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Frist abgelaufennational

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, mechanische Bekämpfung

Hansestadt Gardelegen · Gardelegen

Aktenzeichen GA-23-04veröffentlicht 28.02.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1325 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Gardelegen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Monaten
  2. Fragen bis 13:15 Uhr
    vor 44 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:15 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 44 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

C. 1 Die Leistung umfasst: - Behandlung der befallenen Bäume - Bereitstellung der Hebebühne/Hubsteiger etc. zur Erreichung der Einsatzhöhe (Bäume mit einer Höhe von bis zu 40 m) - Bereitstellung einer technisch geprüften und zugelassenen Absaugeinrichtung zum fachgerechten Absaugen der vorhandenen Raupen, Gespinstnester, Häutungsresten - Absaugeinrichtung der Feinstaubklasse H mit einem Staubsaugerschlauch von mindestens 50 mm Durchmesser - Verschließbare Staubsaugerbeutel, zugelassen für die Feinstaubklasse H - Fachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials und Nachweis der Entsorgung (Der Entsorgungsnachweis ist spätestens mit der Rechnungstellung der Leistungen für die mechanische Bekämpfung beim AG abzugeben. Die Nester müssen abgesaugt werden; ein einfaches Abschlagen und nur zu Boden bringen ist für die in den Folgemonaten und Jahren anstehenden Arbeiten beim Mähen und bei Astungsmaßnahmen aus gesundheitsgefährdenden Gründen schädlich und nicht statthaft.) - Die Überprüfung der technischen Geräte sowie eingesetzten Mittel und Materialien sowie die fachgerechte Entsorgung behält sich der AG zusätzlich vor Ort vor. Sollte sich im Zuge dieser Überprüfung herausstellen, dass es zu einem nicht fach- und sachgerechten Einsatz bzw. zu einer unsachgemäßen Entsorgung / keiner Entsorgung des Materials gekommen ist, haftet der AN gegenüber dem AG für den ihm daraus resultierenden Schaden. C. 2 Weitere wichtige Ausschreibungsbedingungen: - Reklamationen über offensichtliche Applikationsmängel sind dem AG durch den AN unverzüglich aktenkundig zu machen. - Die Planung der Reihenfolge, nach der die Abfolge der tatsächlichen Bekämpfungsflächen, - strecken bzw. Einzelbäume erfolgen soll, obliegt dem AG. Der AN hat nach Auftragserteilung innerhalb von 3 Arbeitstagen dem AG die voraussichtliche Terminkette unter Angabe der Bekämpfungsbereiche anzuzeigen. - Für die endgültige Beseitigung der mechanisch eingesammelten Gespinste des Eichenprozessionsspinners, der Raupen und der Reste, kommt aufgrund des Gefahrenpotentials, das von den mechanisch entfernten Nestern des Eichenprozessionsspinners und der Langlebigkeit der Brennhaare (bis zu 10 Jahren), ausschließlich eine fachgerechte Abfallbeseitigung in Frage. Eine Verwertung dieser Abfälle durch Kompostierung oder in einer mechanisch-biologischen Abfallaufbereitungsanlage ist aufgrund der möglichen Kontamination mit den langlebigen Brennhaaren ausgeschlossen. - Die sachgerechte Entsorgung des abgesaugten Materials ist gegenüber dem Auftraggeber mit der Rechnungslegung nachzuweisen. - Die Leistung ist bis spätestens bis zum 29.09.2023 vollständig zu erbringen. - Im Falle der fehlenden Nachweise bzw. der unsachgemäßen Entsorgung für die abgesaugten Gespinste, der Raupen und der Reste wird ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro nach § 69 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) i. V. m. §§ 327 und 328 Strafgesetzbuch (StGB) ausgesprochen. - Der AN verpflichtet sich eine tägliche Vorlage der Arbeitsberichte des Vortages per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse florian.kauer@gardelegen.de bis 10:00 Uhr als Grundlage zu senden. Nur die eingereichten Arbeitsberichte werden rechnungsrelevant. Mit Rechnungslegung erfolgt eine Vorlage der Entsorgungsnachweise des abgesaugten Materials.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b3ef3870-2174-4b8e-b8f7-464df83253a6.