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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Beratungsangebot für Kantinen und Großküchen HMUKLV

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-0437-2023-0345veröffentlicht 10.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1059 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate01.03.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65203, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Konzept40 %
  • Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals30 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 32 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung Beratungsangebot für Kantinen und Großküchen HMUKLV

Beschreibung des Loses

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) beabsichtigt, ein Beratungsangebot für Kantinen und Großküchen zur Ausweitung des Angebots an Lebensmitteln in Bio-Qualität und/oder an Lebensmitteln aus der Region, zu denen auch Bio-Lebensmittel zählen können, in der Gemeinschaftsverpflegung einzurichten. Darüber hinaus umfasst die Beratung die Begleitung weiterer Maßnahmen, von denen ein Klimaschutzeffekt zu erwarten ist. \n\nFür die Maßnahmen steht ein maximales Budget von 200.000 Euro (brutto) p.a. zur Verfügung. Für die Gesamtlaufzeit des Projektes von 2024 bis 2027 stehen maximal 800.000 EUR (brutto) zur Verfügung, maximal jedoch 200.000 EUR pro Kalenderjahr. Im Rahmen des Budgets von maximal 200.000 EUR brutto p.a. muss der Auftragnehmer mindestens 15 Kantinen/Großküchen p.a. beraten können. Der Auftraggeber beabsichtigt jedoch nicht mehr als 20 Kantinen/Großküchen p.a. beraten zu lassen. \n\nDem Auftraggeber steht es frei wie viele Kantinen/Großküchenberatungen er aus dieser Vereinbarung in Anspruch nimmt (jedoch mindestens 15 bis maximal 20 Kantinen/Großküchen). Abgerechnet wird ausschließlich nach der tatsächlichen Anzahl an beratenen Kantinen bzw. Großküchen (maximal jedoch 20 Kantinen/Großküchen). \nAngebote, die bei der Annahme von mindestens 15 bis maximal 20 Kantinen- bzw. Großküchenberatungen, das zur Verfügung stehende Gesamtbudget von 200.000 EUR (brutto) p.a. bzw. 800.000 EUR (brutto) für die Projektlaufzeit 2024 bis 2027 überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.\n\nZum Beratungsinhalt gehören unter anderem:\n- Ausweitung des Anteils an Bio-Lebensmitteln und (Bio-)Lebensmitteln aus der Region\n- Ausweitung des Anteils pflanzenbasierter Gerichte und Redukion des Fleichanteils\n- Ermittlung und Ausweisung des CO2-Fußandrucks, Information und Preisanreize\n- weitere Klimaschutzrelevante Aspekte\n\nZusätzliche Leistungen:\n- Öffentlichkeitsarbeit \nzu mindestens zwei Einrichtungen pro Kalenderjahr, die einen besonders erfolgreichen Beratungsprozess durchlaufen haben ("Leuchttürme") ist der Kontakt zum HMUKLV zu geeigneter öffentlichkeitswirksamer Presse herzustellen und das entsprechende Einverständnis seitens der Kantine bzw. Großküche einzuholen.\n\nFür die Akquise zu beratener Einrichtungen inklusive öffentlicher Bewerbung der Maßnahme und Beschaffung entsprechender Werbe- und Informationsmaterialien stehen insgesamt bis zu zehn Prozent des Gesamtauftragswertes, maximal jedoch insgesamt 80.000 EUR zur Verfügung.\n\n- Evaluation \nDas Beratungsangebot ist in angemessener Weise zu evaluieren. Ein Evaluationskonzept ist bis acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Evaluation soll die Zielerreichung der Aspekte der Beratungsinhalte analysieren und bewerten.\nFür die Evaluation sind bis zu zehn Prozent des Gesamtauftragswertes maximal jedoch 80.000 EUR einzuplanen.\n\nFür weitere Informationen wir auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzept40 %
Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals30 %
Preis30 %
Qualität
Konzept
Qualität
Qualifikation und Erfahrung des einzusetzenden Personals

