Baugrunderkundung für GSH Korridor Frankfurt-Heidelberg 2030
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 26FEI88211veröffentlicht 22.10.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 8 Monate
- 09.02.2027 – 30.09.2027
- Lose
- 5
- Leistungsart
- Bauleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Monate09.02.2027 – 30.09.2027
- Lose
- 5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (1.638 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4.999 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Heute
- Fragen bis 10:30 Uhrin 10 Tagenan DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Angebotsfrist 10:30 Uhrin 18 Tagennur elektronisch über bieterportal.noncd.db.de
- Bindefrist endetin 3 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 30.09.2027
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Im Rahmen der Korridorsanierung der Main Neckar Bahn (Strecke 3601) werden im Jahr 2030 auf der Strecke Frankfurt - Heidelberg verschiedene Infrastrukturinvestitionsmaßnahmen umgesetzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen in den Gewerken Leit- und Sicherungstechnik, Kabeltiefbau, Oberbau, Konstruktiver Ingenieurbau, Oberleitungsanlagen, Telekommunikation und Hochbau. Als Grundlage für Planung und Bau dieser Maßnahmen müssen Baugrunderkundungen durchgeführt werden. Die Erkundungen verteilen sich über die gesamte Strecke und sollen während einer Sperrpause vom 12.03.2027 bis 02.04.2027 stattfinden.
Gegenstand nach CPV
- 45234100Bauarbeiten für EisenbahnlinienHauptgegenstand
Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Baugrunderkundung Frankfurt - Langen | 8 Monate | – |
| 2 | Los 2 Baugrunderkundung Langen – Darmstadt | 8 Monate | – |
| 3 | Los 3 Baugrunderkundung Darmstadt - Zwingenberg | 8 Monate | – |
| 4 | Los 4 Baugrunderkundung Zwingenberg – Weinheim (Bergstr.) | 8 Monate | – |
| 5 | Los 5 Baugrunderkundung Weinheim (Bergstr.) - Friedrichsfeld | 8 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung4 von 4 angegeben
- Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf das angegebene Kriterium zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen oder die Vorlage … ganz lesenkürzer
Die Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf das angegebene Kriterium zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen oder die Vorlage einer gültigen Präqualifikationsurkunde der DB AG, ausgestellt an den jeweiligen Bieter. Beschreibung: Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder dem Vorhandensein einer Präqualifikation durch Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQVOB wird nicht akzeptiert. Auflistung nach u. g. Reihenfolge. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt; Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Lediglich die Vorlage einer gültigen Präqualifikationsurkunde der DB AG, ausgestellt an den jeweiligen Bietergilt, ersatzweise als Nachweis der genannten Kriterien zur Eignung der Berufsausübung. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags:- A01 - Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.- A02 - Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes. Sollten Nachforderungen von einzelnen Erklärungen / Nachweisen erforderlich sein, sind diese Anforderungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb von6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass nach 5.1.6 und 5.1.12 dieser Bekanntmachung zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.- Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf das angegebene Kriterium zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vor … ganz lesenkürzer
Die Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf das angegebene Kriterium zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen. Beschreibung: Ein Verweis auf frühere Bewerbungen oder der Nachweis durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQVOB wird nicht akzeptiert. Auflistung nach u. g. Reihenfolge. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Bedingungen für den Erhalt des Auftrags:- A03 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt B - Pkt. 3) und ob und in wieweit der Bieter mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) verbunden(gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bewerbers und Organen des Ingenieurbüros) ist oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.(gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 1)- A04 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.(gemäß Anlage 1.00-Abschnitt A - Pkt. 3.1 und 3.2)- A05 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3GWB). (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.1 und 3.2)- A06 - Erklärung des Bewerbers/Bieters zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention(gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.5) und zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos.(gemäß Anlage 1.00 -Abschnitt A - Pkt. 3.8) (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt.3.5)- A07 - Erklärung des Bewerbers/Bieters, dass bei der Ausführung eines früheren Auftragsbeider Deutsche Bahn AG odereinem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 3.6)- A08 - Erklärung des Bewerbers/Bieters über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie ob und inwieweit Verfahren anhängig sind/waren, die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen können. (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt.3.4)- A09 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen sa) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. (gemäß Anlage1.00- Abschnitt A - Pkt. 3.7)- A10 - Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex fürGeschäftspartner(https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)oderdie BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-complianceinitiative/)odereinen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. (gemäß Anlage 1.00 - Abschnitt A - Pkt. 2)- A11 - Erklärungen des Bewerbers / Bieters zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-,Pflege-, Unfall-,und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz(AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzoder§ 22 Lieferkettensorgfaltspfli …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.02.2027
