgesamt bis zu zehn Prozent des Gesamtauftragswertes, maximal jedoch insgesamt 80.000 EUR zur Verfügung.\n\n- Evaluation \nDas Beratungsangebot ist in angemessener Weise zu evaluieren. Ein Evaluationskonzept ist bis acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Evaluation soll die Zielerreichung der Aspekte der Beratungsinhalte analysieren und bewerten.\nFür die Evaluation sind bis zu zehn Prozent des Gesamtauftragswertes maximal jedoch 80.000 EUR einzuplanen.\n\nFür weitere Informationen wir auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 90713000Beratung in UmweltfragenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Konzept
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- - Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen (siehe Vordruck Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf)
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Menschenhandel, Zwangsprostitution … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 672.269 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 14.12.2023, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# --- Fortsetzung zusätzliche Informationen ---\n•Kostenplan: Aus dem vorgelegten Kostenplan muss hervorgehen, mit welchen Kosten für Personal- und Sachkosten pro Beratungsort sowie für die Evaluation der Maßnahme insgesamt und die Beschaffung von Akquise- und Werbe … ganz lesenkürzer
#Besonders geeignet für:freelance# --- Fortsetzung zusätzliche Informationen ---\n•Kostenplan: Aus dem vorgelegten Kostenplan muss hervorgehen, mit welchen Kosten für Personal- und Sachkosten pro Beratungsort sowie für die Evaluation der Maßnahme insgesamt und die Beschaffung von Akquise- und Werbematerial über den gesamten Maßnahmenzeitraum hinweg kalkuliert wird. Der Kostenplan muss dabei deutlich machen, wie sich die Personalkosten nach Tätigkeitsbereichen\njeweils zusammensetzen (bspw. Vor- bzw. Nachbereitung, Beratung vor Ort, Dokumentation) und auf welche Einzelposten Sachkosten entfallen.\nEinrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, die bereits eine Beratung mit denselben Inhalten erhalten haben, sind von einer erneuten Beratungsleistung auszuschließen.\nGenerell ist darzulegen, wie ein Interessenskonflikt bzgl. einer Beratungsleistung (z.B. eigene Neurekrutierung von Kantinen, Caterern für den Unternehmensverband) ausgeschlossen und eine unabhängige und neutrale Beratung frei von wirtschaftlichen, leistungsfremden Eigeninteressen gewährleistet wird. Eine Möglichkeit kann der Verzicht auf Neuakquisitionen in Hessen für an einer Beratung\nteilgenommenen Einrichtung sein. Dies gilt für einen fest definierten Zeitraum.\nDarzustellen ist in diesem Zusammenhang auch, wie möglichen Interessenkonflikten bei Neuausschreibung von Kantinen-/Cateringbewirtschaftungsverträgen begegnet wird, sofern bereits Verträge mit Kantinen/Caterern in der Vergangenheit\ngeschlossen wurden.\nDarüber hinaus ist im Rahmen der Beratung ein vom Hessischen Umweltministerium zur Verfügung zu stellendes Merkblatt über Listeriose-Gefahren bzw. über Lebensmittel für besonders empfindliche Personengruppen an die zu beratenden Kantinen und Großküchen weiterzugeben.\nDie Aufnahme in das Netzwerk der "100 KlimaKantinen" ist in Zusammenhang mit der Beratung zu fördern, anzustreben und darzustellen. Eine Aufwandsentschädigung wird für das Konzept nicht gewährt.\nDas Konzept ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes durch das Zuschlagskriterium "Konzept" Bestandteil der Angebotswertung; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Ein fehlendes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes.\n\n-Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung inkl. Dokumentation und Evaluation betrauten Personals\nZur Vorstellung gehört auch die Darstellung der Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen (ggf. Zertifizierungen). Hier sind u.a. Angaben zu Erfahrungen mit der Durchführung von Beratungen gegenüber Akteurinnen und Akteuren der Außer-Haus-Verpflegung (u.a. Kantinenbetreibende, Koch- und Küchenpersonal, Ausgabekräfte, Kundinnen und Kunden, Erzeugerinnen und Erzeuger, Handel) in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte in der Außer-Haus-Verpflegung im Besonderen zur Steigerung der Bio-/Regionalität im Angebot über Referenzen und ggf. Publikationen zu tätigen.\nDie Benennung und Vorstellung hat in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen.\nSofern bereits bekannt hat auch die Benennung und Vorstellung des mit der Evaluation der Maßnahme betrauten Personals entsprechend zu erfolgen.\nDie Benennung und Vorstellung der für die Umsetzung der Beratungsleistung inkl. Dokumentation (und der Evaluation) betrauten Personals ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" Bestandteil der Angebotswertung; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Eine fehlende Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung inkl. Dokumentation und Evaluation betrauten Personals führt zum Ausschluss des Angebotes.\n\nDem Angebot sind neben den zuvor verlangten Nachweisen/Erklärungen die\nVerpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, die Erklärung zu Russland-Sanktionen und die Leistungsbeschreibung beizulege …- Hinweis
