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Beförderung von Schülern mit Kleinbussen

Stadt Ingolstadt · Ingolstadt, Bayern

Aktenzeichen 440-0023-2024-F-INveröffentlicht 10.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 723 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Bayern (23 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Ingolstadt85049, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (111 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 10:45 Uhr
    an Stadt Ingolstadt
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:45 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:45 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    80 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Beförderung von Schülern mit Kleinbussen im Stadtgebiet der Stadt Ingolstadt für die Schuljahre 2025/26, 2026/27, 2027/28 und 2028/29

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Beförderung von und zur August-Horch-Schule-Grundschulstufe Sonderpädagogisches Förderzentrum I Durchschnittswert der geschätzten jährl. Besetzkilometer ca.: 49.000

4 Jahre–
2
Los 2

Beförderung von und zur Emmi-Böck-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum II Durchschnittswert der geschätzten jährl. Besetzkilometer ca.: 82.000

4 Jahre–
3
Los 3

Beförderung von und zu anderen Schulen in Ingolstadt Durchschnittswert der geschätzten jährl. Besetzkilometer ca.: 12.000

4 Jahre–
4
Los 4

Beförderung aus einer Unterkunft von und zur Grund- und Mittelschule Oberhaunstadt Durchschnittswert der geschätzten jährl. Besetzkilometer ca.: 10.000

