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vergebenEU-weitDienstleistungen

Bekämpfung EPS / Rahmenvereinbarung 4 Jahre

Landkreis Oldenburg · Wildeshausen, Niedersachsen

Aktenzeichen 20250020veröffentlicht 17.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 579 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate01.05.2025 – 31.12.2025, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • RSA 21 - Schulungsnachweise0 %
  • Nachweis Arbeitsbühne/ Leasing bzw. Miete0 %
  • Sachkundezertifikat TRGS 523 oder Zertifizierung nach DIN EN 166360 %
  • Referenzen50 %
  • Nachweis eigene Hebebühne0 %
  • Datenblatt Absauggerät0 %
  • Nachweis Müllverbrennungsanlage0 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Oldenburg
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    23 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 18 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Fallbezogene Bekämpfung bzw. Entfernung des Eichenprozessionsspinners (EPS) im gesamten Gebiet des Landkreises Oldenburg für das laufende Kalenderjahr 2025 mit Option auf 3-malige Verlängerung bis längstens 31.12.2028

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bekämpfung des EPS mit der EPS-Absaugmethode

Fallbezogene Bekämpfung bzw. Entfernung des Eichenprozessionsspinners (EPS) im gesamten Gebiet des Landkreises Oldenburg für das laufende Kalenderjahr 2025 Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV für die professionelle Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS), ausschließlich unter Anwendung der EPS-Absaugmethode (Absaugen des EPS mit einem Spezialsauger der Filterklasse H)

8 Monate–
2
Bekämpfung des EPS mit der Nematodenmethode

Fallbezogene Bekämpfung bzw. Entfernung des Eichenprozessionsspinners (EPS) im gesamten Gebiet des Landkreises Oldenburg für das laufende Kalenderjahr 2025 Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV für die professionelle Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS), ausschließlich unter Anwendung der Nematodenmethode.

8 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag8 von 8 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Qualität
RSA 21 - SchulungsnachweiseGewichtung (Punkte, genau) 0Schulungsnachweise der Mitarbeiter über RSA-Schulungen nach RSA 21 in ausreichender Anzahl (mindestens zwei Nachweise)
Qualität
Nachweis Arbeitsbühne/ Leasing bzw. MieteGewichtung (Punkte, genau) 0Sollte keine eigene geeignete mobile Arbeitsbühne vorhanden sein: Geeigneter Nachweis über das Leasing bzw. die Miete einer geeigneten mobilen Arbeitsbühne mit einer maximalen Arbeitshöhe von mindestens 25 Metern
Qualität
Sachkundezertifikat TRGS 523 oder Zertifizierung nach DIN EN 16636Gewichtung (Punkte, genau) 0Es ist das Vorliegen eines Sachkundezertifikats TRGS 523 oder einer Zertifizierung nach DIN EN 16636 nachzuweisen (Unterlage Punkt 15 Nr. 3). Das entsprechende Zertifikat ist einzureichen (Kopie). Es können selbstverständlich auch beide Zertifikate eingereicht werden. Daraus ergibt sich jedoch kein Wettbewerbsvorteil
Qualität
ReferenzenGewichtung (Punkte, genau) 50Als Qualitäts- und Erfahrungskriterium wird hier die Anzahl der mit dem Gebot eingereichten Referenzen in Form von Empfehlungsschreiben unter Bezugnahme auf Aufträge zur EPS-Bekämpfung mit der Absaugmethode als Bemessungsmaßstab berücksichtigt
Qualität
Nachweis eigene HebebühneGewichtung (Punkte, genau) 0Geeignete Unterlagen für den Nachweis über das Vorhandensein und die maximale Arbeitshöhe der einzusetzenden mobilen Arbeitsbühne (entfällt, wenn Unterlagen zu Punkt 15 Nr. 2 vorgelegt werden)
Qualität
Datenblatt AbsauggerätGewichtung (Punkte, genau) 0Datenblatt des zum Einsatz kommenden Absauggerätes/der zum Einsatz kommenden Absauggeräte
Qualität
Nachweis MüllverbrennungsanlageGewichtung (Punkte, genau) 0Angabe, welche Müllverbrennungsanlage verbindlich genutzt werden soll und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung für die vorliegende Abfallart handelt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 1 … ganz lesenLeistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter di …
Kriterium
Befähigung zur Berufsausübung gem Leistungsbeschreibung
Kriterium
Los 1 : gem. Leistungsbeschreibung Nr. 15 Los 2 : gem. Leistungsbeschreibung Nr. 19
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal: Vertrags- und Leistungszeitraum verlängern sich jeweils bis zu dreimal um ein weiteres Kalenderjahr, sofern die jeweilige Rahmenvereinbarung nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird. Wir beziehen uns in dieser EU-Ausschreibung dabei … ganz lesenbis zu 3-mal: Vertrags- und Leistungszeitraum verlängern sich jeweils bis zu dreimal um ein weiteres Kalenderjahr, sofern die jeweilige Rahmenvereinbarung nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird. Wir beziehen uns in dieser EU-Ausschreibung dabei auf Kalenderjahre. Ohne vorzeitige Kündigung läge das Ablaufdatum der Rahmenvereinbarungen damit beim 31.12.2028. Der 31.12.2028 entspricht damit dem maximal erreichbaren Laufzeitende der Rahmenvereinbarungen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
23 Tage
Angebotsöffnung
07.04.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung Tariftreue § 4 NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung 124_LD Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetz - NTVergG ergebenden speziellen Vertra … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung Tariftreue § 4 NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung 124_LD Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetz - NTVergG ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Subunternehmer oder Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 NTVergG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Behördenzentrum auf der Hude - Referat 16 - Öffentliches Auftragswesen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergab … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMGYT5A4UNW3 Bei Vertragsschluss werden die Regelungen der VOL/B Vertragsbestandteil. Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somi … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YMGYT5A4UNW3 Bei Vertragsschluss werden die Regelungen der VOL/B Vertragsbestandteil. Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Los 2