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen (siehe Vordruck Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf)
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Menschenhandel, Zwangsprostitution … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Zahlungsunfähigkeit, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
672.269 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
14.12.2023, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# --- Fortsetzung zusätzliche Informationen ---\n•Kostenplan: Aus dem vorgelegten Kostenplan muss hervorgehen, mit welchen Kosten für Personal- und Sachkosten pro Beratungsort sowie für die Evaluation der Maßnahme insgesamt und die Beschaffung von Akquise- und Werbe … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# --- Fortsetzung zusätzliche Informationen ---\n•Kostenplan: Aus dem vorgelegten Kostenplan muss hervorgehen, mit welchen Kosten für Personal- und Sachkosten pro Beratungsort sowie für die Evaluation der Maßnahme insgesamt und die Beschaffung von Akquise- und Werbematerial über den gesamten Maßnahmenzeitraum hinweg kalkuliert wird. Der Kostenplan muss dabei deutlich machen, wie sich die Personalkosten nach Tätigkeitsbereichen\njeweils zusammensetzen (bspw. Vor- bzw. Nachbereitung, Beratung vor Ort, Dokumentation) und auf welche Einzelposten Sachkosten entfallen.\nEinrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, die bereits eine Beratung mit denselben Inhalten erhalten haben, sind von einer erneuten Beratungsleistung auszuschließen.\nGenerell ist darzulegen, wie ein Interessenskonflikt bzgl. einer Beratungsleistung (z.B. eigene Neurekrutierung von Kantinen, Caterern für den Unternehmensverband) ausgeschlossen und eine unabhängige und neutrale Beratung frei von wirtschaftlichen, leistungsfremden Eigeninteressen gewährleistet wird. Eine Möglichkeit kann der Verzicht auf Neuakquisitionen in Hessen für an einer Beratung\nteilgenommenen Einrichtung sein. Dies gilt für einen fest definierten Zeitraum.\nDarzustellen ist in diesem Zusammenhang auch, wie möglichen Interessenkonflikten bei Neuausschreibung von Kantinen-/Cateringbewirtschaftungsverträgen begegnet wird, sofern bereits Verträge mit Kantinen/Caterern in der Vergangenheit\ngeschlossen wurden.\nDarüber hinaus ist im Rahmen der Beratung ein vom Hessischen Umweltministerium zur Verfügung zu stellendes Merkblatt über Listeriose-Gefahren bzw. über Lebensmittel für besonders empfindliche Personengruppen an die zu beratenden Kantinen und Großküchen weiterzugeben.\nDie Aufnahme in das Netzwerk der "100 KlimaKantinen" ist in Zusammenhang mit der Beratung zu fördern, anzustreben und darzustellen. Eine Aufwandsentschädigung wird für das Konzept nicht gewährt.\nDas Konzept ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes durch das Zuschlagskriterium "Konzept" Bestandteil der Angebotswertung; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Ein fehlendes Konzept führt zum Ausschluss des Angebotes.\n\n-Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung inkl. Dokumentation und Evaluation betrauten Personals\nZur Vorstellung gehört auch die Darstellung der Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen (ggf. Zertifizierungen). Hier sind u.a. Angaben zu Erfahrungen mit der Durchführung von Beratungen gegenüber Akteurinnen und Akteuren der Außer-Haus-Verpflegung (u.a. Kantinenbetreibende, Koch- und Küchenpersonal, Ausgabekräfte, Kundinnen und Kunden, Erzeugerinnen und Erzeuger, Handel) in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte in der Außer-Haus-Verpflegung im Besonderen zur Steigerung der Bio-/Regionalität im Angebot über Referenzen und ggf. Publikationen zu tätigen.\nDie Benennung und Vorstellung hat in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen.\nSofern bereits bekannt hat auch die Benennung und Vorstellung des mit der Evaluation der Maßnahme betrauten Personals entsprechend zu erfolgen.\nDie Benennung und Vorstellung der für die Umsetzung der Beratungsleistung inkl. Dokumentation (und der Evaluation) betrauten Personals ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" Bestandteil der Angebotswertung; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Eine fehlende Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung inkl. Dokumentation und Evaluation betrauten Personals führt zum Ausschluss des Angebotes.\n\nDem Angebot sind neben den zuvor verlangten Nachweisen/Erklärungen die\nVerpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, die Erklärung zu Russland-Sanktionen und die Leistungsbeschreibung beizulege …
