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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungen

Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst des Landkreises Hildesh

Landkreis Hildesheim · Hildesheim, Niedersachsen

Aktenzeichen 80731-25veröffentlicht 08.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 391 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (157 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualitätskriterium40 %
  • Preiskriterium60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    79 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Hildesheim beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend „NRettDG“), Dienstleistungsaufträge zur Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst in nachfolgend dargestelltem Umfang an verschiedene Leistungserbringer zu vergeben. Vergeben wird die Beauftragung mit der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienstbereich des Landkreises Hildesheim. Die Leistung besteht aus der Zurverfügungstellung geeigneter Notärzte für die Notfallrettung sowie ggf. arztbegleitete Patientenverlegungen im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG im Wege einer Personalgestellung an einem vorgegebenen Standort. Dies erfüllt nach Ansicht des Auftraggebers die Voraussetzungen einer genehmigungspflichtigen Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 (Alfeld):

'- Ärztliche Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr mit geeignetem und ausreichendem Personal; - Anmietung und Betrieb des Notarztstandortes an dem AMEOS Klinikum Alfeld, Landrat-Beushausen-Str. 26, 31061 Alfeld. Die Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte werden durch den Landkreis Hildesheim bzw. von dessen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. Der Standort in Alfeld ist zu den in der Anlage 12 dargestellten Konditionen anzumieten.

1 Jahr–
2
Los 2 (Gronau):

'- Ärztliche Besetzung eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) an 24 Stunden, 365 Tage im Jahr mit geeignetem und ausreichendem Personal; - Anmietung und Betrieb des Notarztstandortes am Johanniter-Krankenhaus Gronau GmbH, Johanniterstr. 1, 31028 Gronau. Die Rettungsmittel (Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)) samt nichtärztlichem Personal und die medizinische Ausstattung der Notärzte werden durch den Landkreis Hildesheim bzw. von dessen nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 NRettDG mit der Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes Beauftragten bereitgestellt und sind damit nicht Teil der vom Leistungserbringer geschuldeten Leistung. Der Standort in Gronau ist zu den in der Anlage 13 dargestellten Konditionen anzumieten.

1 Jahr–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Konzept Ausfallsicherheit des Personals
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 60Preis

