Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management (Los 3)
Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ZIB 12.17 - 9973/22/VV : 3veröffentlicht 05.07.2024erstmals 05.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 120 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 120 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 120 Mio. €
- Laufzeit
- 24 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistung50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 28 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 28 Monaten
- Angebotsfrist 11:30 Uhrvor 24 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 11:31 Uhrvor 24 Monaten
- Bindefrist endetvor 20 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management - Los 3
Beschreibung des Loses
Ausgeschrieben sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistung
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Es werden keine Nachweise gefordert.
- Kriterium
Mindestumsatz: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 20 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Zusätzlich ist der Umsatz im Tätigkeit … ganz lesenkürzer
Mindestumsatz: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 20 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Zusätzlich ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und -Management) für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5.000.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit". Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Formblatts "Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Haftpflichtversicherung: Zum Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung der Bieterin für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro und einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro ist eine Versicherungsbescheinigung oder eine Versicherungsbestätigung für den Auftragsfall vorzulegen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Millionen Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen.- Kriterium
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (s. Dokument "Leistungsbeschreibung") ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre … ganz lesenkürzer
Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (s. Dokument "Leistungsbeschreibung") ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen kann die Vorlage "Vordruck_Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert (Euro) und Umfang (Personentage auf Seiten des Bieters) des Auftrages - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: - alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), - alle Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 100 abgerechneten Personentagen auf Seiten des Bieters aufweisen, - mindestens zwei der vier Referenzen stammen aus dem Bereich "Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und -Management", - mindestens zwei der Referenzen umfassen einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht berücksichtigt. Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Mindesanzahl der Beschäftigten: Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 250 Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie von mindestens 130 Beschäftigten im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen Dienstleistungen gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit". Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Qualitätssicherung: Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bieterg …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- Sofern der Höchstwert durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt aber maximal vier Jahre.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 120.000.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 12.11.2024, 11:31 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter Ziffer 5.1.10. gilt für die Zuschlagskriterien: Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für … ganz lesenkürzer
1. Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter Ziffer 5.1.10. gilt für die Zuschlagskriterien: Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht. Auf Basis dieser Kennzahl (Z) wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Um das zu bezuschlagende Angebot zu ermitteln, wird zudem ein Schwankungsbereich von 10 % für die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) festgelegt. Als Ausgangswert dient das Angebot mit der höchsten Kennzahl der Wirtschaftlichkeit. Unterhalb der höchsten Kennzahl der Wirtschaftlichkeit erstreckt sich der Schwankungsbereich. Liegen weitere Angebote mit ihrer Kennzahl der Wirtschaftlichkeit innerhalb des Schwankungsbereichs, ist die höchste Leistungskennzahl entscheidend dafür, welches Angebot den Zuschlag erhält. Sollten mehrere Bieter die gleiche Leistungskennzahl erreichen, ist der günstigste Preis für den Zuschlag entscheidend. 2. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen, dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. 3. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. 4. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 5. Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen. In Ausnahmefällen ist auch eine Leistungserbringung im Ausland erforderlich. 6. Die Gesamtleistung wird in folgende Mengenlose aufgeteilt: - Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management (Los 1) (ZIB 12.17 - 9973/22/VV : 1) - Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management (Los 2) (ZIB 12.17 - 9973/22/VV : 2) - Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu IT-Strategie und IT-Management (Los 3) (ZIB 12.17 - 9973/22/VV : 3) Aus technischen Gründen erfolgt die Vergabe in drei einzelnen Verfahren. 7. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden, Einrichtungen und Organen auch alle weiteren Behörden, Einrichtungen und Organe der unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland ohne die in den Losen 1-2 beschriebenen Bedarfsträger. - ALDB GmbH - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung - Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung - Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben - Bundesamt für Justiz - Bundesamt für Kartographie und Geodäsie - Bundesamt für Logistik und Mobilität - Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie - Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - Bundesamt für Soziale Sicherung - Bundesamt für Strahlenschutz - Bundesamt für Verfassungsschutz - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Anschrift
- Brühler Straße 3, 53119 Bonn
- Website
- bescha.bund.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH7 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland5 Zuschläge
- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
- IBM Deutschland4 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
- adesso SE4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens8 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 12.09.2024 auf 12.11.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 06.08.2024
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 06.08.2024 auf 13.08.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 06.08.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 13.08.2024 auf 27.08.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 12.11.2024 auf 19.12.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 27.08.2024 auf 12.09.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Lizenzen für Atlassian-ProdukteGKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Frist 04.12.2026
- Bereitstellung eines CMS und Implementierung der Vergabehandbücher des BMVBundesministerium für VerkehrFrist 26.11.2026
- Lizenzen für VMware-ProdukteGKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA)Frist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8bef6aa3-4182-45bb-b62b-edc12d8738d1.