Belieferung von Kraftstoff HVO100 nach DIN EN 15940
Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 115-2026-0002_HVO100veröffentlicht 22.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70565, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigtender24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (126 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (185 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 46 Tagen
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 17 Tagenüber tender24.de
- Heute
- Bindefrist endetin 44 Tagen2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
Beschreibung
Belieferung von Kraftstoff HVO 100 nach DIN EN 15940 (Stand: 2019-10) an verschiedene Betriebshöfe der Stuttgarter Straßenbahnen AG.
Beschreibung des Loses
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Lieferung von Kraftstoff HVO100 an drei Betriebshöfen der Stuttgarter Straßenbahnen AG für den Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2027.
Der Bedarf liegt über die komplette Laufzeit bei ca. 5.231.100 Liter.
Gegenstand nach CPV
- 09100000BrennstoffeHauptgegenstand
- 09134200Dieselkraftstoff
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100% Preis
Eignung7 von 7 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Ver … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Fremdsprachige Nachweise müssen jedoch mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung inkl. Anlagen zur Verfügung. 2)Eigenerklärungen: Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden. Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland Sanktionen. Vorlage einer Eigenerklärung, dass der SSB Verhaltenskodex für Lieferanten und Dienstleister eingehalten wird. Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung inkl. Anlagen zur Verfügung. 3) Sofern eine Bietergemeinschaft ein Angebot einreicht, ist mit dem Angebot von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt. Die Bietergemeinschaft haben in obiger Bietergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen: Sämtliche Mitglieder Bietergemeinschafts bzw. der Vertreter der Bietergemeinschafts haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der Bietergemeinschafts bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein am Verfahren zu beteiligen. Der AG stellt hierzu eine die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung und die Anlage 1.2 Bietergemeinschaftsserklärung zur Verfügung. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. 4) Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Angebot zu benennen und die in Pkt. 5.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Angebot ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung). Der AG stellt hierzu die Anlage 1.1 Angebotsaufford …- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Ver … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter, resp. die Bietergemeinschaft, mindestens 2 Referenzprojekte nachweisen, die innerhalb der letzten fünf Jahre durchgeführt wurden oder noch durchgeführt werden. Die Referenzen müssen belegen, dass der Bieter Erfahrungen mit Leistungen vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs besitzt. Als Referenzen werden sowohl vollständig abgeschlossene Aufträge als auch laufende Verträge bzw. Rahmenvereinbarungen anerkannt, sofern zum Ablauf der Angebotsfrist bereits Lieferleistungen erbracht wurden (mind. 2 Jahre). Die Referenzaufträge müssen mindestens folgende Leistungen umfasst haben: - Lieferung von Kraftstoff HVO100 für Kunden innerhalb der EU sowie der Schweiz - Ein Auftragsvolumen von mind. 4.000.000 Liter pro Jahr Für jede Referenz sind anzugeben: - Bezeichnung des Referenzobjektes / Leistungsgegenstand - Beschreibung der erbrachten Leistung - Liefermenge (mind. 4.000.000 Liter) - Angaben zum Verladeort - Status des Projektes (Abgeschlossen oder laufend) - Laufzeit des Referenzprojektes - Ansprechpartner beim Referenzgeber Für die Nennung der zusätzlichen Informationen stellt der Auftraggeber die Anlage 1.1 Angebotsaufforderung inkl. Anlagen zur Verfügung. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Ver … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung (spätestens nach Zuschlagserteilung) nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 6 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen: -Für Personen- und Sachschäden 10.000.000,00 EUR -Vermögens- und sonstigen Schäden: 1.000.000 EUR Ferner ist zu bestätigen, dass die Versicherungsprämie gezahlt bzw. der Versicherungsvertrag in Kraft ist. Der Nachweis kann auch durch eine schriftliche Erklärung des Versicherers erbracht werden, dass im Zuschlagsfall Versicherungsschutz in dieser Höhe gewährt wird. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Ver … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Bitte reichen Sie uns zum Nachweis Ihrer Bonität eine Auskunft von z.B. Creditreform, Schufa, Bürgel etc. ein. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein Nachweis vom Bankinstitut ist nicht ausreichend. 2) Bitte reichen Sie uns zwei Bescheinigungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben der gesetzlichen Sozialversi-cherung nicht älter als sechs Monate ein. Ein Nachweis zur Zahlung der Sozialabgaben ist zum Beispiel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Krankenkasse, sowie die Bestätigung vom Finanzamt, das Sie Ihre Steuern gezahlt haben. Eine Bescheinigung des Steuerberaters ist nicht ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.- Eintragung in das Handelsregister
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Ver … ganz lesenkürzer
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Fremdsprachige Nachweise müssen jedoch mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. 1) Bitte reichen Sie uns einen aktuellen Handelsregisterauszug ein. Den Nachweis erhalten Sie zum Beispiel kosten-frei unter dem Link: https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.xhtml Wenn auf Grund der Unternehmensform kein Eintrag im Handelsregister vorhanden ist, kann ein vergleichbares Dokument zum Nachweis einer juristischen Person eingereicht werden. Dies ist zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, inne … ganz lesenkürzer
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag nicht zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Hinweis
1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Offenes Verfahren i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen. 2) Die Übermittlung von Bieterfragen hat au … ganz lesenkürzer
1) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Offenes Verfahren i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Die interessierten Bieter können mit den in dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben, Erklärungen, Nachweisen ihr Angebot einreichen. 2) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.10.2026, 12:00 Uhr, auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der Auftraggeber wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bietern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des Auftraggebers, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Die führenden Informationen zum Vergabeverfahren, vor allem hinsichtlich Fristen, ist TED. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des Auftraggebers sowie Antworten von Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter müssen die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass das Angebot als nicht abgegeben gilt, wenn der Name des Bieters nicht genannt ist! Das Angebot und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. 4) Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 6) Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner: Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads".
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Schockenriedstr. 50, 70565 Stuttgart
- Website
- ssb-ag.de
- Kontakt
- einkauf@
ssb-ag.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 091 (Brennstoffe) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Baden-Württemberg (146 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BWW Energie GmbH7 Zuschläge
- Carl Haisch GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- enercity AG6 Zuschläge
- Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- Erdgas Südwest GmbH4 Zuschläge
- Stadtwerke Konstanz GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1f9f95c-ac8f-41b5-ae61-96b4c97d20e0.