Beförderungsleistungen im freigestelltem Schülerverkehr im Landkreis Ansbach
Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle · Ansbach, Bayern
Aktenzeichen LRA-2024-0008veröffentlicht 18.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 6,73 Mio. €
- Laufzeit
- 23 Monate
- 10.09.2024 – 31.07.2026
- Lose
- 17
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Stadt Dietfurt a.d.Altmühl: Beschaffung von SchülerbeförderungsleistungenStadt Dietfurt · Dietfurt a. d. AltmühlFrist 23.11.2026
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- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 6,73 Mio. €
- Laufzeit
- 23 Monate10.09.2024 – 31.07.2026
- Lose
- 17Angebot auf bis zu 17, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ansbach91522, Landkreis Ansbach, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigxvergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 31 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 30 Monatenüber xvergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 30 Monaten
- Bindefrist endetvor 28 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 26 MonatenLaufzeit bis 31.07.2026
- Heute
Beschreibung
Durchführung von Beförderungsleistungen - Freigestellter Schülerverkehr
Lose17 Lose · Angebot auf bis zu 17 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Alle 17 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule (Linie 1 und 2) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 2 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule /Wolfhardschule (Linie 6 bis 7) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 3 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule / Wolfhardschule (Linie 10 bis 12) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 4 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule / Wolfhardschule, Zubringer Großlellenfeld und Zubringer Ornbau (Linie15 bis 18) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 5 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule (Linie 20 bis 22) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 6 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule /Wolfhardschule (Linie 25 bis 27) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 7 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule /Wolfhardschule (Linie 30 bis 32) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 8 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Seb.-Strobel-Schule, Zubringer ZOB Herrieden (Linie 35 und 36) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 9 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum FZ Rothenburg (Linie 40 bis 42) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 10 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum FZ Dinkelsbühl, Oberlin-Schule und Zubringer ZOB DKB (Linie 50 bis 59) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 11 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zum FZ Dinkelsbühl (Linie 60 bis 76) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 12 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur RS Schillingsfürst (Frühfahrt) sowie Zubringer zu Rothenburg Bhf. und Zubringer Gebsattel (Linie 80 bis 82) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 13 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler als Zubringer nach Weiltingen, Ehingen und GS-RS Wassertrüdingen (Linie 92 bis 95) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 14 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen (Linie 100 bis 102.3)) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 15 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen und Realschule Heilsbronn (Linie 103 und 104) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 16 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu weiterführenden Schulen (Linie 105 bis 106.3) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
| 17 | Ausgeschriebene Leistung Der Landkreis Ansbach hat als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu GYM THG Ansbach und Wirtschaftsschule Ansbach (Linie 110 und 111) sicherzustellen. Hier werden für deren Beförderung (Schul-)Busse im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingesetzt. | 23 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergeme … ganz lesenkürzer
1) Vorbemerkung zu allen Auswahlkriterien:: Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvor-liegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen-zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorge-legt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 2 Abs. 3 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Personal der diese Referenzen vorle-genden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit entsprechend. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspakt in Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine (Vordruck 6): Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass weder der Bieter/die Bietergemeinschaft oder dessen/deren Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, nicht unter die in EU Richtlinie 2022/576 Artikel 5k Abs. 1 genannten Bedingungen zum Verbot der Auftragsvergabe fallen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch …- Kriterium
Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einsc … ganz lesenkürzer
Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.- Kriterium
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busuntern … ganz lesenkürzer
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehen-de Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage auf nach den An-gebots-Vordrucken 4 und 5 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise - insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu be-nennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.09.2024
- Vertragsende
- 31.07.2026
- Verlängerung
- Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
- Optionen
- Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag zweimal, um je ein weiteres Schuljahr zu verlängern. Beim Ausüben dieser Option verlängert sich die Vertragslaufzeit also bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 bzw. 2027/28.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- xvergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- 22.05.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unio … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bieterfragen sind bis spätestens sechs Tage vor Submission zu stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten werden von der Vergabestelle auf die Vergabeplattform hochgeladen. Sie werden damit Teil der Vergabeunterlagen und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
- Website
- landratsamt-ansbach.de
- Kontakt
- vergabestelle@
landratsamt-ansbach.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de8d22bf-0bfc-4c9e-b2f1-21fca2dcb293.