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Beauftragung von Planungsleistungen (Wärmeschutz- und Energiebilanzierung)

Gemeinde Großenkneten · Großenkneten, Niedersachsen

Aktenzeichen 024-2024veröffentlicht 14.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 828 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Oldenburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
7.300 €
Laufzeit
27 Monate01.10.2024 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbi-medien.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bi-medien.de
    vor 27 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  4. Bindefrist endet
    50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 25 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß HOAI 2021, Teil 1 Allgemeine Vorschriften gemäß § 3 Abs. 1 HOAI und Anlage 1, Ziffer 1.2.3 „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung“

Beschreibung des Loses

Das im Eigentum der Gemeinde befindliche Rathaus in Großenkneten, Markt 1, 26197 Großenkneten soll erweitert und der Bestand umgebaut werden. Das Rathaus wurde ca. in den 1970er Jahren errichtet und in 1995 umfänglich umgebaut. Hierbei wurde ein Dachgeschoss aufgestockt. Eine weitere Baumaßnahme zur Erweiterung und energetischen Sanierung fand 2007 statt. Zusätzlich wurde ein Nebengebäude errichtet.

Das Rathaus ist mittlerweile sehr beengt und es soll Raum für weitere Büro-, Lager- und Archivräume geschaffen werden. Dies soll durch Baumaßnahmen im Bestand (u.a. ehemaliger Ratssaal) und eine Erweiterung erfolgen. Darüber hinaus soll ein neuer Ratssaal geschaffen werden, welcher den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Bei dem neuen Ratssaal werden besondere Anforderungen an die Repräsentation, Gestaltung, Belichtung, Medientechnik und Möglichkeit einer „runden Sitzordnung“ gestellt.

Im Bereich des Ratssaales soll auch ein zusätzlicher Besprechungsraum sowie zugehörige Lager-, Garderoben- und Sanitärräume sowie eine kleine Küche für Bewirtung bei Veranstaltungen entstehen.

Der neue Ratssaal sowie die weiteren angeführten Räumlichkeiten werden im ersten Obergeschoss des ge-planten Neubaus entstehen.

Im Erdgeschoss des Neubaus wird neben Büro- und Lagerräumen und einem WC-Bereich ein großer Be-sprechungsraum geplant. Darüber hinaus soll auf dieser Ebene ein Technikraum geschaffen werden, in welchem u.a. der Server aus dem Bestandsgebäude Platz finden soll.

Alle Geschosse des Neubaus sollen barrierefrei mit einem Aufzug erreicht werden können.

Im Bestand wird der Bereich des Hausmeisters umgebaut und erweitert. Darüber hinaus ist in dieser sowie der Ebene darüber die Verbindung zum Neubau angeordnet. Auch ein Raum für Müll- und Aktencontainer soll geschaffen werden. Der in diesem Bereich befindliche Aufenthaltsraum soll vergrößert und die darin befindliche Teeküche umgebaut werden.

Der neben dem Aufenthaltsraum befindliche Serverraum soll in den Neubau umgesiedelt und hier ein weiterer Lagerraum geschaffen werden. In diesem Zuge soll auch die EDV des Bestandsgebäudes erneuert und umgebaut werden. Darüber hinaus soll das in diesem Geschoss befindliche Büro in eine Werkstatt und Archiv für die EDV umgebaut werden.

In der Ebene darüber befindet sich derzeit der Bürgerservice. In diesem Bereich soll der Empfang vergrößert und das derzeit große Büro des Bürgerservices in einzelne kleinere Büros umgebaut werden. Neben dem Empfang soll ferner der Schilderdruck angeordnet werden. Darüber hinaus soll der Wartebereich des Bürgerservices durch den Wegfall eines Büros vergrößert werden.

In der Ebene darüber wird der derzeitige Ratssaal in einzelne Büros sowie einen Plotterraum umgewandelt. Ferner soll das zentral im Gebäude befindliche Glasdach mit einer Verschattung ausgestattet werden und die Bodenbeläge im Bestand erneuert werden.

Alle Büros des Bestandsgebäudes sollen mit einer Klimatisierung ausgestattet werden. Darüber hinaus soll die Beleuchtung soll auf moderne, energiesparende LED-Beleuchtung umgerüstet werden. Fördermöglichkeiten sind aufzuzeigen.

Im Außenbereich soll ein neuer Parkplatz für die Mitarbeiter entstehen.

Die geplanten Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen sind ebenfalls aus den anliegenden Plänen ersichtlich.

Die Ausführung soll im 1. Quartal 2025 beginnen. Eine Bauzeit von ungefähr zwei Jahren wird geschätzt.

Das Gebäude ist in dem Zuge auch technisch und energetisch zu modernisieren. Hierbei ist die vorhandene Bausubstanz ist zu bewerten. Es wird eine Förderung nach KfW angestrebt. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen.

Für die vom Architekten erarbeitete Planung sollen energetische Sanierungsvarianten erarbeitet werden.

Es sollen verschiedene Effizienzhausvarianten im Hinblick auf Kosten und Amortisation der Sanierungsvarianten (Wirtschaftlichkeitsberechnung) gegenübergestellt werden. Hierzu gehört auch die evtl. Verwendung regenerativer Energien zur Beheizung des Gebäudes sowie die Nutzung von Photovoltaik und Solarthermie mit Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Die Beantragung eines geeigneten Kfw Förderprogramms ist beabsichtigt, die möglichen Förderprogramme sind dafür aufzuzeigen und gegenüberzustellen.

Des Weiteren die Erstellung eines Gebäudeenergieberichtes.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bi-medien.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
01.08.2024, 10:00 Uhr. Angebotseröffnung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüb … ganz lesenGemäß den Regelungen der §§ 160 ff Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit: 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB), 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB), 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB), 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB), 5.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für_freelance#
Hinweis
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Hinsichtlich des Leistungsbildes „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung““ Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI Stufe C: Leistungsphasen 5 bis 7 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A … ganz lesenEs erfolgt eine stufenweise Beauftragung wie folgt: Hinsichtlich des Leistungsbildes „Wärmeschutz- und Energiebilanzierung““ Stufe A: Leistungsphasen 1 bis 2 HOAI Stufe B: Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI Stufe C: Leistungsphasen 5 bis 7 HOAI Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung der Stufen B und C. Die Beauftragung der Stufe B bzw. C erfolgt gesondert schriftlich. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung "Erklärung zu EU-Russland-Sanktionen in der BRD gem. Artikel 5k der Verordnung (EU 2022/576)" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Bieterfragen werden bis zum 25.07.2024 ausschließlich über die gemäß den Vergabeunterlagen angegebene Kommunikation entgegengenommen. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d064c9f9-2288-43eb-91d9-347cfca1087e.