Hinweis
Neben den verlangten Nachweisen sind folgende Unterlagen einzureichen:\n-Konzept inkl. Kostenplan\nDie Bieterin/der Bieter hat unter Berücksichtigung der Inhalte der Leistungsbeschreibung ein Konzept zur geplanten Vorgehensweise vorzulegen. Und zwar zur Umsetzung der betriebsindividuellen Beratung g … ganz lesenNeben den verlangten Nachweisen sind folgende Unterlagen einzureichen:\n-Konzept inkl. Kostenplan\nDie Bieterin/der Bieter hat unter Berücksichtigung der Inhalte der Leistungsbeschreibung ein Konzept zur geplanten Vorgehensweise vorzulegen. Und zwar zur Umsetzung der betriebsindividuellen Beratung gegenüber mindestens 15 bis maximal 20 Kantinen bzw. Großküchen pro Kalenderjahr bzw. mindestens 60 bis maximal 80 Kantinen bzw. Großküchen bis 31.12.2027 insgesamt (Gesamtprojektlaufzeit) zur Erhöhung des Anteils an Lebensmitteln in Bio-Qualität (d.h. Lebensmittel, die mindestens die gesetzlichen Anforderungen für die Vergabe des EU-Bio-Logos oder des deutschen Bio-Siegels einhalten) und/oder an (Bio-) Lebensmitteln aus der Region in den Speiseplänen der Betriebe, zur Ausweitung des Anteils pflanzenbasierter Gerichte und Reduktion des Fleischanteils, zur Ermittlung und Ausweisung des CO2-Fußabdrucks, Information und Setzen von Preisanreizen sowie der Begleitung weiterer Maßnahmen, von denen ein Klimaschutzeffekt zu erwarten ist wie u.a. die Reduktion der Lebensmittelverschwendung. Für eine abschließende Evaluation ist das Verfassen eines Dokumentationsberichtes für jede umgesetzte Betriebsberatung (Darstellung des Beratungsprozesses, Erfolge und etwaige Hürden) durch die beratende Fachkraft ebenfalls Bestandteil des Auftrages. Darüber hinaus ist das Beratungsangebot in angemessener Weise zu evaluieren. Ein Evaluationskonzept ist bis acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Evaluation soll die Zielerreichung der in der Leistungsbeschreibung unter 1. Beratungsinhalte genannten Aspekte analysieren und bewerten (vgl. Leistungsbeschreibung 1.f. Evaluation).\nIn dem Konzept ist mindestens auf folgende Punkte einzugehen: \n•Darstellung der Methoden und Maßnahmen am Beispiel einer Nicht-Bestandskantine der Bestandsaufnahme der betrieblichen Ist-Situation und der Erfassung von Änderungspotentialen, der Festlegung von betriebsindividuellen Zielen und der Entwicklung von Maßnahmen zur Zielerreichung gemeinsam mit dem Betrieb im Hinblick auf\na)die Ausweitung des Anteils an Bio-Lebensmitteln und (Bio-)Lebensmitteln aus der Region\nb)die Ausweitung des Anteils pflanzenbasierter Gerichte und Reduk-tion des Fleischanteils\nc)die Ermittlung und Ausweisung des CO2-Fußabdrucks, Information und Setzen von Preisanreizen\nd)weitere klimaschutzrelevante Aspekte wie u.a. die Reduktion der Lebensmittelverschwendung\n•Darstellung der Umsetzung einer punktuellen Begleitung der Maßnahmen.\n•Darstellung möglicher Akquise- und Werbematerialien inkl. ihrer Beschaffung unter Berücksichtigung des Programmtitels "Zu Tisch! Kantine wird nachhaltig - Beraten zur Gestaltung eines nachhaltigen Angebots".\n•Darstellung des geplanten Mitarbeitereinsatzes über den Projektzeitraum.\n•Darstellung potentieller Inhalte des Dokumentationsberichtes und ggf. zu erwartender Hürden inkl. Ableitung potentieller Gegenmaßnahmen.\n•Darstellung der Umsetzung der abschließenden Evaluierung des Beratungsprozesses.\n•Darstellung der Berücksichtigung der Strukturen der hessischen Ökomodellregionen sowie laufender, vom Hessischen Umweltministerium geförderter Projekte im Rahmen der Beratung. Insbesondere sind Anknüpfungspunkte zu den in den Regionen Südhessen und dem Lahn-Dill-Kreis laufenden Maßnahmen, in denen die Vermarktung dort produzierter Lebensmittel an Großküchen eine Rolle spielt, einzubeziehen. \n•Darstellung der Beratung zu potentiellen Lieferanten (u.a. Welche Erfahrungen liegen für potentielle Lieferanten in hessischen Regionen neben der Metropolregion Frankfurt am Main vor? Wie wird gewährleistet, dass Betriebe in Hessen zu regionalen Lieferanten beraten werden, unabhängig davon, ob und ggf. an welche Lieferanten der Bieter/die Bieterin vertraglich gebunden ist?)\n--- Fortsetzung unter zusätzliche Informationen ---

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

74vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (93 Lose mit Angabe)
510.546 €Zuschlagswert im Median
321.073 € – 701.241 €mittlere Hälfte, 16 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a40e209c-c323-401d-9421-223455312ab0.