BayKIT HW-Rahmenvertrag LAN / WLAN
Auftraggeber nicht angegeben · München, Bayern
Aktenzeichen BayKIT_LAN_WLANveröffentlicht 15.04.2025erstmals 15.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2029
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 19 Monaten
- 3. Berichtigung (diese Fassung)vor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 17 Monatenan Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 17 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 17 MonatenDie Submission erfolgt elektronisch.
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
- Bindefrist endetvor 12 Monaten20 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: Los LAN / WLAN . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören, neben der BayKIT eG und Ihren Mitgliedern, auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder.
Beschreibung des Loses
Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los LAN/WLAN wird ein Wert von 60,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los LAN/WLAN abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los LAN/WLAN die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Gegenstand nach CPV
- 32424000NetzwerkinfrastrukturHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personensc … ganz lesenkürzer
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind von jedem Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot abzugeben. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 250.000 EUR für Vermögensschäden, jeweils zweifach maximiert pro Jahr, oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung vor der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Eigenerklärungen zu Referenzen Es müssen im Angebot mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung) benannt werden, bei denen der Auftragsgegenstand (gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen, nicht Auftragsvolumen) im Kern mit dem Auftragsgegenstand der Ausschreibung vergleichbar ist. Es muss … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen zu Referenzen Es müssen im Angebot mindestens drei Referenzen (Eigenerklärung) benannt werden, bei denen der Auftragsgegenstand (gelieferte Produkte und erbrachte Dienstleistungen, nicht Auftragsvolumen) im Kern mit dem Auftragsgegenstand der Ausschreibung vergleichbar ist. Es muss sich nicht um Rahmenvereinbarungen handeln. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen im Zeitraum 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote tatsächlich Liefer- und Dienstleistungen erbracht wurden. Für jede Referenz ist ein Ansprechpartner des Referenzgebers namentlich zu benennen und eine Telefonnummer für Rückfragen der Vergabestelle anzugeben.- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- Eigenerklärung zu Fachkräften Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss mindestens über 10 kaufmännische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) und mindestens 10 technische Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügen.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die nachfolgenden Zertifizierungen verfügen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt über alle nachfolgenden Zertifizierungen verfügt. D.h., dass nicht jedes Bietergem … ganz lesenkürzer
Jeder Bieter und jede Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über die nachfolgenden Zertifizierungen verfügen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt über alle nachfolgenden Zertifizierungen verfügt. D.h., dass nicht jedes Bietergemeinschaftsmitglied über Zertifizierungen verfügen muss. Die Zertifikate sind mit dem Angebot einzureichen. - Umweltmanagementsystem ISO 14001 Zertifizierung oder EMAS-Registrierung oder gleichwertig - Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 Zertifizierung oder gleichwertig - Informationssicherheitsmanagementsystem ISO 27001 Zertifizierung oder gleichwertig - Partnerstatus des Herstellers der angebotenen Produkte entsprechend der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses.- Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen (Liefer- und Dienstleistungen); der Umsatz (netto) muss in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt mindestens 2,5 Mio. EURO im Tätigkeitsbereich L … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den nachfolgend genannten Tätigkeitsbereichen (Liefer- und Dienstleistungen); der Umsatz (netto) muss in den letzten drei Geschäftsjahren insgesamt mindestens 2,5 Mio. EURO im Tätigkeitsbereich LAN/WLAN erreichen. Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt den geforderten Mindestumsatz nachweist. Gleiches gilt für Bieter mit Nachunternehmern, sofern es sich um Nachunternehmer mit einer entsprechenden Eignungsleihe handelt und für diesen der Umsatz im Angebot angegeben wird.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenverei … ganz lesenkürzer
Die BayKIT eG ist berechtigt, weitere Produkte oder Dienstleistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen nicht explizit aufgeführt sind, über die Rahmenvereinbarungen zu beziehen, sofern diese mit den Leistungen vergleichbar sind, die in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere in der Rahmenvereinbarung und in den Leistungsverzeichnissen beschrieben sind, oder diese ergänzen oder erweitern, ohne jedoch den Gesamtcharakter der Leistungen zu ändern, die Gegenstand der Ausschreibungsunterlagen sind.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 5 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 20 Wochen
- Angebotsöffnung
- 18.06.2025, 11:00 Uhr. Die Submission erfolgt elektronisch.. Die Bieter sind nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter üb … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern gestellt werden, solange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DB45AY6
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)
- Art
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Hansastraße 12-16, 80686 München
- Website
- baykit.de
- Kontakt
- ausschreibung@
baykit.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 324 (Netzwerke) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT und Software in Bayern (90 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CMS IT-Consulting GmbH7 Zuschläge
- CMS IT-Consulting GmbH5 Zuschläge
- Controlware GmbH4 Zuschläge
- IBIS GmbH4 Zuschläge
- ACP IT Solutions AG2 Zuschläge
- AirITSystems GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 3. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 13.06.2025 auf 18.06.2025 verschoben
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.06.2025 auf 13.06.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 16.05.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.05.2025 auf 30.05.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.05.2025 auf 05.06.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f0803107-ead4-4ad0-8152-2b73a80ebe7e.