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Frist abgelaufennational

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners, biologische Bekämpfung

Hansestadt Gardelegen · Gardelegen

Aktenzeichen GA-23-03veröffentlicht 28.02.2023Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 1325 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Gardelegen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 44 Monaten
  2. Fragen bis 13:15 Uhr
    vor 44 Monaten
  3. Angebotsfrist 13:15 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 44 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

B. 1 Einzusetzende Nematoden Die Leistung umfasst die Anwendung zugelassener biologischer Mittel (tp-nema) in der u. g. Menge und Konzentration (entspr. B3). Die Menge ist jeweils von der losweisen beauftragten Firma als AN bereitzustellen und Bestandteil der Leistung. Das Los dient der Erprobung der Verfahrensweise, um neue wirkungsvolle Methoden zu testen und um künftig darauf zurückgreifen zu können. B. 2 Weitere wichtige Ausschreibungsbedingungen Aufgrund der biologischen Entwicklung der Larve und dem damit gegebenen Zeitfenster ist es erforderlich, den Einsatz mindestens 2 x durchzuführen. Notwendige Absperrmaßnahmen der zu behandelnden Flächen sind Aufgabe des AN und im Angebotspreis für den zweimaligen Einsatz mit einzukalkulieren. Dem AN werden die zu behandelnden Bäume vom AG benannt. Diesbezüglich ist mit dem AG ein Vor Ort Termin nach Information über den konkreten Ausführungstermin zu vereinbaren. Es wird auf die Karte des Los 2 verwiesen. B. 3 Art der biologischen Bekämpfung Die Leistung umfasst den Einsatz von Hochleistungssprühgeräten vom Boden aus für Bäume mit einer Höhe von bis zu 40 Metern. Optional kann auch der Einsatz von Hubsteigern erforderlich sein. Dabei wird eine mittlere Dichte angenommen. Die Leistung der Bekämpfung mit Nematoden ist voraussichtlich im Zeitraum vom 24.04.2023 bis 26.05.2023 zu erbringen und nach 10 bis 14 Tagen eine Wiederholung durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass bereits eine fortgeschrittene Blattentwicklung vorhanden ist. Die Bekämpfung mit Nematoden ist lediglich bis zum 3. Larvenstadium einzusetzen. Der Leistungsabruf erfolgt durch den AG. Es ist der Einsatz von technisch geprüften und zugelassenen Geräten zur Ausbringung der Nematoden (bewegliche Sprühgebläse mit vertikaler und horizontaler Ausrichtung, es sind Düsen mit einem Durchmesser von mindestens 0,8 mm zu verwenden) einschließlich einer Dokumentationspflicht über den Einsatz zu gewährleisten. Die eingesetzten Sprühgeräte müssen für Arbeiten mit einer zu erwartenden Höhe von maximal 40 Meter ausgestattet sein. Die Beschaffung und Bereitstellung der Nematoden obliegt dem AN. Die Anwendungsmenge ist mit 50 Millionen Nematoden plus 100 g Zusatzstoff auf 100 Liter Wasser Spritzbrühe (500.000 Nematoden pro Liter) auszurichten. Der Einsatz der Zusatzstoffe muss gewährleistet werden, damit die Nematoden mindestens 2 Stunden auf den Raupen überleben können. Der Baum ist vollständig mit der Spritzbrühe zu benetzen. Der Druck sollte 5 Bar nicht überschreiten. Beim Einsatz darf die Windstärke 2 nicht überschritten werden. Die Außentemperatur darf beim Bekämpfungseinsatz und mindestens 2 Stunden danach 8 Grad Celsius nicht unterschreiten. Der Einsatz der Nematoden darf erst abends nach 20:00 Uhr erfolgen. Eine Wasserentnahme aus Oberflächenwasser ist nicht zulässig. Der AG wird zu jedem Einsatz vom AN eine Probe des zu versprühenden Gemisch zur Untersuchung der Zusammensetzung abnehmen. Auf Grundlage der vom AG bereitgestellten Karten sowie einer Vororteinweisung sind benannte Bäume mit Sprühgeräten vom Boden aus sach-und fachgerecht mit Nematoden einzusprühen. Das gesamte Blattwerk in der Krone ist gezielt zu benetzen. Der AN hat eine ordnungs-und sachgemäße Mischung auszubringen. Eine Fahrzeug- und Behälterwäsche ist nur in dafür vorgesehenen Anlagen zulässig. Sämtliche Behältnisse der Nematoden sind nach den geltenden Vorschriften zu entsorgen bzw. zu reinigen. Ein Nachweis hierüber ist mit Rechnungslegung dem AG vorzulegen. Die Anwendungsbestimmungen für die Nematoden einschließlich der Regelungen in entsprechenden Sicherheitsdatenblättern und/oder Betriebsanweisungen sind unbedingt einzuhalten. Reklamationen über etwaige Applikationsmängel sind dem AG durch den AN unverzüglich anzuzeigen und in den Einsatzunterlagen aktenkundig zu machen. Der AN verpflichtet sich eine tägliche Vorlage der Arbeitsberichte des Vortages per E-Mail an die folgende E-Mail: florian.kauer@gardelegen.de bis 10:00 Uhr als Grundlage zu senden. Nur die eingereichten Arbeitsberichte werden rechnungsrelevant.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a8f098f6-d2e6-4d3c-8967-bd6ab126b362.