Zuschlag7 von 7 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50Preiskriterium für "Einfache Richtwertmethode"
Qualität
RSA 21 - SchulungsnachweiseGewichtung (Punkte, genau) 0Schulungsnachweise der Mitarbeiter über RSA-Schulungen nach RSA 21 in ausreichender Anzahl (mehr als 1 Nachweis)
Qualität
Nachweis MikroskopGewichtung (Punkte, genau) 0Nachweis über das Vorhandensein eines Mikroskops mit einer 400 - bis 2500-fachen Vergrößerungsleistung
Qualität
ReferenzenGewichtung (Punkte, genau) 50Als Qualitäts- und Erfahrungskriterium wird hier die Anzahl der mit dem Gebot eingereichten Referenzen in Form von Empfehlungsschreiben unter Bezugnahme auf Aufträge zur EPS-Bekämpfung mit der Nematodenmethode als Bemessungsmaßstab berücksichtigt
Qualität
Nachweis eigene HebebühneGewichtung (Punkte, genau) 0Geeignete Unterlagen für den Nachweis über das Vorhandensein und die maximale Arbeitshöhe der einzusetzenden mobilen Arbeitsbühne (entfällt, wenn Unterlagen zu Punkt 19 Typ 5 vorgelegt werden)
Qualität
Nachweis Arbeitsbühne/ Leasing bzw. MieteGewichtung (Punkte, genau) 0Sollte keine eigene geeignete mobile Arbeitsbühne vorhanden sein: Geeigneter Nachweis über das Leasing bzw. die Miete einer geeigneten mobilen Arbeitsbühne mit einer maximalen Arbeitshöhe von mindestens 25 Metern
Qualität
Nachweise GerätschaftenGewichtung (Punkte, genau) 0Nachweis über die Eignung des einzusetzenden Gebläses mit Sprühvorrichtung bzw. der einzusetzenden Sprühkanone durch Einreichung geeigneter Unterlagen. Dazu gehört mindestens das Produktdatenblatt des Gerätes oder eine vergleichbare Unterlage

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 1 … ganz lesenLeistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe: 1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. 11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter di …
Kriterium
Befähigung zur Berufsausübung gem Leistungsbeschreibung
Kriterium
Los 1 : gem. Leistungsbeschreibung Nr. 15 Los 2 : gem. Leistungsbeschreibung Nr. 19
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 3-mal: Vertrags- und Leistungszeitraum verlängern sich jeweils bis zu dreimal um ein weiteres Kalenderjahr, sofern die jeweilige Rahmenvereinbarung nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird. Wir beziehen uns in dieser EU-Ausschreibung dabei … ganz lesenbis zu 3-mal: Vertrags- und Leistungszeitraum verlängern sich jeweils bis zu dreimal um ein weiteres Kalenderjahr, sofern die jeweilige Rahmenvereinbarung nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt wird. Wir beziehen uns in dieser EU-Ausschreibung dabei auf Kalenderjahre. Ohne vorzeitige Kündigung läge das Ablaufdatum der Rahmenvereinbarungen damit beim 31.12.2028. Der 31.12.2028 entspricht damit dem maximal erreichbaren Laufzeitende der Rahmenvereinbarungen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
23 Tage
Angebotsöffnung
07.04.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung Tariftreue § 4 NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung 124_LD Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetz - NTVergG ergebenden speziellen Vertra … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: - Erklärung Tariftreue § 4 NTVergG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung 124_LD Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetz - NTVergG ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Subunternehmer oder Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 NTVergG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Behördenzentrum auf der Hude - Referat 16 - Öffentliches Auftragswesen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergab … ganz lesenVorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMGYT5A4UNW3 Bei Vertragsschluss werden die Regelungen der VOL/B Vertragsbestandteil. Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somi … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YMGYT5A4UNW3 Bei Vertragsschluss werden die Regelungen der VOL/B Vertragsbestandteil. Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Delmenhorster Str. 6, 27793 Wildeshausen
Kontakt
maren.vollstaedt@oldenburg-kreis.de

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