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Als Zulassung zum Verfahren ist die Eignung nachzuweisen. Der Eignungsnachweis ist mit der Anlage 2.25 einzureichen: Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse: - Nachweis, dass die eingeset … ganz lesenkürzer
Als Zulassung zum Verfahren ist die Eignung nachzuweisen. Der Eignungsnachweis ist mit der Anlage 2.25 einzureichen: Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse: - Nachweis, dass die eingesetzten Fachkräfte einen Qualifikationsnachweis (nicht älter als 8 Jahre) nach DIN EN ISO 22475-1 und 2 (Geotechnische Erkundungen - Probenahme und Grundwassermessungen besitzen - Nachweis gemäß EN ISO 22475-3 Konformitätsbewertung des Unternehmens und Personals durch eine Zertifizierungsstelle - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung vergleichbare Leistung - Erklärung und Nachweis von mindestens zwei Baumaßnahmen von vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, in denen mit mehreren Bautrupps gleichzeitig im Rahmen einer Sperrpause der Deutschen Bahn gearbeitet wurde- Hinweis
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erkl … ganz lesenkürzer
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering und Consulting GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen. - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse: - Nachweis, dass die eingesetzten Fachkräfte einen Qualifikationsnachweis (nicht älter als 8 Jahre) nach DIN EN ISO 22475-1 und 2 (Geotechnische Erkundungen - Probenahme und Grundwassermessungen besitzen - Nachweis gemäß EN ISO 22475-3 Konformitätsbewertung des Unternehmens und Personals durch eine Zertifizierungsstelle - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Die Erklärungen sind mit der Anlage 2.25 Erklärung und Nachweis von Referenzprojekten einzureichen. vergleichbare Leistung: - Erklärung und Nachweis von mindestens zwei Baumaßnahmen von vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, in denen mit mehreren Bautrupps gleichzeitig im Rahmen einer Sperrpause der Deutschen Bahn gearbeitet wurde Die Erklärungen sind mit der Anlage 2.25 …
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Versorgungssicherheit
- Es gelten die Eignungskriterien für alle Lose - siehe Los 1
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.02.2027
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Als Zulassung zum Verfahren ist die Eignung nachzuweisen. Der Eignungsnachweis ist mit der Anlage 2.25 einzureichen: Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse: - Nachweis, dass die eingeset … ganz lesenkürzer
Als Zulassung zum Verfahren ist die Eignung nachzuweisen. Der Eignungsnachweis ist mit der Anlage 2.25 einzureichen: Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse: - Nachweis, dass die eingesetzten Fachkräfte einen Qualifikationsnachweis (nicht älter als 8 Jahre) nach DIN EN ISO 22475-1 und 2 (Geotechnische Erkundungen - Probenahme und Grundwassermessungen besitzen - Nachweis gemäß EN ISO 22475-3 Konformitätsbewertung des Unternehmens und Personals durch eine Zertifizierungsstelle - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung vergleichbare Leistung - Erklärung und Nachweis von mindestens zwei Baumaßnahmen von vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, in denen mit mehreren Bautrupps gleichzeitig im Rahmen einer Sperrpause der Deutschen Bahn gearbeitet wurde- Hinweis
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erkl … ganz lesenkürzer
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering und Consulting GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen. - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse: - Nachweis, dass die eingesetzten Fachkräfte einen Qualifikationsnachweis (nicht älter als 8 Jahre) nach DIN EN ISO 22475-1 und 2 (Geotechnische Erkundungen - Probenahme und Grundwassermessungen besitzen - Nachweis gemäß EN ISO 22475-3 Konformitätsbewertung des Unternehmens und Personals durch eine Zertifizierungsstelle - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Die Erklärungen sind mit der Anlage 2.25 Erklärung und Nachweis von Referenzprojekten einzureichen. vergleichbare Leistung: - Erklärung und Nachweis von mindestens zwei Baumaßnahmen von vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, in denen mit mehreren Bautrupps gleichzeitig im Rahmen einer Sperrpause der Deutschen Bahn gearbeitet wurde Die Erklärungen sind mit der Anlage 2.25 …
Lose 3, 4, 5
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung3 von 3 angegeben
- Versorgungssicherheit
- Es gelten die Eignungskriterien für alle Lose - siehe Los 1
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 09.02.2027
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Sicherheiten gemäß Vergabeunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Entfällt
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erkl … ganz lesenkürzer
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering und Consulting GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Der Wert des Ergebnisses wird gemäß § 38 Abs. 6 SektVO nicht veröffentlicht, da hiervon Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers betroffen wären und die Offenlegung dieser Angabe dessen berechtigten geschäftlichen Interessen schädigen würde. Zudem würde die Angabe den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen. - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse: - Nachweis, dass die eingesetzten Fachkräfte einen Qualifikationsnachweis (nicht älter als 8 Jahre) nach DIN EN ISO 22475-1 und 2 (Geotechnische Erkundungen - Probenahme und Grundwassermessungen besitzen - Nachweis gemäß EN ISO 22475-3 Konformitätsbewertung des Unternehmens und Personals durch eine Zertifizierungsstelle - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Die Erklärungen sind mit der Anlage 2.25 Erklärung und Nachweis von Referenzprojekten einzureichen. vergleichbare Leistung: - Erklärung und Nachweis von mindestens zwei Baumaßnahmen von vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, in denen mit mehreren Bautrupps gleichzeitig im Rahmen einer Sperrpause der Deutschen Bahn gearbeitet wurde Die Erklärungen sind mit der Anlage 2.25 …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 405b1c90-b4b8-4190-93b5-6b03f9faae6d.