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus d … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Es muss ein aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG) vorgelegt werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage … ganz lesenEigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt „Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ (Anlage 5)). Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Auszug aus dem Bundeszentralregister Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den ges … ganz lesenAuszug aus dem Bundeszentralregister Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter und zudem in beiden Fällen für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person. Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZR. Alternativ kann auch ein Auszug zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart „O“ gemäß § 30 Abs. 5 BZRG beantragt werden. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an den Landkreis Hildesheim, Amt für Bevölkerungsschutz, Marie-Wagenknecht-Str. 3, 31134 Hildesheim zu übersenden ist. Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Umsatznachweis Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt „Umsatznachweis“ in Anlage 6).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Haftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoptionen (bis 31.12.2027). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche … ganz lesenHaftpflichtversicherung Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.01.2026 inklusive des Zeitraums der Verlängerungsoptionen (bis 31.12.2027). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Auftraggebers bei Schäden, für welche dieser im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden entweder • durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder • durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen grundsätzliche Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätsmanagementsystem Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen … ganz lesenQualitätsmanagementsystem Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen. Der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen für einen öffentlichen Auftraggeber, die mit der hier zu vergebenden Personalgestellung von geeigneten Notärzten für die notärztliche Versorgung im öffentlichen R … ganz lesenReferenz: Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen für einen öffentlichen Auftraggeber, die mit der hier zu vergebenden Personalgestellung von geeigneten Notärzten für die notärztliche Versorgung im öffentlichen Rettungsdienst nach Art und Umfang vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt „Referenz Mitwirkung in der notärztlichen Versorgung“ in Anlage 7 auszufüllen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verfügbarkeitsnachweis Notärzte Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Hierzu hat er für jedes Los das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ in Anlage 8 auszufüllen. … ganz lesenVerfügbarkeitsnachweis Notärzte Der Bieter hat nachzuweisen, wie viele Notärzte, die die Anforderungen gemäß Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung erfüllen, und ab wann diese ihm zur Verfügung stehen. Hierzu hat er für jedes Los das Formblatt „Verfügbarkeitsnachweis Notärzte“ in Anlage 8 auszufüllen. Verfügt der Bieter im Moment der Angebotsabgabe noch nicht über die erforderlichen Notärzte, hat er als Alternative zum Formblatt in der Anlage 8 durch ein Konzept darzustellen, wie er sicherstellt, dass er zu Leistungsbeginn über die erforderliche Anzahl an qualifizierten Notärzten verfügen wird. Hinweis: MINDESTANFORDERUNG Für die notärztliche Besetzung sind für eine angemessene Sicherstellung der jederzeitigen Verfügbarkeit nach Ansicht des Auftraggebers dienstplanerisch mindestens sechs (6) Personen für jedes Los erforderlich. Erbringt der Bieter den Verfügbarkeitsnachweis in Form der Anlage 8 oder alternativ mittels eines Konzeptes für weniger als diese sechs (6) Personen, wird das Angebot ausgeschlossen. Hinweis: Die Beschreibung des Kriteriums als "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfolgt aus rein technischen Gründen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.12.2026 (1 Jahr) mit einer zweimaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um jeweils weitere sechs Monate und damit bis maximal zum 31.12.2027.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
79 Tage
Angebotsöffnung
13.10.2025, 10:01 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1) Genehmigung nach dem AÜG und Beachtung der durch das AÜG vorgegebenen Restriktionen, siehe Ziff. 14.1 AzA 2) Geforderte Sicherheit: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag je Los von 150.000 EUR, siehe Ziff. 14.2 AzA. 3) Erklärung zur Tariftreue und zu den Mindest … ganz lesenLeistung: 1) Genehmigung nach dem AÜG und Beachtung der durch das AÜG vorgegebenen Restriktionen, siehe Ziff. 14.1 AzA 2) Geforderte Sicherheit: Selbstschuldnerische Bankbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag je Los von 150.000 EUR, siehe Ziff. 14.2 AzA. 3) Erklärung zur Tariftreue und zu den Mindestentgelten gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG, siehe Ziff. 14.3 AzA . 4) Erklärung im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland gemäß Formblatt, siehe Ziff. 14.4 AzA.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahre … ganz lesen1) Für die das Angebot abgebende/n Person/en ist – sofern es sich um keinen gesetzlichen Vertreter des Bieters handelt – eine Vollmacht beizufügen, aus der sich ergibt, dass die Person/en zur Abgabe verbindlicher rechtsgeschäftlicher Erklärungen für den Bieter in dem gegenständlichen Vergabeverfahren berechtigt ist/sind. Eine digitale Signatur ist für die Abgabe des Angebotes nicht erforderlich. Bitte beachten Sie bei der Abgabe des Angebotes die Anweisungen und Hinweise im Angebotsassistenten. Anlagen zum Angebot (z. B. die geforderten Nachweise und Erklärungen) können als „Eigene Anlage“ zum elektronischen Angebot im Angebotsassistenten hochgeladen werden. Angebote in Papierform, per Fax oder per E-Mail sind nicht zugelassen. 2) Aufklärungs- und Auskunftsverlangen Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt (Download) der Vergabe- und Vertragsunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung eines Bieters Unklarheiten, Zweifel oder Widersprüche in den Unterlagen, sind diese dem Auftraggeber unverzüglich in Form einer Bieterfrage mitzuteilen. Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über das Vergabeportal einzureichen. Alle Fragen werden über das Vergabeportal (Bieternachrichten) beantwortet. Insoweit wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sich selbstständig durch regelmäßige Einsichtnahme auf dem Vergabeportal über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren müssen. Eine Information per E-Mail ist technisch nur dann möglich, wenn sich der Bieter auf dem Vergabeportal mit einer E-Mail-Adresse registriert. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zum 06.10.2025, 18:00 Uhr bei der genannten Stelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. 3) Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern (z. B. sog. Honorarnotärzte) ist nicht zulässig. Nach Ansicht des Auftraggebers handelt es sich vorliegend um eine Personalgestellung, welche dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) unterfällt. Der Einsatz von Nachunternehmern wäre dann ein unzulässiger Kettenverleih gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 AÜG und ist demzufolge ausgeschlossen. Es besteht damit ein Selbstausführungsgebot im Sinne von § 47 Abs. 5 VgV. 4) Eignungsleihe Aufgrund des gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG bestehenden Selbstausführungsgebots scheidet eine Eignungsleihe in Bezug auf die einschlägige technische und berufliche Erfahrung und damit für die nach Ziff. 12.2.5 Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) geforderten Nachweise gemäß § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV aus. Die Eignungsleihe ist damit nur in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziff. 12.2.4 AzA zulässig. 5) Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist nicht zugelassen. 6) Besonderheiten bei Bietergemeinschaften Bei Bietergemeinschaften sind der Nachweis zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 12.2.1 AzA), der Beleg über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 12.2.2 AzA) und der Auszug aus dem Bundeszentralregister (Ziff. 12.2.3 AzA) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.2.4 AzA) gilt folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziff. 12.2.4.1 AzA vorlegen. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung gemäß Ziff. 12.2.4.2 AzA ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 12.2.1 A …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marie-Wagenknecht-Straße 3, 31134 Hildesheim
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7e350997-d32d-47de-9cb7-adcfa8e8d574.