Neben den verlangten Nachweisen sind folgende Unterlagen einzureichen:\n-Konzept inkl. Kostenplan\nDie Bieterin/der Bieter hat unter Berücksichtigung der Inhalte der Leistungsbeschreibung ein Konzept zur geplanten Vorgehensweise vorzulegen. Und zwar zur Umsetzung der betriebsindividuellen Beratung g … ganz lesenkürzer
Neben den verlangten Nachweisen sind folgende Unterlagen einzureichen:\n-Konzept inkl. Kostenplan\nDie Bieterin/der Bieter hat unter Berücksichtigung der Inhalte der Leistungsbeschreibung ein Konzept zur geplanten Vorgehensweise vorzulegen. Und zwar zur Umsetzung der betriebsindividuellen Beratung gegenüber mindestens 15 bis maximal 20 Kantinen bzw. Großküchen pro Kalenderjahr bzw. mindestens 60 bis maximal 80 Kantinen bzw. Großküchen bis 31.12.2027 insgesamt (Gesamtprojektlaufzeit) zur Erhöhung des Anteils an Lebensmitteln in Bio-Qualität (d.h. Lebensmittel, die mindestens die gesetzlichen Anforderungen für die Vergabe des EU-Bio-Logos oder des deutschen Bio-Siegels einhalten) und/oder an (Bio-) Lebensmitteln aus der Region in den Speiseplänen der Betriebe, zur Ausweitung des Anteils pflanzenbasierter Gerichte und Reduktion des Fleischanteils, zur Ermittlung und Ausweisung des CO2-Fußabdrucks, Information und Setzen von Preisanreizen sowie der Begleitung weiterer Maßnahmen, von denen ein Klimaschutzeffekt zu erwarten ist wie u.a. die Reduktion der Lebensmittelverschwendung. Für eine abschließende Evaluation ist das Verfassen eines Dokumentationsberichtes für jede umgesetzte Betriebsberatung (Darstellung des Beratungsprozesses, Erfolge und etwaige Hürden) durch die beratende Fachkraft ebenfalls Bestandteil des Auftrages. Darüber hinaus ist das Beratungsangebot in angemessener Weise zu evaluieren. Ein Evaluationskonzept ist bis acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Evaluation soll die Zielerreichung der in der Leistungsbeschreibung unter 1. Beratungsinhalte genannten Aspekte analysieren und bewerten (vgl. Leistungsbeschreibung 1.f. Evaluation).\nIn dem Konzept ist mindestens auf folgende Punkte einzugehen: \n•Darstellung der Methoden und Maßnahmen am Beispiel einer Nicht-Bestandskantine der Bestandsaufnahme der betrieblichen Ist-Situation und der Erfassung von Änderungspotentialen, der Festlegung von betriebsindividuellen Zielen und der Entwicklung von Maßnahmen zur Zielerreichung gemeinsam mit dem Betrieb im Hinblick auf\na)die Ausweitung des Anteils an Bio-Lebensmitteln und (Bio-)Lebensmitteln aus der Region\nb)die Ausweitung des Anteils pflanzenbasierter Gerichte und Reduk-tion des Fleischanteils\nc)die Ermittlung und Ausweisung des CO2-Fußabdrucks, Information und Setzen von Preisanreizen\nd)weitere klimaschutzrelevante Aspekte wie u.a. die Reduktion der Lebensmittelverschwendung\n•Darstellung der Umsetzung einer punktuellen Begleitung der Maßnahmen.\n•Darstellung möglicher Akquise- und Werbematerialien inkl. ihrer Beschaffung unter Berücksichtigung des Programmtitels "Zu Tisch! Kantine wird nachhaltig - Beraten zur Gestaltung eines nachhaltigen Angebots".\n•Darstellung des geplanten Mitarbeitereinsatzes über den Projektzeitraum.\n•Darstellung potentieller Inhalte des Dokumentationsberichtes und ggf. zu erwartender Hürden inkl. Ableitung potentieller Gegenmaßnahmen.\n•Darstellung der Umsetzung der abschließenden Evaluierung des Beratungsprozesses.\n•Darstellung der Berücksichtigung der Strukturen der hessischen Ökomodellregionen sowie laufender, vom Hessischen Umweltministerium geförderter Projekte im Rahmen der Beratung. Insbesondere sind Anknüpfungspunkte zu den in den Regionen Südhessen und dem Lahn-Dill-Kreis laufenden Maßnahmen, in denen die Vermarktung dort produzierter Lebensmittel an Großküchen eine Rolle spielt, einzubeziehen. \n•Darstellung der Beratung zu potentiellen Lieferanten (u.a. Welche Erfahrungen liegen für potentielle Lieferanten in hessischen Regionen neben der Metropolregion Frankfurt am Main vor? Wie wird gewährleistet, dass Betriebe in Hessen zu regionalen Lieferanten beraten werden, unabhängig davon, ob und ggf. an welche Lieferanten der Bieter/die Bieterin vertraglich gebunden ist?)\n--- Fortsetzung unter zusätzliche Informationen ---
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- beschaffung@
hcc.hessen.de
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a40e209c-c323-401d-9421-223455312ab0.