Beraterleistungen: Technologie- und IT-Beratung (Los 2) (Vergabebekanntmachung)
AOK Mein Leben GbR · Berlin, Berlin
Aktenzeichen AML-2023#003-2veröffentlicht 25.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Qualität/Leistung (Qualitätsscore)60 %
- Preis (Preisscore)40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im März 2023 gründete die AOK-Gemeinschaft die AOK Mein Leben GbR (im Folgenden "Auftraggeberin" bzw. "AG") als ARGE nach § 94 SGB X. Die AG wurde durch diese Ausgründung als Organisation, welche für die Umsetzungssteuerung der ePA-Anwendungen der AOKs verantwortlich ist, verstetigt. Die AOKs haben Mitte 2023 beschlossen, dass die AG künftig für die Umsetzungssteuerung aller gemeinschaftlichen Kunden-Frontends der AOKs verantwortlich sein soll. Der Begriff "Kunde" umfasst hierbei Versicherte/Mitglieder, Firmenkunden sowie Leistungserbringer. Der Begriff "Frontends" umfasst hierbei Anwendungen für mobile Endgeräte (Smartphone-Apps), stationäre Endgeräte (Desktop-Anwendungen) sowie Webbrowser-basierte Lösungen. Bislang ist die Entwicklung und der Betrieb der Kunden-Frontends auf unterschiedliche Beteiligungen der AOK-Gemeinschaft verteilt (AOK Systems, AOK-IT-Dienstleister etc.) und erfolgt vorrangig als Individualentwicklung/-betrieb. Neben der Governance-Anpassung/Verantwortungsübergang soll für die Kunden-Frontends durch mehr Standarisierung eine höhere Wirtschaftlichkeit und eine geringere Time-to-Market erzielt werden. Das AOK-Kernsystem (oscare) nebst Digital Layer (neues API-Gateway zwischen Kunden-Frontends und Kernsystem) wird weiter durch die AOK Systems entwickelt und durch die AOK-IT-Dienstleister betrieben.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Beratungsleistungen für die AG und unterteilt sich in die folgenden drei Lose: -- Los 1 - Strategie- und Managementberatung: Benötigt wird Unterstützung im Bereich Strategie und Management, um o sowohl die Transition der bestehenden Frontend-Angebote (z.B. App und Online-Portal "Meine AOK", App "AOK Bonus") sowie die Etablierung neuer Angebote geeignet vorzubereiten und umzusetzen als auch o die AG als Digital Hub auszubauen sowie die Strategie für die IT-Leistungserbringung und die Prozesse zur Umsetzungssteuerung weiterzuentwickeln. -- Los 2 - Technologie- und IT-Beratung: Es stellen sich (sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der späteren Umsetzungssteuerung) technologische bzw. IT-Fragestellungen, wofür IT-Expertenwissen vom Markt erforderlich ist. -- Los 3 - Beschaffungs- und Vergabeberatung: Für diese neue Aufgabe der AG müssen geeignete Partner vom Markt kontrahiert werden. Die AG benötigt daher eine Beschaffungs- und Vergabeberatung mit einem besonderen Schwerpunkt auf die fachliche Beratung im Rahmen von IT-Beschaffungen.
Gegenstand nach CPV
- 79000000Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und SicherheitHauptgegenstand
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
- 79410000Unternehmens- und Managementberatung
- 79411000Allgemeine Managementberatung
- 79418000Beschaffungsberatung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualität/Leistung (Qualitätsscore)1. Leistungserbringungskonzept (Gewichtung: 45 %) 2. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (Projektleiter/in) (Gewichtung: 10 %) a) Dauer Berufserfahrung (Gewichtung: 2 %) b) Persönliche Referenzen (Referenzart 1) (Gewichtung: 2 %) c) Persönliche Referenzen (Referenzart 2) (Gewichtung: 2 %) d) Persönliche Referenzen (Referenzart 3) (Gewichtung: 2 %) e) Persönliche Referenzen (Referenzart 4) (Gewichtung: 2 %) 3. Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals (stellvertretende/r Projektleiter/in) (Gewichtung: 5 %) a) Dauer Berufserfahrung (Gewichtung: 1 %) b) Persönliche Referenzen (Gewichtung: 4 %) In Anlehnung an die erweiterte Richtwertmethode werden sodann alle Angebote im Schwankungsbereich ermittelt, d.h. alle Angebote, deren Gesamtscore nicht mehr als 10 % unter dem Angebot mit dem höchsten Gesamtscore von allen Angeboten liegt. Aus den Angeboten im Schwankungsbereich erhält das Angebot mit dem höchsten Qualitätsscore als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag (Stichkriterium). Ist der Qualitätsscore bei den beiden oder mehr bestbewerteten Angeboten gleich hoch, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag. Ist auch der Preis gleich, entscheidet das Los.
- Preis
- Preis (Preisscore)Wertungspreis gemäß Preisblatt in Euro (netto) In Anlehnung an die erweiterte Richtwertmethode werden sodann alle Angebote im Schwankungsbereich ermittelt, d.h. alle Angebote, deren Gesamtscore nicht mehr als 10 % unter dem Angebot mit dem höchsten Gesamtscore von allen Angeboten liegt. Aus den Angeboten im Schwankungsbereich erhält das Angebot mit dem höchsten Qualitätsscore als wirtschaftlichstes Angebot den Zuschlag (Stichkriterium). Ist der Qualitätsscore bei den beiden oder mehr bestbewerteten Angeboten gleich hoch, erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag. Ist auch der Preis gleich, entscheidet das Los.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit zur Verlängerung des Rahmenvertrages vor (Verlängerungsoption). Es gelten die Festsetzungen des Rahmenvertrages: Dieser Rahmenvertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Er hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr. Dieser Rahmenvertrag verlängert si … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit zur Verlängerung des Rahmenvertrages vor (Verlängerungsoption). Es gelten die Festsetzungen des Rahmenvertrages: Dieser Rahmenvertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Er hat eine Laufzeit von einem (1) Jahr. Dieser Rahmenvertrag verlängert sich automatisch und jeweils um ein (1) weiteres Jahr, wenn er nicht von der AG mit einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Dieser Rahmenvertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens nach vier (4) Jahren Vertragslaufzeit.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, übe … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DHYHXSP
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| The Boston Consulting Group GmbH, Berlin; HBSN GmbH, Hamburg | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Gesundheit
- Anschrift
- Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin
- Kontakt
- vergabe@
aok-mein-leben.de
Bei uns erfasst
- Befragungstool24.09.2025
- Relaunch Website31.07.2025
- Ex post Bekanntmachung Leih-AN (Personalexpertin bzw. -experte)04.04.2025
- RV Transformationsunterstützung, Los 2 (Coachings und Trainings)06.03.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft die wegmeister GmbH / Know How! AG2 Zuschläge
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 12.01.2024
- BekanntmachungFrist 12.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag Grafik ab 2027Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.Frist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0bf9e9de-faf5-4e89-be34-4989dfe2e8dc.