Bauliche Erneuerung des Klinikums Bayreuth - Zielplanung und Planungsleistungen
Klinikum Bayreuth GmbH · Bayreuth, Bayern
Aktenzeichen O038-24-002veröffentlicht 02.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Gesamthonorar30 %
- Ausführungskonzept40 %
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Zielplanung für den Gesamtstandort der Betriebsstätte Klinikum Bayreuth in Anlehnung an die Empfehlungen AKG (Version 2014) sowie Planungsleistungen für den Bauabschnitt 1 des Projekts "Bauliche Erneuerung des Klinikums Bayreuth".
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Auftrags sind
- eine Zielplanung für den Gesamtstandort der Betriebsstätte Klinikum Bayreuth, Preuschwitzerstr. 101, 95445 Bayreuth in Anlehnung an die Empfehlungen AKG (Version 2014)
und
- Planungsleistungen für den Bauabschnitt 1 der baulichen Erneuerung des Klinikums Bayreuth.
Die Planungsleistungen für den Bauabschnitt 1 umfassen die Leistungsbilder
- Übergeordnete Koordinierungsleistungen Planer,
- Gebäude und Innenräume,
- Tragwerksplanung,
- Technische Ausrüstung,
- Bauphysik sowie
- Brandschutz.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Zielplanung sowie die Leistungsphasen (LP) 1 bis 3 der weiteren genannten Planungsleistungen beauftragt (Vertragsstufe 1). Optional kann der Auftragnehmer ganz oder teilweise mit weiteren Leistungen für die LP 4 (Vertragsstufe 2), LP 5 (Vertragsstufe 3), LP 6 bis 7 (Vertragsstufe 4) und LP 8 (Vertragsstufe 5) beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere den Unterlagen:
- B-1.0: Planungsvertrag (Entwurf)
- B-1.1: Leistungsbild Zielplanung
- B-1.2: Leistungsbild Planungsleistungen
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Kosten
- Gesamthonorar
- Qualität
- Ausführungskonzept
- Qualität
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Zielplanung sowie die Leistungsphasen (LP) 1 bis 3 der weiteren genannten Planungsleistungen beauftragt (Vertragsstufe 1). Optional kann der Auftragnehmer ganz oder teilweise mit weiteren Leistungen für die L … ganz lesenkürzer
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Zielplanung sowie die Leistungsphasen (LP) 1 bis 3 der weiteren genannten Planungsleistungen beauftragt (Vertragsstufe 1). Optional kann der Auftragnehmer ganz oder teilweise mit weiteren Leistungen für die LP 4 (Vertragsstufe 2), LP 5 (Vertragsstufe 3), LP 6 bis 7 (Vertragsstufe 4) und LP 8 (Vertragsstufe 5) beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein … ganz lesenkürzer
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Für Rügefristen gilt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB in vollem Umfang. Insbesondere bestimmt § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die weiteren Regelungen des § 160 GWB bleiben in ihrer Geltung unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYTDNKEFQR Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt in vier Schritten: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung). 2. Prüfung der Teilnahmea … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYTDNKEFQR Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge Die Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt in vier Schritten: 1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung). 2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der im Vergabeverfahren geforderten An-gaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 ff. VgV. 3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der im Vergabeverfahren geforderten Mindeststandards / Mindestanforderungen. 4. Prüfung der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der bekannt gemachten Eignungskriterien und der zugehörigen Bewertungsmatrix. Am besten geeignet sind diejenigen Bewerber, die auf Grundlage der Bewertungsmatrix die höchsten Punktzahlen unter den Bewerbern erzielt haben. Die Auftraggeberin wird nach pflichtgemäßem Ermessen mindestens die drei am besten geeigneten Bewerber (sofern vorhanden) als Bieter für das Verhandlungsverfahren auswählen. Eine Höchstzahl an Bietern wird nicht vorab festgelegt; die Gesamtzahl der am Ver-handlungsverfahren teilnehmenden Bieter wird bei Abschluss des Teilnahmewettbewerbs von der Auftraggeberin nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Die Auftraggeberin geht jedoch davon aus, dass nicht mehr als fünf geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Prüfung und Wertung der Angebote Zu beachten ist, dass nur diejenigen Angebote für die Gesamtbewertung und damit für die Zuschlagserteilung berücksichtigt werden, deren Leistungspunktzahl im Ergebnis mindestens 50 % der maximal erreichbaren Leistungspunktzahl beträgt, das heißt mindestens 350 Leistungspunkte (Mindestqualität). Andernfalls wird das Angebot des jeweiligen Bieters wegen Nichterreichens der Mindestqualität von der Wertung und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Den Zuschlag erhält der Bieter, dessen Angebot im Ergebnis der Bewertung anhand der Unterlage A-4 unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Mindestqualität die höchste Anzahl an gewichteten Bewertungspunkten erhält. Die nicht erfolgreichen Bieter werden gemäß § 134 GWB informiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Der Auftragnehmer soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit seinen Leistungen beginnen. Zuschlagskriterien: 1. Preis (Gesamthonorar): 30 % 2. Leistung: 70 %, im Einzelnen: 2.1 Ausführungskonzept 40 % 2.2 Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 30 %
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Vogt mbH, Leipzig | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Preuschwitzer Str. 101, 95445 Bayreuth
- Kontakt
- de-vergabeverfahren@
kpmg-law.com - Auskünfte
- Klinikum Bayreuth GmbHde-vergabeverfahren@
kpmg-law.com
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1649704-2e02-4e8e-8749-1748bf840482.