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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

BE Erweiterung Fahrgastinformationssystem 2024

Bentheimer Eisenbahn AG · Nordhorn, Niedersachsen

Aktenzeichen Bentheimer Eisenbahne_Erweiterung Fahrgastinformationssystem 2024veröffentlicht 05.02.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
450 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Erweiterung des Bestandssystems eines ITSC durch Kauf weiterer Lizenzen nebst Wartung und Dienstleistungen

Beschreibung des Loses

1. Die Bentheimer Eisenbahn hat am 1. Juni 2018 mit der ETC Transport Consultants GmbH einen Systemvertrag über die Lizensierung und Erstellung eines Gesamtsystems "Unternehmensweite Datendrehscheibe ITCS-Datnet Bentheimer Eisenbahn AG zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen" abgeschlossen. Die ETC Transport Consultants GmbH hat aufgrund des Spaltungsplans vom 1. August 2018 Teile ihres Vermögens zur Neugründung der ETC Gauff Mobility GmbH übertragen. Insoweit ist eine Gesamtrechtsnachfolge eingetreten. Das Unternehmen wurde am 17.04.2019 in ETC-Gauff Solutions GmbH und am 30.07.2020 in ETC Solutions GmbH umfirmiert. Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Lizensierung und Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsystems ITCS DatNet als unternehmensweite Datendrehscheibe & DatNet mobile zur digitalen Anbindung des Personals, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und der Systemservice und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Der Projektgegenstand umfasst Software und Dienstleistungen für die Erstellung und den Betrieb des Systems ITCS DatNet als unternehmensweite Datendrehscheibe & DatNet mobile zur digitalen Anbindung des Personals sowie den Systemservice, der sowohl die Softwarepflege als auch den Service für das laufende System beinhaltet. Die Gesamtfunktionalität des Systems setzt voraus, dass alle Systemkomponenten zusammen funktionieren, eine isolierte Funktionalität einzelner Module ist teilweise nicht möglich und ggf. auch nicht erforderlich für die Funktion des Gesamtsystems. Dem Auftraggeber wird das Gesamtsystem auf unbestimmte Zeit zur Verfügung gestellt. 2. Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat in Zusammenarbeit mit den Projektpartnern Bentheimer Eisenbahn AG, Nutzfahrzeuge GmbH Nordhorn und Richters Buslinien GmbH einen Förderantrag für die Implementierung eines kreisweiten Echtzeitinformationssystems bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) gestellt. Diese gemeinschaftliche Initiative zielt darauf ab, die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verkehrs in der Region durch fortschrittliche Informationstechnologien zu verbessern. Das Projektziel kann nur durch Ausschöpfung der bewilligten Zuwendung umgesetzt werden, da die Akteure selbst nicht in der Lage sind, die Kosten für die Implementierung eines kreisweiten Echtzeitinformationssystems selbst zu finanzieren. Die LNVG hat diesen Antrag am 20. September 2023 positiv beschieden. Die bewilligte Förderung setzt die Erweiterung eines Bestandssystems voraus. Gefördert wird nur der Systemausbau, nicht aber die Anschaffung eines neuen ITCS. Ein ITCS ist nur bei der Bentheimer Eisenbahn AG bereits im Einsatz. Für die Integration dieser neuen Mandanten sowie den Anschluss der Busverkehre ist eine Erweiterung der bestehenden Lizenzen des ITCS notwendig. Die Bentheimer Eisenbahn AG plant daher die direkte Beauftragung der für die Projektrealisierung erforderlichen Lizenzen und Leistungen bei dem Hersteller des Bestandssystems.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dies … ganz lesen(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser ex-ante Bekanntmachung wird der Auftrag im Wege der Direktvergabe an die ETC Solutions GmbH erteilt. Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung nicht um die Bekanntmachung des vergebenen Auftrags, sondern die ex-ante Bekanntmachung gem. § 135 GWB.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSHBL2

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Otto-Hahn-Straße 1, 48529 Nordhorn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

15Bekanntmachungen
7Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

186vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (76 Lose mit Angabe)
447.280 €Zuschlagswert im Median
271.604 € – 606.888 €mittlere Hälfte, 24 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa3feb48-14e1-4f86-aec7-87ae95868235.