Baumkontrolle
Freie Universität Berlin, Servicestelle für Gebäude- und Grundstücksmanagement (GGM) · Berlin, Berlin
Aktenzeichen GGM-2025-0007veröffentlicht 16.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.09.2025 – 31.08.2027
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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- 48084/62304 Rahmenvereinbarung über die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Rußbläsern im Klärwerk RuhlebenBerliner Wasserbetriebe · BerlinFrist 10.12.2026
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.09.2025 – 31.08.2027
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabeplattform.bwb.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 64 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 16 Monatenüber vergabeplattform.bwb.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 16 Monaten
- Bindefrist endetvor 14 Monaten47 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 31.08.2027
- Heute
Beschreibung
Die Freie Universität Berlin beabsichtigt die Baumkontrolle für aller Liegenschaften (aufgeteilt in 5 Lose) ab dem 01.09.2025 für 2 Jahre, mit der Option einer zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr durch die AG, in einem offenen Vergabeverfahren zu vergeben.
Gegenstand nach CPV
- 77211500BaumpflegeHauptgegenstand
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Dahlem Nord Baumkontrolle | 2 Jahre | – |
| 2 | Dahlem Mitte Baumkontrolle | 2 Jahre | – |
| 3 | Dahlem Süd Baumkontrolle | 2 Jahre | – |
| 4 | Lankwitz Baumkontrolle | 2 Jahre | – |
| 5 | Düppel Baumkontrolle | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium ist der Preis
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 31.08.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabeplattform.bwb.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 47 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.07.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die Loslimitierung ist nur bei einer losweisen Vergabe zu beachten! Die Loslimitierung verfolgt neben der Förderung kleinerer und mittelständischer Unternehmen insbesondere auch den Zweck, die Versorgungssicherheit für den Auftraggeber zu erhöhen und die Abhängigkeit von einem Unternehmen auszuschl … ganz lesenkürzer
Die Loslimitierung ist nur bei einer losweisen Vergabe zu beachten! Die Loslimitierung verfolgt neben der Förderung kleinerer und mittelständischer Unternehmen insbesondere auch den Zweck, die Versorgungssicherheit für den Auftraggeber zu erhöhen und die Abhängigkeit von einem Unternehmen auszuschließen bzw. zu minimieren. Als ein Unternehmen in diesem Sinne gelten daher auch juristisch selbständige Unternehmen, die aber im Konzern miteinander verbunden sind. Dies schließt auch Unternehmen mit einheitlicher bzw. personenidentischer Geschäftsführung/Inhaberschaft sowie einheitlichen Mehrheitsgesellschaftern ein. Damit werden auch Angebote konzernverbundener Unternehmen jeweils auf eines der Lose als Angebote eines Bieters gewertet und ausgeschlossen, da in diesen Fällen die Loslimitierung überschritten wird.- Hinweis
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über die Vergabeplattform https://vergabekooperation.berlin abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebots zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, … ganz lesenkürzer
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über die Vergabeplattform https://vergabekooperation.berlin abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebots zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen. 2. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. 3. Auskünfte werden nur nach Anforderung in Textform, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren https://vergabekooperation.berlin erfolgen muss, erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bieter geboten, an gleicher Stelle veröffentlicht. 4. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist, führen. 5. Für die Teilnahme am Verfahren wird keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 6. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekanntwerdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter sich hiermit einverstanden. 7. Bei technischen Problemen bei der Angebotserstellung und/oder Registrierung/Anmeldung wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Technischen Support der Vergabeplattform "Vergabekooperation Berlin" Bei technischen Problemen: Technische Support-Hotline Tel.: +49 (0)931 7304621 Mo-Fr 09:00 bis 17:00 Uhr Bei Problemen mit Ihrem Zugang (Registrierung / Anmeldung): Firmenzugang-Hotline Tel.: +49 (0)30 8644 54600 Mo-Fr 09:00 bis 15:00 Uhr Hinweis! Die Vergabestelle kann Sie in diesen Fällen nicht unterstützen.
Lose 2, 3, 4, 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium ist der Preis
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 31.08.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabeplattform.bwb.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 47 Tage
- Angebotsöffnung
- 16.07.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über die Vergabeplattform https://vergabekooperation.berlin abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebots zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, … ganz lesenkürzer
1. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben zwingend die vom Auftraggeber vorgegebenen und kostenfrei über die Vergabeplattform https://vergabekooperation.berlin abrufbaren Formblätter für die Erstellung ihres Angebots zu verwenden. Angebote, die nicht unter Verwendung der Formblätter abgegeben werden, werden vom Verfahren ausgeschlossen. 2. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. 3. Auskünfte werden nur nach Anforderung in Textform, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren https://vergabekooperation.berlin erfolgen muss, erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bieter geboten, an gleicher Stelle veröffentlicht. 4. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt ist, führen. 5. Für die Teilnahme am Verfahren wird keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 6. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekanntwerdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter sich hiermit einverstanden. 7. Bei technischen Problemen bei der Angebotserstellung und/oder Registrierung/Anmeldung wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Technischen Support der Vergabeplattform "Vergabekooperation Berlin" Bei technischen Problemen: Technische Support-Hotline Tel.: +49 (0)931 7304621 Mo-Fr 09:00 bis 17:00 Uhr Bei Problemen mit Ihrem Zugang (Registrierung / Anmeldung): Firmenzugang-Hotline Tel.: +49 (0)30 8644 54600 Mo-Fr 09:00 bis 15:00 Uhr Hinweis! Die Vergabestelle kann Sie in diesen Fällen nicht unterstützen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Goßlerstraße 2-4, 14195 Berlin
- Website
- fu-berlin.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Medientechnik30.03.2026 · 2 Angebote
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- Unterhalts- und Sonderreinigung IV28.06.2024 · 9 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 772 (Dienstleistungen in der Forstwirtschaft) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Baumdienst König3 Zuschläge
- Asseto Baum GmbH2 Zuschläge
- BENTO die Blattwerker2 Zuschläge
- BM Forst GmbH2 Zuschläge
- Forstbetrieb Muric - Inhaber: Isat Muric2 Zuschläge
- WISAG Garten- und Landschaftspflege Berlin-Brandenburg GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b8af9d53-be89-4d69-b755-6ddb3a222c87.