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vergebenEU-weitLieferleistungen

Belieferung der ZLB mit Zeitungen und Zeitschriften

Zentral- und Landesbibliothek Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ZLB-2025-0022veröffentlicht 22.01.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 337 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10178, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Lieferung von Zeitschriften und Zeitungen an zwei Standorte der ZLB. Dieser Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Jahresende durch den Auftraggeber gekündigt wird.

Beschreibung des Loses

Lieferung von Zeitschriften und Zeitungen an zwei Standorte der Zentral- und Landesbibliothek in Berlin. Leistungsgegenstand ist insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung/Anlieferung der jeweils neu erschienenen Publikationen an die beiden Standorte der ZLB sowie die Abonnementverwaltung. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Liefervertrag)

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
WertungspreisDer Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Zu der Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses für die zu vergebenden Leistungen hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien mit der jeweiligen Gewichtung festgelegt. - Wertungspreis zu 100% Hinsichtlich des Zuschlagskriteriums "Wertungspreis" bewertet der Auftraggeber den Netto-Gesamtpreis pro Jahr (netto) im Tabellenblatt "Titelliste_Preisblatt". Stellt sich nach dem Versand der Aufforderung zur Abgabe des Angebots heraus, dass bestimmte Titel vom Verlag am 01. Januar 2026 nicht mehr publiziert werden, werden diese Titel bei der Berechnung des Wertungspreises nicht berücksichtigt. Das Angebot mit dem niedrigsten geprüften Wertungspreis ist das wirtschaftlichste. Liegen mehrere Angebote mit identischem Gesamtpreis erfolgt die Zuschlagserteilung durch Losentscheid. Siehe auch unter Bewerbungsbedingungen 2.7.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Das Gesamtvolumen der vom Auftraggeber nach Vertragsschluss veranlassten Leistungsänderungen oder -ergänzungen, die zu einer Erhöhung oder Verminderung der ursprünglich vereinbarten Gesamtvergütung führen, ist auf maximal 10 % des im Angebot festgelegten Gesamtpreises begrenzt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB: Die Vergabekammer (s. Abschnitt 8: Überprüfungsstelle) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. // Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß nicht zuvor rechtzeitig … ganz lesenGemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB: Die Vergabekammer (s. Abschnitt 8: Überprüfungsstelle) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. // Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß nicht zuvor rechtzeitig gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Vergabestelle. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist. // Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang einer Mitteilung der Vergabestelle beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. // Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch die Vergabestelle an die betroffenen und nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden ist. Wurde der Abschluss des Vertrages im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union. Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber der Auftraggeberin zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt die Auftraggeberin mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (s. Ziffer 8.1) schriftlich gestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Nicht in die Berechnung des genannten Änderungsvolumens (siehe 5.1.1 Beschreibung der Optionen) fallen solche Leistungsanpassungen, die auf dem Wegfall von Titeln oder Leistungen beruhen, welche vom ursprünglichen Anbieter nicht mehr am Markt angeboten werden oder deren Lieferung bzw. Erbringung aus anderen, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen dauerhaft unmöglich ist.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2PMH9C# 1. Es obliegt den Unternehmen /Bietern, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2PMH9C# 1. Es obliegt den Unternehmen /Bietern, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten Unternehmen/Bietern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen/Bietern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe auf Aktualisierungen hin zu prüfen. Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind über das Kommunikationstool der Vergabeplattform bis spätestens 25.11.2025 an die Vergabestelle der Auftraggeberin zu richten. Die Fragen und Antworten (neutralisiert) werden allen Bietenden zur Verfügung gestellt! Die letzte Beantwortung von Bieterfragen erfolgt am 27.11.2025. // 2. Die Bindefrist der Angebote wird mit der Aufforderung der Angebotsabgabe festgelegt.// 3. Jeder Bieter beziehungsweise jede Bietergemeinschaft darf je Aufforderung zur Einreichung eines Angebots nur ein Hauptangebot einreichen. Reicht der Bieter beziehungsweise die Bietergemeinschaft mehrere Hauptangebote ein, schließt der Auftraggeber sämtliche eingereichten Hauptangebote des Bieters/der Bietergemeinschaft von der Wertung aus.// 4. Der Auftraggeber prüft die Eignung des Bewerbers auf Grundlage der vom Bewerber eingereichten Nachweise. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn der Auftraggeber auf Grundlage der vom Bewerber eingereichten Nachweise ausgehen darf, dass das Unternehmen die zu erbringenden Leistungen vertragsgemäß ausführen wird. Vom weiteren Verfahren werden Unternehmen, die eine Mindestanforderung an die Eignung nicht erfüllen, ausgeschlossen.// 5. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Erklärung sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile der Mitglieder zu benennen. Die Bedingungen für die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gilt, wenn gefordert, für jedes Mitglied gesondert. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird für die Bietergemeinschaft insgesamt beurteilt. Die Eignung nach den Anforderungen der Bedingungen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung zur Leistungsfähigkeit von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsam ausgefüllte Erklärung der Leistungsfähigkeit ist nicht einzureichen.// 6. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer weiter zu beauftragen, so hat er der Vergabestelle die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der Unterauftragnehmer spätestens vor der Beauftragung anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Erbringung der vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Zugleich hat der Bieter nachzuweisen, dass die Unterauftragnehmer für den von ihnen zu übernehmenden Teil des Auftrages geeignet sind und keine Ausschlussgründe vorliegen. // 7. Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), so hat er bereits mit dem Angebot die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen Anzugeben und die Eignungsnachweise der anderen Unternehmen zu den in Anspr …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.12.2025

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