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Bauüberwachung Generalsanierung 5830; Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 5

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen

Aktenzeichen 25FEI81813veröffentlicht 16.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 425 Tagen abgelaufen

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gilt für alle 5 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Monate01.12.2025 – 31.12.2027
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 11 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Korridor Obertraubling – Passau (Strecke 5830) wird im zweiten Halbjahr 2026 vom 14.06.2026 bis 12.12.2026 generalsaniert. Im Zuge der Generalsanierung erneuert die DB InfraGO AG in Teilabschnitten unter anderem Gleise, Weichen und Oberleitungsanlagen. Für mehr Flexibilität im Betrieb entstehen zusätzliche Überleitstellen und Weichenverbindungen. Um die Attraktivität für die Kunden zu erhöhen, werden Personenbahnhöfe modernisiert. Die Sanierung von Ingenieurbauwerken sowie das Neubau einer Eisenbahnüberführung sind ebenfalls Bestandteil der Arbeiten. Zwischen Plattling und Vilshofen befindet sich ein rund 2 km langer Streckenabschnitt mit sehr ungünstigen Untergrundverhältnissen („Moorstelle“). Um die Streckengebrauchstauglichkeit nachhaltig zu verbessern und die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, ist die Ausführung von Ertüchtigungsmaßnahmen im Unterbau bzw. Untergrund im Fräs-Mischinjektions-Verfahren in Totalsperrung erforderlich. Zudem werden auf der Strecke insgesamt 5 neue elektronische Stellwerke gebaut und in Betrieb genommen werden. Durch die zusätzlichen Überleitstellen und Weichenverbindungen sowie dem perspektivischen Ausbau ETCS (European Train Control System, einheitliches europäisches Zugbeeinflussungssystem) sind umfangreichen Änderungen an der Signaltechnik und auch den bestehenden elektronischen Stellwerken erforderlich. Daraus resultierend ergeben sich auch umfangreiche Kabeltiefbauarbeiten sowie Kabelverlegearbeiten auf der Strecke.

- Los 1: Bauoberleitung / Baulogistik / Oberbau, SÜ / Konstruktiver Ingenieurbau / Kabeltiefbau für Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844 - Los 2.1: Verkehrsstationen Vilshofen, Osterhofen & Plattling (Bauüberwacher Bahn für OB/KIB, OLA, LST, TK, 50Hz) - Los 2.2: ESTW Sandbach, Vilshofen (Bauüberwacher Bahn für OB/KIB, LST, TK, 50Hz) - Los 2.3: Bauüberwacher Bahn für Leit- und Sicherungstechnik im Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844 - Los 2.4: Bauüberwacher Bahn für Telekommunikation im Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844 - Los 2.5: Bauüberwacher Bahn für Elektrische Energieanlagen (EEA / 50 Hz) im Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844 - Los 3.1: Bauüberwacher Bahn für Oberleitungsanlagen; Erneuerung Speisekabel und Austausch von 2 Trennern, frei Strecke Passau – Passau Grenze, auf der Strecke 5831 - Los 3.2: Bauüberwacher Bahn für Oberleitungsanlagen freie Strecke Schalding – Sandbach + Bf Sandbach (km 7,6-16,2) - Los 3.3: Bauüberwacher Bahn für Baubegleitende Oberleitungsmaßnahmen sowie Überleitstelle (ÜST) Einöd km 25,0 - Los 3.4: Bauüberwacher Bahn für Oberleitungsanlagen Moorstelle Osterhofen + Bf Osterhofen (km 34,1-37,4) - Los 3.5: Bauüberwacher Bahn für Oberleitungsanlage Bf Plattling und Freie Strecke Plattling - Osterhofen inkl. Überleitstelle Langenisarhofen - Los 4.1: Abfall & Entsorgung Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844 - Los 4.2 Geotechnik Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844 - Los 4.3: SiGeKo Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844 - Los 4.4: Umweltfachlicher Bauüberwacher Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Bauoberleitung / Baulogistik / Oberbau, SÜ / Konstruktiver Ingenieurbau / Kabeltiefbau für Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844

Bauüberwachung für Hauptmaßnahme Generalsanierung 5830 Passau - Obertraubling

25 Monate–
2
Los 4.1: Abfall und Entsorgung für Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844

Bauüberwachung für Hauptmaßnahme Generalsanierung 5830 Passau - Obertraubling

25 Monate–
3
Los 4.2: Geotechnische Bauüberwachung für Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844

Bauüberwachung für Hauptmaßnahme Generalsanierung 5830 Passau - Obertraubling

25 Monate–
4
Los 4.3: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) für Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844

