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Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH

Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH · Traunreut, Bayern

Aktenzeichen 1098/24veröffentlicht 06.12.2024erstmals 06.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 647 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Traunreut83301, Landkreis Traunstein, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Anzahl Besetztkilometer für 12 Monate30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Möller Rechtsanwälte PartG mbB
    vor 22 Monaten
  4. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 21 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  6. Bindefrist endet
    40 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Erbringung von Beförderungsdienstleistungen für Menschen mit Behinderung (zum Zeitpunkt der Ausschreibung ca. 460 Beförderungsteilnehmer, Losaufteilung in 3 Mengenlose) mit Leistungsbeginn ab dem 01.04.2025 für die Dauer von 48 Monaten. Erbringung der Beförderungsleistungen für einen bestimmten Personenkreis (geistige und / oder körperliche Behinderung) mit Fahrzeugen mit oder ohne Spezialausstattung, vom jeweiligen Wohnort der Person bzw. Sammelstellen zu den vom Auftraggeber betriebenen Einrichtungsstandorten im Landkreis Traunstein und wieder zurück an durchschnittlich 228 Tagen im Jahr.

Los 1 umfasst die Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 1.

Los 2 Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 2.

Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 3.

Neben der Beförderung zu den verschiedenen Standorten müssen in der Regel auch einzelne Menschen mit Behinderung zu Außenarbeitsplätzen befördert werden, welche sich zum Zeitpunkt der Ausschreibung sämtlich im Landkreis Traunstein befinden. Die Adresse der Außenarbeitsplätze zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ergeben sich aus der "Beförderungsteilnehmerliste" je Los.

Außerdem können außertourliche Fahrten anfallen, zum Beispiel krankheitsbedingte Sonderfahrten für einzelne Teilnehmer und/oder Fahrten aufgrund von behinderungsbedingter Teil-zeit. Fahrten im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen für die Beschäftigten können eben-falls abgerufen werden In der Regel fallen solche Fahrten in einem Umfang von 10 bis 15 Fahrten pro Jahr an.

Einmal jährlich finden im Rahmen von Teilhabe- oder Bildungsangeboten Bildungsfahren für die Beförderungsteilnehmer mit Zielorten im Landkreis Traunstein und/oder Landkreis Berchtesgadener Land, und/oder Landkreis Rosenheim und/oder der Stadt Salzburg statt. Diese Fahrten sind ebenfalls zu erbringen.

Veränderungen hinsichtlich der Anzahl der Beförderungsteilnehmer und/oder der sonstigen, die Beförderungsleistung bestimmenden Umstände, sind über den Zeitraum der Leistungserbringung möglich.

Neben der Beförderung der jeweiligen Beförderungsteilnehmer soll der Auftragnehmer im Falle des optionalen Abrufs durch den Auftraggeber auch Begleitpersonen stellen. Begleitpersonen sind Personen, die während der Beförderungsdauer der Beförderungsteilnehmer im eingesetzten Fahrzeug anwesend sind und den Beförderungsteilnehmern entsprechend dem Grad der Behinderung Hilfe leisten, bei Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern schlichten und bei Notfällen reagieren.

Die Einzelheiten des Leistungsinhalts ergeben sich aus den Vergabeunterlagen "Beförderungsvertrag" je Los sowie den "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH".

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 "Südwestlicher Landkreis" - Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen

Los 1 "Südwestlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südwestlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 1.

48 Monate–
2
Los 2 "Südöstlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen

Los 2 "Südöstlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im südöstlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 2.

