Beförderung von Schülern mit Kleinbussen
Stadt Ingolstadt · Ingolstadt, Bayern
Aktenzeichen 440-0023-2024-F-INveröffentlicht 10.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Stadt Dietfurt a.d.Altmühl: Beschaffung von SchülerbeförderungsleistungenStadt Dietfurt · Dietfurt a. d. AltmühlFrist 23.11.2026
- Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 5 des Landkreises KitzingenLandratsamt Kitzingen · KitzingenFrist 09.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 392 und 394.Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim-Schongau, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 14.12.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 453 & 455Landkreis Ebersberg, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH · MünchenFrist 02.12.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ingolstadt85049, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (111 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Fragen bis 10:45 Uhrvor 24 Monatenan Stadt Ingolstadt
- Angebotsfrist 10:45 Uhrvor 24 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:45 Uhrvor 24 Monaten
- Bindefrist endetvor 21 Monaten80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beförderung von Schülern mit Kleinbussen im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt für die Schuljahre 2025/26, 2026/27, 2027/28 und 2028/29
Gegenstand nach CPV
- 60140000BedarfspersonenbeförderungHauptgegenstand
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Beförderung von und zur August-Horch-Schule-Grundschulstufe Sonderpädagogisches Förderzentrum I Durchschnittswert der geschätzten jährl. Besetzkilometer ca.: 49.000 | 4 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Beförderung von und zur Emmi-Böck-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum II Durchschnittswert der geschätzten jährl. Besetzkilometer ca.: 82.000 | 4 Jahre | – |
| 3 | Los 3 Beförderung von und zu anderen Schulen in Ingolstadt Durchschnittswert der geschätzten jährl. Besetzkilometer ca.: 12.000 | 4 Jahre | – |
| 4 | Los 4 Beförderung aus einer Unterkunft von und zur Grund- und Mittelschule Oberhaunstadt Durchschnittswert der geschätzten jährl. Besetzkilometer ca.: 10.000 | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- genannt
- Qualität
- Für jedes eingesetzte Fahrzeug, das die Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG erfüllt, werden Punkte vergeben.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Der Bieter verpflichtet sich seine Beschäftigten bei der Ausführung einer Leistung, die in den Geltungsbereich a) eines nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags, b) einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerü … ganz lesenkürzer
Der Bieter verpflichtet sich seine Beschäftigten bei der Ausführung einer Leistung, die in den Geltungsbereich a) eines nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags, b) einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung fällt, mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die dem jeweils geltenden Tarif vertrag nach lit. a oder der jeweils geltenden Rechtsverordnung nach lit. b entsprechen. 2. Darüber hinaus verpflichtet er sich im Inland beschäftigten Mitarbeitern diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die dem jeweils gültigen Entgelttarifvertrag entsprechen, der für die Tarifvertragspartei anwendbar wäre. 3. Der Bieter nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen die Verpflichtungen nach Nr. 1 verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber deren Einhaltung nachzuweisen ist. Der Nachweis ist innerhalb von zwei Wochen an den Auftraggeber zu erbringen. Der Bieter erkennt an, dass dem öffentlichen Auftraggeber bis zur Vorlage eines Nachweises ein Zurückbehaltungsrecht an der geschuldeten Leistungen zusteht. Siehe auch Formular 869 Tariftreue- Kriterium
1.) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die genutzten Fahrzeuge stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und dabei deutlich als „Schulbus“ zu kennzeichnen. Die Fahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), der Verordnung ü … ganz lesenkürzer
1.) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die genutzten Fahrzeuge stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und dabei deutlich als „Schulbus“ zu kennzeichnen. Die Fahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrt-unternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und den Regelungen des Anforderungskataloges für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden (Anlage M1) sowie allen sonstigen einschlägigen Vorschriften entsprechen. An heißen Tagen ist in allen eingesetzten Fahrzeugen für Lüftung/Kühlung, an kalten Tagen für Heizung zu sorgen. 2.) Die Fahrzeuge müssen mit einem Mobiltelefon mit Freisprechanlage ausgestattet sein, so dass die telefonische Erreichbarkeit jederzeit während der Beförderung gewährleistet ist. 3.) Sollten bestimmte Fahrzeuge die Voraussetzungen nach Abs. 1 oder Abs. 2 nicht er-füllen, kann der Auftraggeber verlangen, dass diese Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden. 4.) Zur Feststellung, ob die einzusetzenden Fahrzeuge den einschlägigen Vorschriften sowie den vorgenannten Anforderungen entsprechen, kann der Auftraggeber den Zu-stand und die Ausrüstung der Fahrzeuge jederzeit unangekündigt überprüfen oder überprüfen lassen.- Kriterium
