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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

Belieferung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Gelsenkirchen mit Tiefkühlkost

Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 10/4.1-2024-0001veröffentlicht 27.05.2024Dienstleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2024 – 31.07.2026
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45888, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (79 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Auftrages ist die Herstellung und Lieferung von Mittagessen (in Form von Tiefkühlkost).

Beschreibung des Loses

Grundlage der Leistungserbringung ist das Verpflegungssystem Cook & Freeze (Tiefkühlprodukte).

Die derzeit zu beliefernden Tageseinrichtungen sowie die zukünftige Anzahl der Essensteilnehmerinnen und Essenteilnehmern sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Lieferstandorte können sich jederzeit verändern, d.h. es können weitere Tageseinrichtungen hinzukommen oder aber auch aus dem Auftrag herausgenommen werden.

Erfahrungen haben gezeigt, dass ca. ¼ der Kinder nicht regelmäßig an der Verpflegung teilnehmen. Durchschnittlich werden daher täglich ca. 1.623 Menüs insgesamt für alle Einrichtungen benötigt. Darüber hinaus können sich Änderungen in der Anzahl bzw. Abbestellungen ergeben. Dies umfasst u. a. auch Schließungen der Einrichtungen aufgrund von Streiks, höherer Gewalt und als Auswirkung einer Pandemie oder Epidemie o. ä.

Bei einer nicht nur vorübergehenden Veränderung von mehr als 15 % der zu beliefernden Tageseinrichtungen sind Nachverhandlungen möglich.

Das Mittagessen muss wöchentlich in entsprechender Menge in die einzelnen Standorte in geeigneten Transportbehältern gebracht werden. Die Transportbehälter sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Kühlkette muss vom Herstellungsort bis zum einzelnen Lieferort/einzelne Tageseinrichtung eingehalten werden.

In allen Tageseinrichtungen stehen für die Lagerung und Bereitung von Tiefkühlkost Ausgabeküchen mit eigenen Hauswirtschaftskräften sowie technischen Geräten (z. B. Konvektomaten, Kombidämpfer oder Heißluftgeräte mit Gastronormbehältern, Tiefkühlschränke) sowie ausreichend Geschirr und Besteck zur Verfügung. Die Speisen werden dort täglich vom eigenen Personal zum Verzehr erhitzt bzw. vorbereitet und ausportioniert.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängi … ganz lesenNachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Grundlage der Leistungserbringung ist das Verpflegungssystem Cook & Freeze (Tiefkühlprodukte). Hintergrund ist, das die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für andere Verfahren nicht in allen zu beliefernden Tageseinrichtungen gegeben sind. Des Weiteren werden seit geraumer Zeit neu eröffnete T … ganz lesenGrundlage der Leistungserbringung ist das Verpflegungssystem Cook & Freeze (Tiefkühlprodukte). Hintergrund ist, das die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für andere Verfahren nicht in allen zu beliefernden Tageseinrichtungen gegeben sind. Des Weiteren werden seit geraumer Zeit neu eröffnete Tageseinrichtungen zwecks Verringerung der Baukosten auf die Warmanlieferung von Frischemenüs konzipiert. Andere Verpflegungssysteme wie die Belieferung von Frischemenüs werden derzeit durch einen anderen laufenden Vertrag bedient und erst nach Ablauf des Vertragszeitraumes erneut ausgeschrieben. Darüber hinaus sind in den Tageseinrichtungen Konvektomaten, Kombidämpfer und Zubehör ausreichend vorhanden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1U0KLFFD WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertr … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY1U0KLFFD WICHTIGE HINWEISE: Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU). Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen. Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden. Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen. Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen. Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
apetito, Rheine3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wildenbruchplatz 7, 45888 Gelsenkirchen
Kontakt
zentrale.dienste@gelsenkirchen.de
Auskünfte
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstellezentrale.dienste@gelsenkirchen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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87vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
765.762 €Zuschlagswert im Median
338.503 € – 1,48 Mio. €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 14.03.2024

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