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Bauoberleitung und Bauüberwachung - L 121 Ersatzneubau Bw 0012, OD Coswig (Anhalt)

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Ost · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen O-222-2025-F-00001veröffentlicht 01.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 368 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
35 Monate30.01.2026 – 29.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06846, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 78 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Referenzen des Bauoberleiters25 %
  • Referenzen des Bauüberwachers25 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 12 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    86 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2028
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Bauoberleitung und Bauüberwachung - L 121 Ersatzneubau Bw 0012, OD Coswig (Anhalt) Bauoberleitung für Gesamtmaßnahme, Bauüberwachung Ingenieurbauwerk und Verkehrsanlage, Bauüberwachung Bahn (Oberleitung, Oberbau, LST, TK, 50 Hertz), SIGEKO, Schall-und Schwingungsüberwachung

Beschreibung des Loses

Beschreibung (BT-24) Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Ost, plant auf Grund des schlechten Bauwerkszustandes des Bestandsbauwerkes 0010 im Zuge der L 121 über die elektrifizierte Bahnstrecke Wittenberg / Piesteritz - Roßlau (Elbe) der DB AG in der Ortslage Coswig dessen Ersatzneubau. Das neue Bauwerk wird die interne Bauwerksnummern 0012 erhalten. Das Bestandsbauwerk wurde 1985 als Zweifeldbrücke errichtet. Die Zustandsnote der 2019 erfolgten letzten Brückenhauptprüfung beträgt 3,5. Die L 121 - Geschwister Scholl Straße (alt: B187a) besitzt östlich der Bundesautobahn A 9 in der Ortslage Coswig eine wichtige Verkehrsverbindungsfunktion. Das Bauwerk 0010 im Zuge der L 121 hat als Nord-Süd-Verbindung des Coswiger Raumes für den Auto- und den Fußgängerverkehr eine große infrastrukturelle Bedeutung. Die Brücke ist in der OL Coswig die einzige, niveaufreie Querung der in Ost-West-Richtung verlaufenden Bahnstrecke. Für den Ersatzneubau werden im Rahmen dieser Ausschreibung die Leistungen der Bauoberleitung, örtlichen Bauüberwachung und Bauüberwachung Bahn vergeben.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Referenzen des Bauoberleiters25 %
Referenzen des Bauüberwachers25 %
Preis50 %
Qualität
Referenzen des Bauoberleiters
Qualität
Referenzen des Bauüberwachers
Preis
Gewichtung

Eignung8 von 8 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens zweimal die örtliche Bauüberwachung für den (Ersatz-)Neubau von Straßenbrücken oder Bahnbrücken erbracht haben. Falls einzeln … ganz lesenAusführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV): Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens zweimal die örtliche Bauüberwachung für den (Ersatz-)Neubau von Straßenbrücken oder Bahnbrücken erbracht haben. Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist zwingend zusätzlich die Eignungsleihe zu vereinbaren.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen. 2. Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. b … ganz lesen1. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 6 Monate, beizubringen. 2. Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung (gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV): Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kann durch UAN gestellt werden) muss die entsprechende Befähigung gemäß RAB 30 nachweisen und mind. eine persönliche Referenz über Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauausführung im Rahmen eines Straßen- oder Brückenbauprojektes vorlegen. Es müssen mind. 2 Bauüberwacher Bahn (BÜB) benannt werden (können durch UAN gestellt werden), die in Summe die nachstehenden Qualifizierungsnachweisen für das Bauvorhaben nachweisen: • Befähigungsausweis Bauüberwacher Bahn (Oberbau) mit Nachweis der Tauglichkeit und aktuell gültiger Teilnahme am FIT, • Befähigung zu Arbeiten in der Nähe von Oberleitungsanlagen, • Befähigung Betra-Antragsteller mit Qualifikation Sicherungsüberwacher Bahn. Grundsätzlich müssen sämtliche Qualifikationen vorhanden sein, die zur Ausführung der genannten Aufgaben erforderlich sind. Falls zuvor genannte Bearbeiter durch einen Unterauftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, ist zwingend zusätzlich die Eignungsleihe zu vereinbaren.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 2 Ingenieure gemäß § 75 VgV für die Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke, mindestens 2 Bauüber … ganz lesenDurchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Der Bieter muss nachweisen, dass aktuell mindestens 2 Ingenieure gemäß § 75 VgV für die Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke, mindestens 2 Bauüberwacher Ingenieurbauwerke und mindestens 2 Bauüberwacher Bahn zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird (gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV). Nachweis mittels Vorlage einer Besc … ganz lesenBescheinigung über den Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Erklärung der Versicherung, dass im Auftragsfalle eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird (gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV). Nachweis mittels Vorlage einer Bescheinigung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung oder Deckungszusage durch den Versicherer, siehe auch Vordruck "D02-1_ENB-BW0012_BOL-BÜ_Eigenerklärung-Eignung". Mindeststandard: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. € gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
Eintragung in das Handelsregister
Eintragung ins Handelsregister oder Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.01.2026
Vertragsende
29.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
86 Tage
Angebotsöffnung
04.11.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. ) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auft … ganz lesenLeistung: 1. ) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. 2.) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenDie Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform. - Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. - Wichtiger Hinwei … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die oben genannte Plattform. - Das Angebot ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. - Wichtiger Hinweis: Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Unterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. - Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen. - Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben. - Weitere Informationen zu den formalen Vorgaben entnehmen Sie bitte der bereitgestellten Datei "04_ENB-BW0012_BOL-BÜ_Kriterien-Angebot".
Hinweis
Es werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert. Die Vergabeunterlagen sowie ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden nur in elektronischer Form, Download unter: http://www.evergabe-online.de, zur Verfügung gestellt. Die Bieterkommunikation erfolgt ebenfalls ausschließlich über das Internetportal www.evergabe-online.de. Es gelten die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform des Bundes.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

313vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
180.882 €Zuschlagswert im Median
59.569 € – 348.694 €mittlere Hälfte, 172 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83cc2645-e1ca-4c21-8762-12f51f50d570.