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Beratung/Fachplanung-Bauphysik zum „Anbau des Krankenhauses Bad Oeynhausen (BOE) an die Auguste-Viktoria-Klinik (AVK)“ für die Mühlenkreiskliniken AöR (MKK)

Mühlenkreiskliniken AöR · Minden, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen MKK-BOE.BPhveröffentlicht 20.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
81 Monate19.12.2024 – 30.09.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität25 %
  • Qualität25 %
  • Preis50 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2031
    vor 23 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beratungs-/Fachplanungsleistungen zur Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik) für den Anbau des Krankenhauses Bad Oeynhausen an die Auguste-Viktoria-Klinik, in Fortführung einer bereits erstellten/vorliegenden Antragsstellung auf Fördermittel des Krankenhausstrukturfonds II; Beauftragung erfolgt stufenweise/optional; erste Beauftragungsstufe umfasst zunächst die zugehörigen Teilleistungen für die fortschreibenden/vertiefenden LP1+2 sowie die vollständigen LP3+4 im Sinne des AHO-Heft-Nr. 23 (Wärmeschutz und Energiebilanzierung ) und im Sinne der HOAI (Bau- und Raumakustik); LP5-7 in Stufe-2, LP8 (besondere Leistungen betreffend) in Stufe-3; Anspruch auf die Beauftragung der Stufen 2+3 besteht nicht. Weiteres sh. Beschreibung unter Abschnitt 5.1.

Beschreibung des Loses

Beratungs-/Fachplanungsleistungen zur Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik) für den Anbau des Krankenhauses Bad Oeynhausen an die Auguste-Viktoria-Klinik, in Fortführung einer bereits erstellten/vorliegenden Antragsstellung auf Fördermittel des Krankenhausstrukturfonds II; Beauftragung erfolgt stufenweise/optional; erste Beauftragungsstufe umfasst zunächst die zugehörigen Teilleistungen für die fortschreibenden/vertiefenden LP1+2 sowie die vollständigen LP3+4 im Sinne des AHO-Heft-Nr. 23 (Wärmeschutz und Energiebilanzierung ) und im Sinne der HOAI (Bau- und Raumakustik); LP5-7 in Stufe-2, LP8 (besondere Leistungen betreffend) in Stufe-3; Anspruch auf die Beauftragung der Stufen 2+3 besteht nicht. Wesentliche Projektparameter: > Um- und Anbaumaßnahmen am bestehenden AVK-Standort in Bad Oeynhausen mit rd. 14.700 m²NRF im Bestand, Grundstücksgröße rd. 3,6 ha; > vorhandener, aktuell im laufenden Änderungsverfahren befindlicher Bebauungsplan; > Standortkonzentration mit den med. Schwerpunkten Allgemeine Orthopädie, Wirbelsäulenchirurgie, Endoskopie und psychiatrische Institutsambulanz (PIA) mit tagesklinischer Einheit; > Nutzflächenerweiterung zum Bestand mit 6.933 m²NUF (rd. 14.600 m²BGF) nach Raum- und Funktionsprogramm für Funktionsbereiche: 1.00 bis 7.00 gem. DIN13080; > 90 somatische Betten (davon 6 ITS) und 21 tagesklinische Plätze; > zugehörigen Frei- und Verkehrsanlagen: zentraler Klinikvorplatz, Zufahrtsregelung für Besucher/Patienten/Logistik, Parkdeck für rund 300 Pkw- und 60 Fahrradstellplätze, psychiatrische Therapieflächen im Außenraum, bodengebundener Heli-Landemöglichkeit zur Weiterverlegung von Patienten/-innen auf dem Luftweg; > Kostenziel gemäß bereits erstellter und vorliegender Antragsplanung (KG 200-700), BPI II/2024: 115,9 Mio.€ – inkl. Medizintechnik-Neu-/Ersatzbeschaffung (KG 473 und KG 620) und inkl. Umbaumaßnahmen, die sich im Bestand durch die funktionsbedingten Umstrukturierungen/Verdrängungen für die RFP-Umsetzung ergeben, zzgl. Kosten für zentralisiertes Parken (Parkhaus/-deck) – Neubau Parkhaus/-deck nicht Bestandteil der vorliegenden Planungsaufgabe, zzgl. Sanierungsmaßnahmen für die Bestandsbereiche, die nicht von den funktionsbedingten Umstrukturierungen/Verdrängungen für die RFP-Umsetzung betroffen sind – aktuell (noch) nicht Bestandteil der vorliegenden Planungsaufgabe; > Planungsfortschreibung einer bereits erstellten Antragsplanung, die am 06.09.2024 als Förderantrag durch die Mühlenkreiskliniken bei der Bezirksregierung Münster eingereicht wurde; > Terminzielen: Unterstützung des AG beim zweiten Schritt der Fördermittelbeantragung bis Jahresende 2025 sowie Inbetriebnahme des Kli-nikanbaus/-umbaus voraussichtl. bis Jahresende 2031; > WEITERES sh. Verfahrensleitfaden "MKK-BOE.BPh_01"

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 250Kriterium 1: Projektreferenzen - getrennt nach bürobezogen und personenbezogen > detaillierte Angaben sh. Verfahrensleitfaden-Ziffer 5.11.1/5.11.2
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 250Kriterium 2: Projektumsetzung/Leistungsqualität > detaillierte Angaben sh. Verfahrensleitfaden-Ziffer 5.11.1/5.11.2
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 500Kriterium 3: Honorarangebot/-parameter > detaillierte Angaben sh. Verfahrensleitfaden-Ziffer 5.11.1/5.11.2

