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Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Stadt Seesen: Regionalmanagement - LEADER-Region Westharz

Stadt Seesen · Seesen, Niedersachsen

Aktenzeichen 2309veröffentlicht 28.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Seesen38723, Landkreis Goslar, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Qualität des Projektteams30 %
  • Projektauftakt / Projektkonzipierung15 %
  • Projekteinschätzung und Herangehensweise (Umsetzung des Regionalmanagements)30 %
  • Vergütung/Honorar25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Westharz in der Förderperiode von 2023-2027, gem. Musterleistungsbild Regionalmanagement LEADER sowie Fortschreibung Regionales Entwicklungskonzept (REK) Westharz siehe Anlagen 02 + 03 der Vergabeunterlagen

Beschreibung des Loses

Für die LEADER-Region WESTHARZ soll ein Regionalmanagement durchgeführt werden, um das regionale Entwicklungskonzept ("REK") 2023-2027 umzusetzen. Die Region "WESTHARZ" umfasst den überwiegenden Teil des Landkreises Goslar mit folgenden Kommunen: - Stadt Seesen - Stadt Langelsheim - Stadt Braunlage - Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld - Gemeinde Liebenburg Die Kommunen haben unter intensiver Beteiligung der Bürgerschaft und lokaler Akteure ein regionales Entwicklungskonzept erstellt. Um ihre regionalen Potenziale dauerhaft zu sichern und die Region als Kulturregion zu stärken, haben die Kommunen ihre Entwicklungsstrategie unter das Leitmotto "Aus Tradition innovativ - Nachhaltig in die Zukunft!" gestellt. Im Rahmen des REK wurden für die Region strategische Ziele und Querschnittsziele entwickelt. Die Leistung für das Regionalmanagement umfasst im Wesentlichen: 1. Geschäftsstellentätigkeit 1.1 Unterstützung der Geschäftsstelle 1.2 Einladungsmanagement 2. Prozessorganisation LEADER 2023-2027 2.1 Abstimmung und Koordination des LEADER- Prozesses 2.2 Mitwirkung an LAG-Sitzungen sowie Sitzungen des LEADER-Beirates 2.3 Unterstützung von Arbeits- und Projektgruppen 2.4 LEADER-Foren 2.5 LEADER-Netzwerk 2.6 Sonstige Prozessunterstützung 3. Projektmanagement 3.1 Beratung der Projektträger 3.2 Projektplanung und Projektsteuerung in Kooperation mit den jeweiligen Akteuren 3.3 Sonstige Projektunterstützung 3.4 Führung und Aktualisierung einer Kontakt-Datenbank der LEADER-Akteure in der Region 4. Teilnahme an Seminaren und Tagungen 5. Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit 6 Aktualisierung und Fortschreibung des REK 6.1 Aufbau eines Monitoringsystems sowie Beiträge zur REK- Evaluation 6.2 Jahresberichte 6.3 REK-Fortschreibung Die Leistungen, die vom Auftragnehmer zu erbringen sind, ergeben sich grundsätzlich aus dem Musterleistungsbild für das Regionalmanagement, welches vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegeben wurde. Für die Leistungen des Regionalmanagements und der Geschäftsstelle wird eine Vollzeitstelle mit ca. 1.720 Arbeitsstunden, die im Zuge der Abrechnung pro Jahr nachzuweisen sind gefordert. Für die erforderlichen Leistungen des Regionalmanagements wird ein Stundenansatz von 1.032h/Jahr angesetzt; die restlichen 688h (nicht Verfahrensgegenständlich) sind der Geschäftsstelle zuzuordnen. Der Auftraggeber stellt eine Geschäftsstelle. Zu deren Aufgaben gehören die Verwaltungsaufgaben der LAG sowie die Organisation und Durchführung von LEADER-Gremien. Die Geschäftsstelle ist Ansprechpartner für das Regionalmanagement. Mit ihr sind die einzelnen Tätigkeiten des Regionalmanagements abzustimmen. Folgende Leistungen werden im Einzelnen vom Auftraggeber erbracht: - Öffentlichkeitsarbeit zum LEADER-Prozess (Pressearbeit, Printmedien, Internetpräsentation etc.) incl. Kostenübernahme für Publikationen etc. - Organisation der LEADER-Veranstaltungen (insbesondere der Sitzungen des LAGBeirates, der LAG-Sitzungen und der LEADER-Foren). Zur Organisation gehören insbesondere die Klärung der Rahmenbedingungen (Veranstaltungsort, Veranstaltungsablauf, Veranstaltungstechnik, sowie die Kostenübernahme für die o.g. LEADER- Veranstaltungen). Im Rahmen der Bearbeitung unterstützt der Auftraggeber den Auftragnehmer ferner durch die Bereitstellung benötigter Unterlagen, Fachgutachten und Informationen zum Plangebiet. Das regionale Entwicklungskonzept der LEADER-Region WESTHARZ, welches vom Regionalmanagement umgesetzt werden soll, ist auf der Seite www.rem-westharz.de abrufbar. Die aktuelle LEADER-Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht. Diese Richtlinie ist bei der Durchführung des Regionalmanagements ebenfalls zu beachten.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität des Projektteams30 %
Projektauftakt / Projektkonzipierung15 %
Projekteinschätzung und Herangehensweise (Umsetzung des Regionalmanagements)30 %
Vergütung/Honorar25 %
Qualität
Qualität des Projektteams
Qualität
Projektauftakt / Projektkonzipierung
Qualität
Projekteinschätzung und Herangehensweise (Umsetzung des Regionalmanagements)
Kosten
Vergütung/Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Das Regionalmanagement ist auf einen Zeitraum von 10/2023 bis 12/2027 angelegt mit Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre bis 12/2029.
Optionen
Die Verlängerungsoption steht unter Vorbehalt der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremium- bzw. Ratsbeschlusses.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB. R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfung … ganz lesenEntsprechend der Regelungen in § 160 GWB. R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten. b) Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist … ganz lesenEs ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden. Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4VHCJZ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (27 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 02d4fe8b-4ef6-4838-af78-57690f34c2c9.