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
Für jedes eingesetzte Fahrzeug, das die Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG erfüllt, werden Punkte vergeben.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Der Bieter verpflichtet sich seine Beschäftigten bei der Ausführung einer Leistung, die in den Geltungsbereich a) eines nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags, b) einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerü … ganz lesenDer Bieter verpflichtet sich seine Beschäftigten bei der Ausführung einer Leistung, die in den Geltungsbereich a) eines nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags, b) einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung fällt, mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die dem jeweils geltenden Tarif vertrag nach lit. a oder der jeweils geltenden Rechtsverordnung nach lit. b entsprechen. 2. Darüber hinaus verpflichtet er sich im Inland beschäftigten Mitarbeitern diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die dem jeweils gültigen Entgelttarifvertrag entsprechen, der für die Tarifvertragspartei anwendbar wäre. 3. Der Bieter nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen die Verpflichtungen nach Nr. 1 verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber deren Einhaltung nachzuweisen ist. Der Nachweis ist innerhalb von zwei Wochen an den Auftraggeber zu erbringen. Der Bieter erkennt an, dass dem öffentlichen Auftraggeber bis zur Vorlage eines Nachweises ein Zurückbehaltungsrecht an der geschuldeten Leistungen zusteht. Siehe auch Formular 869 Tariftreue
Kriterium
1.) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die genutzten Fahrzeuge stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und dabei deutlich als „Schulbus“ zu kennzeichnen. Die Fahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), der Verordnung ü … ganz lesen1.) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die genutzten Fahrzeuge stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen und dabei deutlich als „Schulbus“ zu kennzeichnen. Die Fahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrt-unternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und den Regelungen des Anforderungskataloges für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden (Anlage M1) sowie allen sonstigen einschlägigen Vorschriften entsprechen. An heißen Tagen ist in allen eingesetzten Fahrzeugen für Lüftung/Kühlung, an kalten Tagen für Heizung zu sorgen. 2.) Die Fahrzeuge müssen mit einem Mobiltelefon mit Freisprechanlage ausgestattet sein, so dass die telefonische Erreichbarkeit jederzeit während der Beförderung gewährleistet ist. 3.) Sollten bestimmte Fahrzeuge die Voraussetzungen nach Abs. 1 oder Abs. 2 nicht er-füllen, kann der Auftraggeber verlangen, dass diese Fahrzeuge nicht mehr eingesetzt werden. 4.) Zur Feststellung, ob die einzusetzenden Fahrzeuge den einschlägigen Vorschriften sowie den vorgenannten Anforderungen entsprechen, kann der Auftraggeber den Zu-stand und die Ausrüstung der Fahrzeuge jederzeit unangekündigt überprüfen oder überprüfen lassen.
Kriterium
1.) Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung, d.h. für den Umgang mit Kindern, geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer müssen dabei zu-dem alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. b. Sie müssen die deutsche S … ganz lesen1.) Der Auftragnehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung, d.h. für den Umgang mit Kindern, geeignete Fahrer einsetzen. Die Fahrer müssen dabei zu-dem alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: a. Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. b. Sie müssen die deutsche Sprache gut beherrschen, um sich mit Kindern, Eltern sowie Vertretern der Schulen verständigen zu können. Ausreichendes Hörverständnis und ausreichende Ausdrucksfähigkeit müssen vorhanden sein. c. Sie müssen ihre geistige und körperliche Eignung durch ein amtsärztliches Zeugnis oder das Zeugnis eines hauptamtlich angestellten Betriebsarztes oder das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Unter-suchungsstelle oder durch das Zertifikat „sichere Personenbeförderung“ von TÜV und DEKRA oder ein gleichwertiges Zertifikat nachweisen können. d. Sie müssen nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse B oder C berechtigterweise und mehr als nur gelegentlich geführt haben. e. Sie müssen durch ein Zeugnis über die Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang nachweisen können, dass sie bei Unfällen erste Hilfe leisten können. Dieses darf bei Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. f. Die Fahrer müssen die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung besitzen (§ 48 Fahrerlaubnisverordnung-FeV-), auch wenn die Beförderung keiner Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bedarf. g. Sie dürfen nicht wegen einer Straftat nach § 72a I 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden sein. Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, sich vorab vom jeweiligen Fahrer dessen erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG vorlegen zu lassen und dieses entsprechend zu prüfen. Das erweiterte Führungszeugnis darf bei Vorlage nicht älter als sechs Monate sein. 2.) Der Fahrer hat stets einen den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen entsprechenden und den Bedürfnissen der jeweiligen Beförderungsteilnehmer angepassten Fahrstil einzuhalten. 3.) Der Fahrer hat, soweit ihm dies neben dem Führen des Fahrzeuges möglich ist, für Ruhe und Ordnung im Bus zu sorgen. Er darf Schüler jedoch nicht im Verlauf der Be-förderungsstrecke aus dem Bus weisen. 4.) Hat sich ein Fahrer nach den vorstehenden Kriterien als ungeeignet erwiesen oder hat es mehrfach begründete Beanstandungen bezüglich eines Fahrers gegeben, kann der Auftraggeber nach schriftlicher Abmahnung verlangen, dass dieser nicht mehr eingesetzt wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Schwere Verfehlung, Bildung terroristischer Vereinigungen … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Insolvenz, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Schwere Verfehlung, Bildung terroristischer Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
80 Tage
Angebotsöffnung
14.11.2024, 10:45 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80534 München
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Rückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich. . Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeu … ganz lesenRückfragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Arbeitstage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote bei der Vergabestelle eingereicht werden. Nur so ist eine rechtzeitige Information aller Bieter noch möglich. . Durch die Neuerungen im Vergaberecht stehen alle Vergabeunterlagen frei zugänglich zur Verfügung. Bitte denken Sie jedoch daran, dass sowohl Änderungen an den Unterlagen als auch Antworten auf Bieterfragen bis kurz vor dem Abgabezeitpunkt möglich sind und damit eventuell Einfluss auf Ihre Kalkulation haben können. . Deshalb sollten Sie die Veröffentlichung regelmäßig auf Änderungen prüfen. Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, können Sie dies bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote zurückziehen und gegebenenfalls durch ein neues Angebot ersetzen. . Es wird empfohlen, sich auf der Vergabeplattform „Vergabe.Bayern.de“ bzw. iTWO Tender zu registrieren. So werden Sie über Änderungen Bieterfragen informiert und können Ihr Angebot digital in Textform abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

507vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (536 Lose mit Angabe)
1,5 Mio. €Zuschlagswert im Median
674.168 € – 5,91 Mio. €mittlere Hälfte, 121 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d365de05-b719-4742-995f-7e81d6acc620.