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
19.12.2024
Vertragsende
30.09.2031
Verlängerung
stufenweise und optionale Beauftragung von Leistungen ab HOAI-LP5: Bezüglich der zweiten und dritten Beauftragungsstufe behält sich die Auftraggeberin vor, die entsprechend angebotenen Leistungen – entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstuf … ganz lesenstufenweise und optionale Beauftragung von Leistungen ab HOAI-LP5: Bezüglich der zweiten und dritten Beauftragungsstufe behält sich die Auftraggeberin vor, die entsprechend angebotenen Leistungen – entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen oder Leistungen für einzelne Bauteile (hier dann in zusammenhängenden Arbeitspaketen) – optional abzurufen und zu beauftragen oder nicht an den bis dahin beauftragten Auftragnehmer zu vergeben. Die Auftraggeberin behält sich des Weiteren im Rahmen des gesetzlich zulässigen Rahmens vor, dem nach diesem Verfahren beauftragten Bieter, ggf. weitere/ergänzende Leistungen, die im Zusammenhang mit dem beschriebenen Planungsvorhaben stehen, zu übertragen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer Westfalen gibt den Hinweis, dass für alle Anträge das Telefax des zentralen Postfaches der Geschäftsstelle zu nutzen ist und nur Nachprüfungsanträge bearbeitet werden können, die von Montag bis Freitag bis 14 Uhr eingehen. Anträge die nac … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer Westfalen gibt den Hinweis, dass für alle Anträge das Telefax des zentralen Postfaches der Geschäftsstelle zu nutzen ist und nur Nachprüfungsanträge bearbeitet werden können, die von Montag bis Freitag bis 14 Uhr eingehen. Anträge die nach 14 Uhr eingehen, können erst am darauffolgenden Arbeitstag bearbeitet werden: > Geschäftsstelle, zentrales Postfach, Telefax: 0251 411-2165. Die Vergabekammer Westfalen bittet außerdem darum, die Anträge einschließlich der Anlagen zusätzlich per E-Mail an folgende Adresse zu übersenden: > E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch Verfahrensteilnehmende einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Ausloberin/Auftraggeberin sowie in Kopie an die juristische sowie die baufachliche Verfahrensbetreuung gemäß Ziffer 1.2 des Verfahrensleitfadens zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer die Auftraggeberin über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 und § 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB möglich. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: sh. Hinweise unter Abschnitt 2.1.4
Hinweis
TEILNAHMEBERECHTIGUNG: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die nachfolgend geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: > Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am … ganz lesenTEILNAHMEBERECHTIGUNG: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die nachfolgend geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: > Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tag der Auslobungsbekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/-in zu führen. Ist im Herkunftsstaat des Wettbewerbsteilnehmenden die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36 /EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. > Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der beschriebenen Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Teilnahmeberechtigt sind Planungs-/Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen, wenn jedes Mitglied der Planungs-/Arbeitsgemeinschaft seine fachspezifischen Anforderungen erfüllt. Bei Planungs- /Arbeitsgemeinschaften ist von den Bietern im Bieterformular (»Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens) das federführende Büro bzw. der bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Vergabeverfahren sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung der Ausloberin nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Alle Bieter haben die Teilnahmeberechtigung im Rahmen des Bieterformulars (»Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens) in hierzu geeigneter Form anzugeben und nachzuweisen. BIETERIDENTITÄT: Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist der Wechsel einer Bieterform zwischen Einzelbieter und Bietergemeinschaft nach Abgabe des Bieterformulars/Angebots grundsätzlich nicht mehr zulässig und kann daher zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. VERFAHRENSABLAUF: Die Auftraggeberin führt als öffentliche Auftraggeberin ein EU-weit bekannt gemachtes offenes/einstufiges Vergabeverfahren gem. § 15 VgV durch. Mit Abgabe eines Angebotes sind durch die Bieter zugleich die bekannt gemachten Teilnahme- und Eignungsbedingungen nachzuweisen. Der Eignungsnachweis der Bieter erfolgt anhand eines AG-seitig bereitgestellten und als elektronisch sowie verschlüsselt zu übermittelndes Bieterformular (»Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens). Die Eignung der Bieter wird zunächst anhand der bekannt gemachten Teilnahme- und Eignungsbedingungen (»Ziffer 4.3 des Verfahrensleitfadens) geprüft. Sodann werden die Angebote aller geeigneter Bieter gemäß der Zuschlagskriterien ausgewertet. Die Ausloberin wird sodann den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilen. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Ausloberin sowie weiterer Entscheidungsgremien. Die Auftraggeberin behält sich vor, Aufklärungsgespräche durchzuführen. Weitere Details zum Ablauf der Angebotsphase sind Ziffer 5 des Verfahrensleitfadens zu entnehmen. MINDESTBEDINGUNGEN: getrennt nach bürobezogenen und personenbezogenen Mindestanforderungen sind zu beachten - sh. Abschnitt 5.1.9.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
HORN + HORN Ingenieure Partnerschaft mbB, Neumünster–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hans-Nolte-Straße 1, 32429 Minden
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Wer hat das zuletzt gewonnen?

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0e37f22-4a08-4819-894e-71534db64250.