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Baulogistik für das BV "Austausch und Sanierung der Glasfassade des Opernfoyers" des Theater Dortmund

Theater Dortmund · Dortmund, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen F135/25veröffentlicht 27.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dortmund44137, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Wird verhandelt?

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorarangebot (Preis)50 %
  • Qualität50 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand sind die Planungsleistungen der Baulogistik für das BV "Austausch und Sanierung der Glasfassade des Opernfoyers" des Theater Dortmund.

Beschreibung des Loses

Das Opernhaus Dortmund liegt an einer sehr stark frequentierten Kreuzung mitten in der Dortmunder Innenstadt. Die Herausforderung wird sein, die Baustelle so zu planen, dass wir weder den Verkehr großflächig beeinträchtigen noch den Besucherstrom zu unseren Häusern. Die Baumaßnahme kann nur unter Berücksichtigung der verschiedenen Lastannahmen erfolgen (Baustelleneinrichtung sowie Gerüstaufstellung erfolgen zum Großteil auf dem Dach des Eingangsbereichs) und muss dabei sehr sensibel betrachtet werden, näheres wird in der Machbarkeitsstudie auf Seite 46 erläutert. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass für die Maßnahme nur spezielle Zeitfenster zur Verfügung stehen, die sehr knapp geplant sind und keine Puffer aufweisen. Die gesamte Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, so dass wir sowohl im Jahr 2026 als auch im Jahr 2027 eine Einrichtung der Baustelle haben werden. Die genaue Beschreibung der Bauabschnitte ist ebenfalls in der Machbarkeitsstudie beschrieben. Die beiden Bauabschnitte sollen jeweils in der spielfreien Zeit 2026 und 2027 ausgeführt werden. Das sind jeweils 6 Wochen (analog zu den Sommerferien NRW), zusätzlich noch je zwei Wochen vor und nach dieser Zeit. Eine besondere Herausforderung stellt die teilweise Ausführung im laufenden Betrieb dar. Die abschnittsweisen Ausführungsphasen von Teilen der Bauarbeiten sind so einzuplanen, dass der Proben- und Vorstellungsbetrieb des Opernhauses und des Schauspiels gewährleistet ist (Ausführung in der spielfreien Zeit 2026 und 2027, uneingeschränkt, während des Proben- und Vorstellungsbetriebs sind lärmintensive Arbeiten zwischen 10 bis 14 Uhr sowie ab 17:30 Uhr nur nach Rücksprache mit dem Theater Dortmund im Ausnahmefall möglich). Lärmintensive Arbeiten sollen daher in der spielfreien Zeit analog zu den Sommerferien NRW erfolgen, davor und danach Arbeiten, die geräusch- und staubarm ausführbar sind. Die Baustelleneinrichtung inkl. der Staubwände muss ebenfalls sorgfältig geplant werden, um den laufenden Betrieb und die Besucher möglichst wenig einzuschränken. Eine gestalterisch ansprechende Lösung der Baustellen-Gestaltung wird gewünscht, da das Opernhaus eine hohe repräsentative Wirkung in der Stadt hat. Für die Baustelle sind in der Machbarkeitsstudie dringend benötigte Arbeitsgeräte aufgeführt sowie mögliche Stellplätze, diese sind zu prüfen und so zu verorten, dass diese im laufenden Betrieb nicht störend wirken und effektiv auf der Baustelle genutzt werden können. Außerdem sind bei der Baustelleneinrichtung so wie Absperrung der einzelnen Bereiche alle Eingänge der Oper so wie Notausgänge freizuhalten. Hierzu wird im Laufe des Projekts erwartet, die nötigen Abstimmungen mit allen Fachplanen und Ämtern vorzunehmen. Da ebenfalls die Betonsanierung der Bögen des Kuppeldachs ansteht (als eigenständiges Projekt) und hierfür ebenfalls die Aufstellung eines Gerüsts zur Ausführung der Arbeiten benötigt wird, wird die Untersuchung einer evtl. Mitnutzung des Fassadengerüstes für die Sanierung der Betonbögen des Dachs erforderlich. Die Maßnahme ist genehmigungsfrei, eine schriftliche Bestätigung der Stadt Dortmund liegt vor. Werden öffentliche Flächen für die Sanierungsmaßnahme in Anspruch genommen, so ist dies mit dem Tiefbauamt oder anderen verantwortlichen Ämtern und Personen zu klären. In der Planungsphase erhält der Baulogistiker Unterstützung von dem Fassadenplaner. Gemeinsam sorgen sie dafür, dass alle nötigen Daten für das Logistikkonzept gesammelt werden. Ein Kurzkonzept, wie mit den verschiedenen oben genannten Parametern die Umsetzung der Baumaßnahme zu realisieren ist, soll bereits im offenen Verfahren dargestellt werden. Die Leistungsphasen 6-8 werden ohne Baulogistiker ausgeführt, die Planung dient als Grundlage.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorarangebot (Preis)50 %
Qualität50 %
Preis
Honorarangebot (Preis)
Qualität
Aufgeteilt auf: - 12,5 % Konzept zur Sicherstellung des laufenden Betriebs und der reibungslosen Baustellenabläufe - 12,5 % Konzept zur Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich der angestrebten Termine (Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der Termine) - 12,5 % Sicherstellung der Projektziele hinsichtlich der Verfügbarkeit des notwendigen Personals - 12,5 % Erkennen der Projektspezifika Die Qualitätskriterien wurden anhand eines einzureichenden Konzeptes bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt … ganz lesenEin Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung auf elektronischem Weg oder per Fax und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDGRE# Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDGRE# Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung (Anti-Korruptionserlass)" in der jeweils geltenden Fassung (aktuell vom 09.12.2022) gebunden. Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Subunternehmer: Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben. Bietergemeinschaften: Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Bereitstellung der Unterlagen: Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
LeanCL GmbH, Essen3

Auftraggeber

Name
Theater Dortmund
Anschrift
Theaterkarree 1-3, 44137 Dortmund
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.11.2025

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