48 Monate–
3
Los 3 "Nördlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen

Los 3 "Nördlicher Landkreis" Beförderung aller Beförderungsteilnehmer mit Wohnsitz im nördlichen Teil des Landkreises Traunstein zu den jeweiligen Einrichtungsstandorten bzw. Außenarbeitsplätzen mittels 9-Sitzern und/oder Niederflurbussen gemäß Beförderungsteilnehmerliste Los 3.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 70Es ist ein Preis pro Besetzkilometer sowie ein Preis pro Besetztstunde anzubieten.
Qualität
Anzahl Besetztkilometer für 12 MonateGewichtung (Punkte, genau) 30Die Bieter haben die Anzahl an Besetztkilometern pro Jahr anzubieten.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den F … ganz lesenGefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 100.000.000,00 EUR. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme in Höhe von 5.000.000,00 EUR für Personen- und 2 Mio für Sach- und Vermögensschäden. Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis: Vorlage des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird. Gefordert wird gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV: Bestehen eine Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 200.000,00 EUR für das Jahr 2023; Auf gesonderte Anforderung einzureichender Nachweis für den Mindestjahresumsatz in 2023: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Kriterium
Der Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genann … ganz lesenDer Erklärende gehört nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50% c) durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. Die am Auftrag als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Nachunternehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung … ganz lesenDer Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das insbesondere nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) oder Russlandbezug auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung erfolgt insbesondere durch die Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten "Eigenerklärung zur Eignung" oder die Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere: -Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten - z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG - oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden). - Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist -Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor -Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist - die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt - bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AEntG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt - ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt - es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist - es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken - für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt) - eine Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers) Weitere einzureichende Nachweise sind, für den Fall, dass die Voraussetzungen vorliegen: - Erklärung Bietergemeinschaft - Erklärung Unterauftragne …
Kriterium
Bestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförder … ganz lesenBestehen/Vorhandensein einer geeigneten Referenz je Los. Gefordert wird je Los Folgendes: Für Los 1 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 35 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 2 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 30 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Für Los 3 ist eine Referenz erforderlich über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in Form von regelmäßiger Beförderung von mindestens durchschnittlich 250 Personen täglich (gleichzeitige Beförderung der Beförderungsteilnehmer mittels Kleinbussen oder Großbussen) zu einem Standort mit fixen Übergabe- bzw. Ablieferungs- und Abholzeiten. Beförderungsleistung in Form von Beförderung von Menschen an mindestens 5 Tagen / Woche über einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten. Die Leistungserbringung für die angegebene Referenz darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Einzureichender Nachweis: Eigenerklärung zur Eignung oder EEE bzw. Eintragung im AVPQ Inhaltlich (s.o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Abruf von Begleitpersonen, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Die Einzelheiten zum Abruf von Begleitpersonen ergeben sich aus der Vergabeunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
40 Tage
Angebotsöffnung
30.01.2025, 09:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 5.2 des Beförderungsvertrags je Los.

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Sämtliche Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus der Vergabe- und Vertragsunterlage "Beförderungsvertrag" je Los.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in … ganz lesenDer Auftraggeber schreibt nach eigenem Ermessen europaweit aus. Nach einer Entscheidung der Vergabekammer Süd vom 30.05.2022 (Aktenzeichen Z 3-3/01-21-70) ist eine vergleichbare Einrichtung wie die hier vorliegende mangels Auftraggebereigenschaft im Sinne des § 99 GWB nicht verpflichtet, die hier in Rede stehenden Leistungen auszuschreiben. Ein Nachprüfungsantrag würde deshalb unter Umständen als unzulässig abgewiesen werden. Der Auftraggeber übernimmt hierfür keine Haftung. Rein vorsorglich ergeht trotzdem folgender Hinweis: Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer Südbayern einen Nachprüfungsantrag stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB) 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB) 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 130 Abs. 3 Nr. 4 GWB) Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüber hinaus endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform reg … ganz lesenDie Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind unter dem in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort stehen - bis auf die "Beförderungsteilnehmerliste" je Los, die aus Gründen des Datenschutzes nur an auf der Plattform registrierte Unternehmen herausgegeben werden (§ 41 Abs. 3 VgV) - sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt elektronisch, d.h. in Textform gemäß § 126 b BGB oder elektronisch mit qualifizierter Signatur oder elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur mithilfe elektronischer Mittel (vgl. § 53 Abs. 1 VgV) über die eingesetzte Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ . Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in anderer Form, z.B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig. Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen Angeboten ist eine kostenlose Registrierung auf https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z.B. nicht möglich, wenn die Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das Bieterkonto eines Dritten (z.B. Muttergesellschaft / Konzernmutter) erfolgt. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann. Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren. Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen. Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem unter Ziffer 1.1 angegebenem Auftraggeber, sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren führen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1W31CVMX Die für die Erstellung der Tourenplanung je Los im Rahmen der Angebotsabgabe erforderliche Unterlage "Beförderungsteilnehmerliste" je Los wird aus Datenschutzgründen gemäß § 41 Abs. 3 VgV interessierten Unternehmen erst nach der Registrierung des Unternehmens a … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y60Y1W31CVMX Die für die Erstellung der Tourenplanung je Los im Rahmen der Angebotsabgabe erforderliche Unterlage "Beförderungsteilnehmerliste" je Los wird aus Datenschutzgründen gemäß § 41 Abs. 3 VgV interessierten Unternehmen erst nach der Registrierung des Unternehmens auf der Plattform DTVP zur Verfügung gestellt. Unternehmen werden gebeten, wenn sie sich registriert haben, die Unterlage über die "Kommunikation" anzufordern. Die Unterlage wird dann umgehend zur Verfügung gestellt. Die Zuschlagskriterien und die vom Auftraggeber angewandte Wertungsmethode für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots je Los ist in der Vergabeunterlage "Vergabebedingungen und Informationen zum Vergabeverfahren Beförderungsleistungen für die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH" unter Ziffer IX dargestellt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten gGmbH
Anschrift
Bodelschwinghstraße 2, 83301 Traunreut
Kontakt
info@moeller-rae.de
Auskünfte
Möller Rechtsanwälte PartG mbBinfo@moeller-rae.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

506vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.01.2025 auf 27.01.2025 verschoben
  3. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 29.01.2025
  4. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 27.01.2025 auf 29.01.2025 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 13.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 82a7b6f5-a737-45cc-834e-cda835d3e96e.