Bauleitplanung
Stadt Querfurt · Querfurt, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 03_QU_BLPveröffentlicht 12.01.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 19.06.2024 – …
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 19.06.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Querfurt06268, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- interne Projektorganisation20 %
- Planungsaufgabe35 %
- Bieterpräsentation15 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 04.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Aufstellung eines Bebauungsplans
Beschreibung des Loses
Im Zuge des Strukturwandels beabsichtigt die Stadt Querfurt ein neues ca. 62 ha großes Gebiet zu erschließen. Auf Basis des Aufstellungsbeschlusses wurde hierfür ein geeignetes Plangebiet am nördlichen Stadtrand festgelegt. Das Plangebiet ist im Norden durch die Ortsumgehungsstraße B 180, im Osten durch die Straße Döcklitzer Tor, im Süden durch die Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG und im Westen durch die Eislebener Straße sowie die Thomas-Müntzer-Siedlung umgrenzt. Demnach bietet dieses Areal insbesondere durch seine optimale Verkehrsanbindung, effiziente Anschlussoptionen an bereits anliegende bzw. in der Nähe verlaufende Ver- und Entsorgungsmedien beste Voraussetzungen für die Entwicklung einer industriell nutzbaren Fläche mit absehbar hohem Nachfragepotenzial. Das Areal soll neben überwiegend gewerblichen Bauflächen auch für Wohnbauflächen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus soll der vorhandene Gleisanschluss ausgebaut und erweitert werden.
Die vorhandenen Flächenpotenziale sollen in vier Projektzonen gegliedert werden, die in mehreren Entwicklungsstufen infrastrukturell erschlossen werden. Das Gelände wird gegenwärtig überwiegend landwirtschaftlich genutzt, jedoch liegen auch bereits Gewerbeunternehmen im Planungsgebiet. Um für die Nutzung als Gewerbe- und Wohngebiet ein Planungs- und Baurecht herstellen zu können, ist ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Dazu sind diverse Planungs- und Gutachterleistungen notwendig.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind folgende Leistungen: - die Leistungsphasen 1-3 sowie besondere Leistungen der Bauleitplanung Bebauungsplan gem. § 19 in Verbindung mit den Anlagen 3 und 9 der HOAI 2021 - Erstellung einer Schallimmissionsprognose - Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags.
Eine genauere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist der Anlage 1 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mit dem Zuschlag werden die Leistungen der LP 1-3 sowie bestimmte besondere Leistungen, die Erstellung der Schallimmissionsprognose sowie des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags gemäß Leistungsbeschreibung (ohne optionale Leistungen) beauftragt.
Gegenstand nach CPV
- 71410000StadtplanungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- interne Projektorganisation
- Qualität
- Planungsaufgabe
- Qualität
- Bieterpräsentation
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner a … ganz lesenkürzer
Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind. Jedes Mitglied einer Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass es sich am Vergabeverfahren ausschließlich als Mitglied dieser beteiligt und in keiner anderen Weise an dem Vergabeverfahren beteiligt ist. Es gelten die maßgeblichen Vorschriften der HOAI in geltender Fassung (bei Büro im Inland) bzw. vergleichbarer Vorschriften (bei Büro im Ausland). Arbeits-/Planungsgemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Alle Mitglieder der Arbeits-/Planungsgemeinschaft müssen sämtliche geforderten Nachweise vorlegen. Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Erklärung der Arbeits-/Planungsgemeinschaften von jedem ARGE-Partner bzw. von Nachunternehmern (im Folgenden NUN) auszufüllen. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur notwendige Erklärungen und Nachweise (auch in Kopie zulässig) eingereicht werden. Zusätzliche Informationen werden nicht berücksichtigt. Der Auftraggeber kann zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen können auch als Kopie eingereicht werden. 1.) Jedes Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss erklären, dass es im Falle der Beauftragung gemeinsam mit allen Mitgliedern gesamtschuldnerisch haftet. Es muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der berechtigt ist, im Namen der Mitglieder mit Wirkung für und gegen diese rechtsverbindlichen Erklärungen im Vergabeverfahren abzugeben und entgegenzunehmen. 2.) Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen erklären, ob der Einsatz von qualifizierten Nachunternehmen vorgesehen ist. Es kann vom AG die Vorlage einer Verpflichtungserklärung verlangt werden. 3.) Angaben zu wirtschaftl. und/oder rechtl. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen - auch Negativerklärung falls nichtzutreffend. 4.) Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Stadtplaner (oder vergleichbarer Qualifikation bei Büro im Ausland) durch min. einen Büroinhaber/Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der o.g. Gemeinschaften. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 5.) Angabe von Namen und Qualifikation der Person/en, die die Leistung tatsächlich erbringt/en nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 43 Abs. 1 VgV (siehe auch III.2.1) nachzuweisen.- Kriterium
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen. 1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten fünf Geschäftsjahren gemäß § 45 … ganz lesenkürzer
Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaften muss/müssen mit der Bewerbung folgende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorlegen. 1. Angabe der Gesamtumsätze des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten fünf Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (siehe Formblatt C) 2. Angabe der Anzahl der insgesamt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Arbeits-/Planungsgemeinschaften in den letzten fünf Geschäftsjahren (siehe Formblatt C) 3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme 2.000.000,00 € für Personenschäden, 1.000.000,00 € für Sachschäden. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Bestätigung des Versicherers erfüllt werden, mit welcher dieser eine Aufstockung im Auftragsfall bestätigt. Bei Arbeits-/Planungsgemeinschaften ist die Deckungssumme aller Mitglieder (ggf. objektkonkret) vorzuweisen. 4. Der Bewerber bzw. die Arbeits-/Planungsgemeinschaft muss erklären, dass weder beim Bewerber noch bei einem Mitglied der Arbeits-/Planungsgemeinschaft Ausschlussgründe im Sinne nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. Diese Erklärung muss auch jeder qualifizierte NUN jeweils für sich abgeben. (siehe Formblatt E) 5. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes, die nicht älter als 6 Monate ist. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurückberechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge. Diese ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. 6. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 3 Monate; maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend). Die Formblätter sind für die Strukturierung der Teilnahmeanträge zwingender Bestandteil. Geforderte Mindeststandards: 1. Der durchschnittliche Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre Bauleitplanung mit einer jährlichen Umsatzleistung von mehr als 200 T€ Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) 2. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft der letzten fünf Jahre muss mindestens 5 Personen betragen. 3. Der Projektverantwortliche muss über einen akademischen Grad (M.Sc, Dipl.-Ing., Architekt, Bauassesor) in den Bereichen Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung, Urban Management, Landschaftsarchitekt oder Geografie sowie über 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Bauleitplanung verfügen- Kriterium
Vorlage der nachstehenden Planungsreferenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen … ganz lesenkürzer
Vorlage der nachstehenden Planungsreferenzen aus den letzten 10 Jahren, mit Angabe des Auftraggebers und des dortigen Ansprechpartners, einer Projektbeschreibung, ggf. der Funktion des Bewerbers innerhalb der Arbeitsgemeinschaft sowie der Auftragssumme der Leistungen der bearbeiteten Leistungsphasen (siehe auch Formblatt D). - 2 Referenzen über die Bearbeitung eines Bebauungsplans in den vollständigen Leistungsphasen 1-3 des § 19 der HOAI 2021 oder vergleichbarer Phasen früherer HOAI-Fassungen für ein Gewerbegebiet mit einer Plangebietsfläche von mind. 40 ha. in den letzten 10 Jahren, max. 20 Punkte - 1 Referenz über die Bearbeitung eines Bebauungsplans in den vollständigen Leistungsphasen 1-3 des §19 der HOAI oder vergleichbarer Phasen früherer HOAI-Fassungen für ein Mischgebiet mit einer Plangebietsfläche von mind. 30 ha. in den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte - 1 Referenz über die Durchführung der Umweltprüfung gem.§ 2 Abs. 4 BauGB und Erarbeitung eines Umweltberichtes (§ 2a BauGB und Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, § 2a und § 4c BauGB) für ein Industrie/ Gewerbegebiet mit einer Plangebietsfläche von mind. 50 ha im Sinne der Anlage 9 Punkt 5 HOAI 2021 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift bzw. vergleichbarer Leistungsumfänge bei Büro im Ausland) aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte - 1 Referenz zur Bauleitplanung mit besonderen Erfordernissen der energetischen Erzeugung, Versorgung, Speicherung und Verteilung insbesondere der Integration von Trägern erneuerbarer Energien, max. 10 Punkte - 1 Referenz zur multimodalen Integration verschiedener Verkehrsträger und -arten (Straße, Schiene) und Lösungskompetenz für Problemstellungen der Verkehre (Lärmschutz, Immissionsschutz etc.) aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte - 1 Referenz über die Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers bei der Erstellung eines Bebauungsplanes inkl. Erstellung der notwendigen Schriftsätze, Mitwirkung an Informationsschriften und öffentlichen Dokumentationen sowie Teilnahme an Gremiensitzungen aus den letzten 10 Jahren, max. 10 Punkte - 1 Referenz der Projektleitung für ein Bebauungsplanvorhaben für einen öffentlichen Auftraggeber aus den letzten 10 Jahren mit einer Plangebietsfläche von mind. 40 ha., max. 5 Punkte - 1 Referenz über das erfolgreiche Inkrafttreten eines Bebauungsplans, welcher in den vollständigen Leistungsphasen 1-3 des §19 der HOAI oder vergleichbarer Phasen früherer HOAI-Fassungen erbracht wurde aus den letzten 10 Jahren, max. 5 Punkte - 1 Referenz zur Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zur Aufstellung eines Bebauungsplans von mind. 30 ha, aus den letzten 10 Jahren - max. eine DIN A4 Seite, max. 10 Punkte - 1 Referenz zur Erarbeitung einer schalltechnischen Untersuchung eines Gewerbe- oder Industriegebietes inklusive Lärmkontingentierung aus den letzten 10 Jahren - max. eine DIN A4 Seite, max. 10 Punkte Technische Anforderung zur Ausstattung / Software: Verfügbarkeit einer X-Plan-konformen Datenbereitstellung und Nachweis praktischer Erfahrungen (Software-Angabe), Die vorgenannten Bedingungen hinsichtlich der Referenzen können jeweils durch eine oder unterschiedliche Referenzen nachgewiesen werden. Die genaue Bewertung und deren Abstufung ist der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen mit der gleichen Punktzahl und ist die Bewerberzahl nach der oben beschriebenen Auswahl und den dort zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, so wird die Vergabestelle die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los treffen, vgl. § 75 Abs. 6 VgV.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 19.06.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- siehe Leistungsbeschreibung optionale Leistungen sowie Vertragsentwurf (wird erst zur Angebotsaufforderung versendet)
- Optionen
- Verschiebung Vertragsbeginn und Vertragsende
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das eVergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Querfurt
- Anschrift
- Markt 1, 06268 Querfurt
- Kontakt
- info@
querfurt.de
Bei uns erfasst
- Machbarkeitsstudie / Planung zur energetischen Optimierung der Kläranlage Querfurt10.09.2026 · 5 Angebote
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- Straßensanierung Döcklitzer Tor und Holzendorfer Straße Querfurt11.06.2026
- QU_01_Ingenieurbauwerke21.01.2025 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.02.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a20db0d7-0d06-45d7-b1a2-cbc3fad4e6a7.