1.) Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung, d.h. für den Umgang mit Kindern, geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer müssen dabei zu-dem alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. b. Sie müssen die deutsche S … ganz lesenkürzer
1.) Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung, d.h. für den Umgang mit Kindern, geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer müssen dabei zu-dem alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. b. Sie müssen die deutsche Sprache gut beherrschen, um sich mit Kindern, Eltern sowie Vertretern der Schulen verständigen zu können. Ausreichendes Hörverständnis und ausreichende Ausdrucksfähigkeit müssen vorhanden sein. c. Sie müssen ihre geistige und körperliche Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis oder das Zeugnis eines hauptamtlich angestellten Betriebsarztes oder das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Unter-suchungsstelle oder durch das Zertifikat „sichere Personenbeförderung“ von TÜV und DEKRA oder ein gleichwertiges Zertifikat nachweisen können. d. Sie müssen nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse B oder C berechtigterweise und mehr als nur gelegentlich geführt haben. e. Sie müssen durch ein Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen erste Hilfe leisten können. Dieses darf bei Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. f. Die Fahrer müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen (§ 48 Fahrerlaubnisverordnung-FeV-), auch wenn die Beförderung keiner Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bedarf. g. Sie dürfen nicht wegen einer Straftat nach § 72a I 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden sein. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, sich vorab vom jeweiligen Fahrer dessen erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG vorlegen zu lassen und dieses entsprechend zu prüfen. Das erweiterte Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als sechs Monate sein. 2.) Der Fahrer hat stets einen den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden und den Bedürfnissen der jeweiligen Beförderungsteilnehmer angepassten Fahrstil einzuhalten. 3.) Der Fahrer hat, soweit ihm dies neben dem Führen des Fahrzeuges möglich ist, für Ruhe und Ordnung im Bus zu sorgen. Er darf Schüler jedoch nicht im Verlauf der Be-förderungsstrecke aus dem Bus weisen. 4.) Hat sich ein Fahrer nach den vorstehenden Kriterien als ungeeignet erwiesen oder hat es mehrfach begründete Beanstandungen bezüglich eines Fahrers gegeben, kann der Auftraggeber nach schriftlicher Abmahnung verlangen, dass dieser nicht mehr eingesetzt wird.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Schwere Verfehlung, Bildung terroristischer Vereinigungen … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Schwere Verfehlung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 80 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.11.2024, 10:45 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80534 München
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich. . Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeu … ganz lesenkürzer
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich. . Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung. Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können. . Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen. . Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren. So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform abgeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Ingolstadt
- Anschrift
- Spitalstr. 3, 85049 Ingolstadt
- Website
- ingolstadt.de
- Kontakt
- vergabe@
ingolstadt.de
Bei uns erfasst
- Friedhöfe und Teilfriedhöfe Stadt IN29.10.2026
- NDN, Entsorgung des Aushubs22.10.2026
- Kindergarten und Kinderkrippe Grüne Insel, Auf der Höh 1 und 513.08.2026
- Boulderwand13.08.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Regionalverkehr Oberbayern GmbH29 Zuschläge
- Geldhauser Linien- und Reiseverkehr GmbH22 Zuschläge
- RBA Regionalbus Augsburg GmbH10 Zuschläge
- Verkehrsbetrieb Ettenhuber GmbH10 Zuschläge
- DB Regio Bus Bayern GmbH9 Zuschläge
- Egenberger GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Speisenlogistik zur Versorgung des Klinikstandortes Campus HallerwieseKlinikum NürnbergFrist 13.11.2026
- Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinien 822, 823 und 825Landkreis Fürstenfeldbruck, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbHFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d365de05-b719-4742-995f-7e81d6acc620.