Bauüberwachung für Hauptmaßnahme Generalsanierung 5830 Passau - Obertraubling

25 Monate–
5
Los 4.4: Umweltfachlicher Bauüberwachung für Bauabschnitt 1 Passau – Plattling Strecke 5830 km 3,278 – km 53,844

Bauüberwachung für Hauptmaßnahme Generalsanierung 5830 Passau - Obertraubling

25 Monate–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar übertragene Leistungen100 %
Preis
Honorar übertragene Leistungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
bleibt frei
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: o Vorgesehenen leitenden Bauüberwacher Los 1 Qualifikationsanforderung vorgesehenen leitenden Bauüberwacher – Los 1: 1. Funktionsausbildung als BÜB … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: o Vorgesehenen leitenden Bauüberwacher Los 1 Qualifikationsanforderung vorgesehenen leitenden Bauüberwacher – Los 1: 1. Funktionsausbildung als BÜB OB/KIB (046.2753) 2. Mind. 8 Jahre Berufserfahrung als BÜB OB/KIB, davon mind. 3 Jahre Berufserfahrung in leitender Funktion. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Hinweis
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon ​Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen ​berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen ​Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar übertragene Leistungen100 %
Preis
Honorar übertragene Leistungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
bleibt frei
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Vorgesehenen verantwortlichen Bauüberwacher Los 4.1 Qualifikationsanforderung vorgesehenen verantwortlichen Bauüberwacher – Los 4.1: 1. Abgeschlosse … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Vorgesehenen verantwortlichen Bauüberwacher Los 4.1 Qualifikationsanforderung vorgesehenen verantwortlichen Bauüberwacher – Los 4.1: 1. Abgeschlossenes Studium (Dipl.-Ing., Dipl.-Geol., M.Sc. oder B.Sc.) im Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Geotechnik, der Ingenieurgeologie oder eine gleichwertige Qualifikation 2. Mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Abfallmanagement und Beprobung im schienengebundenen Verkehrsinfrastrukturbereich. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Hinweis
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon ​Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen ​berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen ​Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Los 4

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar übertragene Leistungen100 %
Preis
Honorar übertragene Leistungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
bleibt frei
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: o Vorgesehenen verantwortlichen SiGeKo Los 4.3 Qualifikationsanforderung vorgesehenen verantwortlichen SiGeKo Los 4.3 1. Qualifikationen nach Ziffer … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: o Vorgesehenen verantwortlichen SiGeKo Los 4.3 Qualifikationsanforderung vorgesehenen verantwortlichen SiGeKo Los 4.3 1. Qualifikationen nach Ziffern 4 und 5 der RAB 30 2. Mind. 3 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Hinweis
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon ​Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen ​berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen ​Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Los 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Honorar übertragene Leistungen100 %
Preis
Honorar übertragene Leistungen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
bleibt frei
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: o Vorgesehenen verantwortlichen Bauüberwacher Los 4.4 Qualifikationsanforderung vorgesehenen verantwortlichen Bauüberwacher Los 4.4: 1. Gültige Qual … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: o Vorgesehenen verantwortlichen Bauüberwacher Los 4.4 Qualifikationsanforderung vorgesehenen verantwortlichen Bauüberwacher Los 4.4: 1. Gültige Qualifikation zum umweltfachlichen Bauüberwacher gemäß Umweltleitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes 2. Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung als umweltfachlicher Bauüberwacher. Davon mindestens zwei Jahre in einem der Spezialgebiete (Naturschutz, Gewässerschutz, Immissionsschutz, Boden/Abfall). Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegennach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen.
Hinweis
Der Wert des Ergebnisses (Feld-ID: BT-720-Tender) wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon ​Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen ​berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen ​Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1BIEGE BÜW Plattling-Passau, c/o GBL Gesellschaft für Bauüberwachung und -logistik mbH, Delmenhorst1
2kein Zuschlag angegeben0
3DB Engineering & Consulting GmbH, Berlin1
4KPP Consulting GmbH, Schrems1
5kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Bauüberwachung STE (Gewerk LST) Generalsanierung 5830 Bauabschnitt Passau – Plattling

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787vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.338 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. Vergabebekanntmachung
  3. BekanntmachungFrist 08.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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