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Bauüberwachung Bautechnik, Geotechnik für den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen

Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg · Aschaffenburg, Bayern

Aktenzeichen 2025/835/002veröffentlicht 22.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 388 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,7 Mio. €
Laufzeit
84 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aschaffenburg63743, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 118 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg beabsichtigt, den Ersatzneubau der Schleuse Erlangen ausführen zu lassen. Zur Sicherstellung der Qualität ist eine Begleitung und Überwachung der Bauausführung erforderlich. Diese Leistung umfasst mehrere Fachgebiete (Bautechnik, Elektrotechnik, TGA, Stahlbau, Geotechnik). Vorliegend ist die Bauüberwachung für die Fachgebiete Bautechnik und Geotechnik zu erbringen. Die örtliche Bauüberwachung enthält folgende Teilleistungen: - Überwachung der Ausführung von Bauleistungen - Überwachung auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des AG - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen - Dokumentation des Bauablaufs - Mitwirken beim Aufmaß, behördlichen Abnahmen, Abnahmen von Leistungen und Lieferungen - Rechnungsprüfung

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zu § 44 Absatz 1 VgV: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder auf andere Weise Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Die Eintragung in das Berufs-/Handelaregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder der anderweitige Nachweis d … ganz lesenZu § 44 Absatz 1 VgV: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder auf andere Weise Nachweis über die erlaubte Berufsausübung. Die Eintragung in das Berufs-/Handelaregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens oder der anderweitige Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft individuell nachzuweisen. ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Allgemeiner Jahresumsatz
Zu § 45 Absatz 1 Nummer 1 VgV: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 700.000 Euro ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklär … ganz lesenZu § 45 Absatz 1 Nummer 1 VgV: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der geforderte Mindestjahresumsatz in Euro (netto) / Jahr beträgt: 700.000 Euro ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zu § 45 Absatz 1 Nummer 3 VgV: Erklärung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind.1. 500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fa … ganz lesenZu § 45 Absatz 1 Nummer 3 VgV: Erklärung über ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und mind.1. 500.000 EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-Fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen. Die Kopie der Versicherungsbescheinigung ist vor Auftragserteilung vorzulegen. ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zu § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV: Mindestens 1 Referenz über abgeschlossene Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen der Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke Bewertungsmaßstab: 5 Punkte: Auft … ganz lesenZu § 46 Absatz 3 Nummer 1 VgV: Mindestens 1 Referenz über abgeschlossene Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert: Leistungen der Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke Bewertungsmaßstab: 5 Punkte: Auftragswert größer 250.000,- € 4 Punkte: Auftragswert größer 150.000,- € und bis 250.000,- € 3 Punkte: Auftragswert größer 100.000,- € und bis 150.000,- € 2 Punkte: Auftragswert größer 50.000,- € und bis 100.000,- € 1 Punkt: Auftragswert bis 50.000,- € 0 Punkte (Mindestanforderung): keine Mindestanforderung definiert ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Zu § 43 Absatz 1 VgV bzw. 5.1.6 dieser Auftragsbekanntmachung: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung der Bauüberwachung vor Ort verantwortlich sind. Die anzugebenden Personen müssen dabei über folgende Mindestanforderungen für die Übe … ganz lesenZu § 43 Absatz 1 VgV bzw. 5.1.6 dieser Auftragsbekanntmachung: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung der Bauüberwachung vor Ort verantwortlich sind. Die anzugebenden Personen müssen dabei über folgende Mindestanforderungen für die Überwachung der Objektausführung verfügen: - Bauingenieur (B.Eng., Dipl.-Ing., M.Eng. o.ä.) - Bautechniker (staatl. Geprüft oder gleichwertig) Die anzugebenden Personen müssen dabei über folgende Mindestanforderungen für die Überwachung der Geotechnik verfügen: - Geologe und/oder Bauingenieur (B.Eng., Dipl.-Ing., M.Eng. o.ä.) ... Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung zur Eignung" und zugehörigen Anlagen oder EEE erbracht werden. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o.g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Auf Verlangen ist der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 Absatz 1 VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Beabsichtigt der Bewerber andere Teile der Leistung (keine Eignungsleihe) von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, ist auf gesondertes Verlangen deren Eignung nachzuweisen und es sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen (auch die der Unterauftragnehmer) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt ha … ganz lesenEin Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# - Die Anforderung der Teilnahme- und Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots sind nur über die e-Vergabe Plattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.info abger … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:other-sme# - Die Anforderung der Teilnahme- und Vergabeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots sind nur über die e-Vergabe Plattform des Bundes zugelassen. Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter https://www.evergabe-online.info abgerufen werden. - Anfragen sind in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes zu stellen. Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrags oder Angebots von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabe Plattform des Bundes allen für das Verfahren registrierten Teilnehmern mit. - Auf Anforderung können den Unternehmen die Baubeschreibung und das Leistungsverzeichnis der Baumaßnahme "Ersatzneubau der Schleuse Erlangen" zur Verfügung gestellt werden. Da diese Unterlagen vertraulich sind werden sie nur gegen Übersendung der vom Unternehmen unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (A2_Verschwiegenheitserklärung_Teilnahmewettbewerb) zur Verfügung gestellt. Der Vordruck der Verschwiegenheitserklärung ist auszudrucken und vom Unternehmen auf der letzten Seite gemäß den Vorgaben auszufüllen und zu unterschreiben. Die unterschriebene Fassung ist als eingescannte PDF-Datei über die e-Vergabe Plattform einzureichen. Die Unterlagen werden dem Unternehmen dann zeitnah über die e-Vergabe Plattform zur Verfügung gestellt. Für die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber ist ein Anfordern der o. g. Unterlagen gegen Übersendung der Verschwiegenheitserklärung auch noch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu einem späteren Zeitpunkt im Vergabeverfahren möglich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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127vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (96 Lose mit Angabe)
563.860 €Zuschlagswert im Median
416.743 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 45 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e542beb2-25bd-45b7-8064-bbb0c2a5ec0d.