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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst der Stadt Hildesheim

Stadt Hildesheim · Hildesheim, Niedersachsen

Aktenzeichen 080762-25veröffentlicht 10.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 388 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2026 – 31.12.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (45 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (108 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium40 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    77 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Stadt Hildesheim beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend „NRettDG“) Dienstleistungsaufträge zur Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst sowie die Stellung eines Standorts für das Notfalleinsatzfahrzeug (NEF), den Fahrer des NEF und den diensthabenden Notarzt in nachfolgend dargestelltem Umfang an Dritte zu vergeben. Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung, die Bewältigung von Großschadensereignissen sowie ggf. arztbegleitete Patientenverlegungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG im Wege einer Personalgestellung an einem vom Leistungserbringer zu stellenden Standort. Dieser Auftrag erfüllt nach Ansicht der Auftraggeberin die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 (West):

'- Ärztliche Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr mit geeignetem und ausreichendem Personal, - Stellung eines zusätzlichen Notarztes für den Sonderbedarf an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr - Stellung eines Leitenden Notarztes (LNA) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr im wöchentlichen Wechsel (ungerade Kalenderwochen) mit Los 2, Dienstübergabe findet jeden Montagmorgen um 07:00 Uhr statt - Stellung und Betrieb eines geeigneten Notarztstandortes Die Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)) samt nichtärztlichem Personal, und die medizinische Ausstattung der Notärzte werden durch die Stadt Hildesheim bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zum Standort aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.

4 Jahre–
2
Los 2 (Ost):

'- Ärztliche Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr mit geeignetem und ausreichendem Personal - Stellung eines zusätzlichen Notarztes für den Sonderbedarf an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr - Stellung eines Leitenden Notarztes (LNA) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr im wöchentlichen Wechsel (gerade Kalenderwochen) mit Los 1, Dienstübergabe findet jeden Montagmorgen um 07:00 Uhr statt - Stellung und Betrieb eines geeigneten Notarztstandortes Die Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)) samt nichtärztlichem Personal, und die medizinische Ausstattung der Notärzte werden durch die Stadt Hildesheim bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. Hinweis: Der NA muss sich während des gesamten Dienstes in unmittelbarer Nähe zum Standort aufhalten. Es ist jedoch zulässig, dass er während des Notarztdienstes anderen Tätigkeiten nachgeht, wenn und soweit sichergestellt ist, dass er den unter Ziff. 4 Leistungsbeschreibung (Anlage 1) dargestellten Mitwirkungspflichten nachkommt und bei Alarmierung binnen maximal einer (1) Minute einsatzbereit zum Transport durch das NEF bereitsteht.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Konzept Ausfallsicherheit des Personals
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Preis

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus d … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ in Anlage 5). Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auszug aus dem Bundeszentralregister Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den ges … ganz lesenAuszug aus dem Bundeszentralregister Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an die Stadt Hildesheim, FB Feuerwehren und Rettungsdienst, An der Feuerwache 4 – 7, 31135 Hildesheim zu übersenden ist. Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Umsatznachweis Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ in Anlage 6).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Haftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2031). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden, für welch … ganz lesenHaftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoption (bis 31.12.2031). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung der Aufgabenträgerin bei Schäden, für welche die Aufgabenträgerin im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder - durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder - durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätsmanagementsystem Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen … ganz lesenQualitätsmanagementsystem Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen für einen öffentlichen Auftraggeber, die mit der hier zu vergebenden Personalgestellung von geeigneten Notärzten für die notärztlichen Versorgung im öffentlichen … ganz lesenReferenz: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen für einen öffentlichen Auftraggeber, die mit der hier zu vergebenden Personalgestellung von geeigneten Notärzten für die notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“ in Anlage 7 auszufüllen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verfügbarkeitsnachweis Notärzte Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Hierzu hat er für jedes Los das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8) auszufüllen. V … ganz lesenVerfügbarkeitsnachweis Notärzte Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Hierzu hat er für jedes Los das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ (Anlage 8) auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird. HINWEIS: MINDESTANFORDERUNG: Für die notärztliche Besetzung eines 24h-Stunden NEF sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht der Auftraggeberin dienstplanerisch mindestens sechs (6) Personen für jedes Los erforderlich. Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese sechs (6) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen. Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Standortnachweis Der Bieter muss die Leistung von einem durch ihn zu stellenden, geeigneten Standort aus erbringen. Der Standort muss: - für das Los 1 in einem Radius von 2.500 Metern in westlicher Himmelsrichtung um das Rathaus der Stadt Hildesheim (Markt 1, 31134 Hildesheim) gelegen sein muss (zum … ganz lesenStandortnachweis Der Bieter muss die Leistung von einem durch ihn zu stellenden, geeigneten Standort aus erbringen. Der Standort muss: - für das Los 1 in einem Radius von 2.500 Metern in westlicher Himmelsrichtung um das Rathaus der Stadt Hildesheim (Markt 1, 31134 Hildesheim) gelegen sein muss (zum Radius siehe Karte in Anlage 9a) und - für das Los 2 in einem Radius von 2.500 Metern in östlicher Himmelsrichtung um das Rathaus der Stadt Hildesheim (Markt 1, 31134 Hildesheim) gelegen sein muss (zum Radius siehe Karte in Anlage 9b). Der vom Bieter zu stellende Standort muss die baulichen wie zufahrtstechnischen Anforderungen in Ziff. 4.2 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Eine Eigenerklärung ist insoweit nicht ausreichend. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziff. 4.2 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn sicherstellen wird (zu den Einzelheiten siehe Ziff. 4.2 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung). Die Auftraggeberin behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch die Auftraggeberin diese Besichtigung zu ermöglichen. Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2029 (4 Jahre), mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für die Aufgabenträgerin um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2031.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
77 Tage
Angebotsöffnung
15.10.2025, 10:01 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Genehmigung nach dem AÜG und Beachtung der durch das AÜG vorgegebenen Restriktionen, siehe Ziff. 14.1 AzA. 2) Geforderte Sicherheit: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag je Los von 200.000 EUR, siehe Ziff. 14.2 AzA. 3) Erklärung zur Tariftreue und zu den Min … ganz lesenLeistung: 1) Genehmigung nach dem AÜG und Beachtung der durch das AÜG vorgegebenen Restriktionen, siehe Ziff. 14.1 AzA. 2) Geforderte Sicherheit: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag je Los von 200.000 EUR, siehe Ziff. 14.2 AzA. 3) Erklärung zur Tariftreue und zu den Mindestentgelten gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG, siehe Ziff. 14.3 AzA. 4) Erklärung im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland gemäß Formblatt, siehe Ziff. 14.4 AzA.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachu … ganz lesen1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahre … ganz lesen1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind. Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten. Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden. Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen. 2) Aufklärungs- und Auskunftsverlangen Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese der Auftraggeberin unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 08.10.2025, 18.00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Bieter-/Arbeitsgemeinschaften Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, - dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird; - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist; - dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt; - dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrags gesamtschuldnerisch haften; - in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 3) zu verwenden und vollständig auszufüllen. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art – beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter – sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. 4) Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig. Nach Ansicht der Auftraggeberin handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen. Es besteht damit ein Selbstausführungsgebot im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV. 5) Eignungsleihe Aufgrund des gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in Bezug auf die einschlägige technische und berufli …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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15vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b2d378be-70c6-427a-8a1e-6dbcc7968a2c.