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vergebenEU-weitArchitekturleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Begleitende Leistungen für den Bau bzw. den Umbau zweier Liegenschaften bis zum Einzug (Architektur/Innenarchitektur)

Jobcenter Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 0524O_Bveröffentlicht 29.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 782 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Köln50969, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Währen der COVID19-Pandemie wurde das online-Angebot für Kund*innen des Auftraggebers deutlich ausgebaut. Beratung findet nun in Teilen online statt, Anträge können vollständig online gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt effizient über digitale Kanäle. Auch bei den Mitarbeitenden im Jobcenter Köln hat sich durch die Möglichkeiten der digitalen Angebote die Arbeitsweise verändert. Prozesse werden dahingehend fortwährend angepasst. Räumliche und zeitliche Unterschiede zwischen Nachfrage und Bearbeitung werden digital weniger relevant. Mobiles Arbeiten ist mittlerweile beim Auftraggeber fest etabliert im Umfang von 50 Prozent. Beobachtungen zum so genannten Desk-Sharing wurden gesammelt. Das Jobcenter Köln hat seine Bedarfe analysiert und bewertet. Hierzu wurde das Jobcenter von einem externen Dienstleister beraten und im Prozess der Analyse unterstützt. Das Ergebnis ist wie folgt: Im 3. Quartal 2027 soll der Umzug in zwei (neue) Liegenschaften des Auftraggebers stattfinden. Eine Liegenschaft wird sich rechts- und eine linksrheinisch befinden. Insgesamt werden ca. 27.281 Quadratmeter benötigt. Rechtsrheinisch ca. 13.440 und linksrheinisch ca. 13.841 Quadratmeter. Dem Jobcenter liegen bereits von verschiedenen Projektentwicklern Angebote vor, die in den nächsten Monaten noch verifiziert werden. Es handelt sich zum einen um Neubauprojekte und zum anderen um die Umgestaltung bzw. den Umbau von bereits bestehenden und vom Jobcenter angemieteten Gebäuden. Ab Mietvertragsabschluss müssen der Bau bzw. Umbau von zwei Gebäuden durch eine*n Architekt*in bzw. Innenarchitekt*in begleitet werden. Die Mietverträge sollen voraussichtlich bis spätestens Ende 1. Quartal 2025 abgeschlossen sein. Als Mindestanforderung für die Leistungserbringung wird ein dreiköpfiges Projektteam aus Architekt*innen bzw. Innenarchitekt*innen auf Seiten des/der Auftragnehmer*in für die Vertragserfüllung vorausgesetzt.

Beschreibung des Loses

Folgende Leistungen sind zu erbringen: 01. Mieterausbauplanung: - Sichten und Abstimmung des erstellten und finalisierten Designkonzepts - Definition der Schnittstelle von der Eigenleistung Jobcenter bzw. Vermieter-Architekt und Leistung Innenarchitekt für jedes der beiden Objekte 02. Vermietergrundausbau - Schnittstellenkoordination von Vermietergrundausbau/Mieterspezifischer Ausbau - Teilnahme an regelmäßigen Projektbesprechungen - Überwachung des vermieterseitigen Bauablaufs/Gesamtterminplanung - Dokumentationsprüfung - Controlling der Pflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter 03. Steuerung des Mieterausbaus - Organisation von regelmäßigen Projektbesprechungen - Ständige Kontrolle der Anforderungen des Mieters hinsichtlich Kosten, Qualitäten und Terminen - Baustellenkoordination der Mieterausbauarbeiten - Controlling der Pflichten des Mieters - Dokumentationsprüfung, Zusammenstellen der Unterlagen Im Rahmen dieses Auftrags/dieser Rahmenvereinbarung kann pro Phase ein Kontingent an Berater*innentagen abgerufen werden, wobei durch die vorgenannten Zahlen keine Begrenzung des Umfangs vorgegeben ist. - Projektabschluss Da der Auftraggeber den tatsächlich anfallenden Aufwand für die Erbringung der vorgenannten Leistungen nicht final abschätzen kann, wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen (§ 21 VgV). Bei den angegebenen insgesamt 330 Berater*innentagen à 8 Stunden handelt es sich um die geschätzte Abnahmemenge. Die Höchstmenge der Berater*innentage, die der Auftraggeber maximal abnehmen kann, beziffert sich auf 360 Tage. Eine Abnahmeverpflichtung in einer bestimmten Höhe seitens des Auftraggebers besteht nicht. Der Auftraggeber geht darüber hinaus davon aus, dass im Vertragszeitraum geschätzt 70 Termine in Präsenz in Köln stattfinden. Entsprechende Reisekosten/Termin sind im Angebot (Preisblatt) zu pauschal zu beziffern und werden je nach tatsächlichem Anfall pauschal pro Termin gesondert abgerechnet.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Konzeption der LeistungserbringungDetails entnehmen Sie bitte der Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise. Abrufbar unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H77V/documents
Preis
AngebotspreisDetails entnehmen Sie bitte der Unterlage 8.1 Bewertungsmatrix und Wertungshinweise. Abrufbar unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y94H77V/documents

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrags einmalig einseitig um sechs Monate verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntma … ganz lesenErkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Jobcenter Köln als Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Bundes unter der unter 8.1 ORG-0002 genannten Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Verstöße gegen § 134 GWB können binnen 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y94HT8R

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
raumwandlerARCHITEKTEN, Trier10

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Pohligstr. 3, 50969 Köln
Kontakt
jobcenter-koeln.vergabestelle@jobcenter-ge.de

Bei uns erfasst

33Bekanntmachungen
9Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 03092bb6-b743-49a8-8075-01df5ef3d054.