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Bekanntm. verg. Auftr. "Software Asset Management-Tool", ECA-2026-017

Bundesdruckerei GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen ECA-2026-017veröffentlicht 21.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 249 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 42 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,8 Mio. €
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10969, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (205 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preispunkte gemäß Angebotswertungspreis50 %
  • Qualität der angebotenen Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist somit die zeitlich befristete Überlassung eines Software Asset Management-Softwareproduktes nebst zugehöriger Softwarepflege, der technischen Implementierungs- und Supportleistungen sowie der Beratung des AG im Produktivbetrieb.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Software-Asset-Management-Tool für das Lizenzmanagement der Bundesdruckerei-Gruppe nebst zugehöriger Softwarepflege, der technischen Implementierungs- und Supportleistungen sowie der Beratung der AG im nachfolgenden Produktivbetrieb. Gesucht wird entweder eine On-Prem im eigenen Rechenzentrum oder in AWS (Amazon Web Services) betreibbare Lösung für das Software-Asset-Management, welche die im Kriterienkatalog (Anlage 2) aufgeführten Funktionalitäten umfasst. Die Lösung soll im Idealfall aus einem einzigen Softwareprodukt bzw. einer Produkt-Suite bestehen, darf jedoch auch dedizierte Module/Add-Ons/Programmkomponenten umfassen, falls solche für die Erfüllung bestimmter Anforderungen erforderlich sind. Die anzubietende Softwarelösung muss dabei in einem Mietmodell angeboten werden und allein nach der Anzahl der in der Lösung erfassten IT-User (Mitarbeitende der AG, inkl. deren Affiliates, sowie etwaige externe Anwendende), für die Lizenzbedarfe ermittelt werden, lizenziert werden. Der Lizenzbedarf für die anzubietende Lösung muss auf jährlicher Basis (30 Tage vor Jahrestag des Vertragsschlusses) ermittelt werden können. Unterjährige Schwankungen im Lizenzbedarf der anzubietenden Lösung dürfen keine Relevanz für den vertragskonformen Einsatz haben (True-up oder True-down-Prinzip vergleichbar mit Microsoft). Darüber hinaus sollen ebenfalls Dienstleistungen im Rahmen der Implementierung (kurz: Grundinstallation des SAM-Tools und notwendiger Komponenten, Anbindung definierter Schnittstellen, Import kaufmännischer Bestandsdaten mit dem Ziel der Erstellung einer initialen Microsoft-Bilanz) und weitere Unterstützungsleistungen im Produktivbetrieb erbracht werden. In der Phase der Implementierung sollen insgesamt drei Instanzen (DEV, TEST, PROD) On-Prem im eigenen internen Rechenzentrum oder im eigenen Hoheitsgebiet in AWS für die Bundesdruckerei GmbH aufgebaut, die definierten Schnittstellen angebunden, vorhandene kaufmännische Daten importiert und eine erste Initialbilanz für den Hersteller Microsoft auf Grundlage der vorhandenen technischen und kaufmännischen Daten erstellt werden. Ein erstes Management-Reporting sowie die Schulung des Lizenzmanagementteams sind ebenfalls Bestandteile dieser ersten Phase. Das SAM-Tool soll am Ende der ersten Phase in den Betrieb übergehen. In der daran anschließenden Betriebsphase wird der Fokus der Bundesdruckerei GmbH auf - dem Ausbau der Datenqualität, - dem Customizing des SAM-Tools, - der Anbindung weiterer Schnittstellen, - dem Onboarding weiterer Software-Hersteller (Aufbau technischer und kaufmännischer Daten und Reporting) und - dem Aufbau einer bidirektionalen Datenübertragung an die zentralen Systeme CMDB und LeanIX - dem Aufbau des SAM-Tools als Konzernlösung durch Anbindung von Affiliates (Tochter- und Schwestergesellschaften) liegen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preispunkte gemäß Angebotswertungspreis50 %
Qualität der angebotenen Leistung50 %
Preis
Preispunkte gemäß AngebotswertungspreisErmittlung der Preispunkte für die die Implementierungsleistungen und die Unterstützungsleistungen in der Betriebsphase auf Grundlage der angebotenen Preise
Qualität
Qualität der angebotenen LeistungQualitativ-fachliche Bewertung der angebotenen Leistung auf Grundlage der im Dokument "II.3 Anl. 3 - Bewertungsmatrix Software Asset Management-Tool" aufgestellten B-Kriterien

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich für die Leistungsteile Miete der Standardsoftware, Systemservice, Weiterentwicklung, Anpassung des Gesamtsystems sowie die Option zur Beauftra … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach Ablauf von 48 (achtundvierzig) Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich für die Leistungsteile Miete der Standardsoftware, Systemservice, Weiterentwicklung, Anpassung des Gesamtsystems sowie die Option zur Beauftragung weiterer Leistungen nach der Abnahme automatisch um 24 Monate, wenn der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor dem Vertragslaufzeitende gegenüber dem Auftragnehmer kündigt. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Satz 2 erfolgt höchstens 2 (zwei) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 96 (sechsundneunzig) Monaten hinaus erfolgt nicht. Das Recht auf ordentliche Kündigung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unio … ganz lesenDer Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVWMSEC#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
USU GmbH, Möglingen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (158 Lose mit Angabe)
694.279 €Zuschlagswert im Median
292.372 € – 1,12 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.02.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 26.02.2026 auf 03.03.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5103a8cc-8898-4b98-8785-5a7ca3599f10.