Baufachliche Prüfung und städtebauliche Beratungs- und Prüfungsleistungen für die Stadt Schwedt/Oder
Stadt Schwedt/Oder · Schwedt/Oder, Brandenburg
Aktenzeichen #1veröffentlicht 02.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 462 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.02.2024 – 31.01.2027
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 3 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 462 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahre01.02.2024 – 31.01.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Schwedt/Oder16303, Landkreis Uckermark, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (35 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (43 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.
- Projektteam25 %
- Abstimmungen/Zusammenarbeit/Aufgabenverständnis25 %
- Kosten-, Qualitäts-, Terminmanagement15 %
- Preis35 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,2 Punkte |
| 25 % teurer | −7 Punkte |
| 50 % teurer | −11,7 Punkte |
| 100 % teurer | −17,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 34 Monaten
- Vertragsbeginnvor 33 MonatenLaufzeit bis 31.01.2027
- Heute
Beschreibung
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungsschritte zu erbringen: a) Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen für Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Grünflächen, Stadtparkflächen, Kinderspielplätze, private Freiflächen und Ordnungsmaßnahmen > Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen, > Beratung der Antragsteller zum Förderprogramm und zur Förderrichtlinie, > Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten, > Bausubstanzuntersuchung bzw. Prüfung des geplanten Leistungsumfanges, > Berücksichtigung von städtebaulichen/denkmalpflegerischen Stellungnahmen, > Ermittlung der förderfähigen Baukosten entsprechend den vom Land Brandenburg vorgegebenen Kostenansätzen, > Ermittlung der förderfähigen Baunebenkosten im Rahmen eines pauschalen Ansatzes, > Berücksichtigung von Vorteilen aus der Mehrwertsteueroption, > Erarbeitung von Empfehlungen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung über Ausnahmeregelungen oder zur Einzelfallentscheidung, > Ermittlung der Förderbeträge (Baukostenzuschüsse, abgezinste Aufwendungszuschüsse) und des Zuwendungsbedarfs, > Bearbeitung von Kostenerhöhungsanträgen und Änderungsanträgen auch während der Realisierungsphase, > Abstimmung der Kostenübersicht und Terminpläne mit den Antragstellern, Fotodokumentation, > Zusammenfassung der Unterlagen und Erstellung eines Prüfberichtes. b) Begleitende Baukontrolle bei Weitergabe der Fördermittel an Dritte > Begehung der Objekte zur stichprobenhaften Überprüfung der Ausführung der unter a) beschriebenen und vertraglich vereinbarten Maßnahmen, > Erfassung von verdeckten Bauleistungen und Prüfung von Mehrkosten- und Änderungsanträgen, > auf Grundlage von Zahlungsabforderungen der Förderungsempfänger: Feststellung des aktuellen Bautenstandes als Voraussetzung für die Freigabe von Fördermitteln (in der Regel vier Zahlungen), > Information der Bewilligungsbehörde bei wesentlichen Abweichungen der Bauausführung gegenüber den in a) beschriebenen Maßnahmen, > baufachliche Begleitung zu Vergabefragen gemäß vergaberechtlichen Regelungen. c) Prüfung von Schlussrechnungen gemäß VV zu § 44 LHO > Schlussabnahme der Bauleistungen vor Ort, > Prüfung der Vollständigkeit der eingereichten Belege und Unterlagen, > Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Rechnungsübersicht, > Überprüfung der Förderfähigkeit der in Rechnung gestellten Bauleistungen, ggf. Ermittlung der förderfähigen Rechnungspositionen, > formale Prüfung der eingereichten Belege gemäß vergaberechtlichen Regelungen, > Feststellung, ob die gemäß a) beschriebenen Bauleistungen vollständig durch Rechnungen belegt sind und die gemäß Architektenvertrag vereinbarten Leistungsphasen durch Rechnungen nachgewiesen sind, > Überprüfung der Vergabeart gemäß dem aktuellen Vergaberecht, > Feststellung von nicht förderfähigen Rabatten, Skonti u. a. nicht förderfähigen Positionen, > Kennzeichnung der Rechnungen mit einem Prüfvermerk, > Feststellung der förderfähigen Baukosten und abschließende Berechnung der Förderbeträge, > Überprüfung, ob die Stellungnahmen beteiligter Fachämter bei der Bauausführung berücksichtigt wurden, und Einbeziehung der Stellungnahmen in das Prüfergebnis, > Darstellung der Prüfergebnisse und Erstellung eines Prüfberichtes.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- ProjektteamDarstellung des geplanten Projektteams mit Ausführung zur Teamstruktur, Personal- , Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung, sowie zur Vertretungsregelung innerhalb des Projektteams
- Qualität
- Abstimmungen/Zusammenarbeit/Aufgabenverständnis- Darstellung des Ablaufs der baufachlichen Prüfungsphase - Erläuterungen der Vorgehensweise zur Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Zusammenarbeit mit weiteren Planungsbeteiligten - Mitwirken bei fachlich städtebaulichen Vorverhandlungen mit Behörden und anderen fachlich Beteiligten über die Förderungsfähigkeit
- Qualität
- Kosten-, Qualitäts-, Terminmanagement- Darstellung eines Zeitablaufplans auf Grundlage der Aufgabenstellung über die Prüfungsphase, - Darstellung der verwendeten Methodik zum Umgang mit Störungen im Prüfungsablauf, der Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, Terminsteuerung und Optimierung zur Gewährleistung der vertragsgerechten baulichen Projektrealisierung, - organisatorische Maßnahmen, die der Verbesserung der Leistungszielerbringung dienen (Prozessoptimierung)
- Preis
- Vergütungsparameter davon a) Grundleistungsvergütung Gewichtung 30 % b) Honorar für besondere/weitere Leistungen Gewichtung 5 % (Zeithonorar als Bedarfsposition)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2024
- Vertragsende
- 31.01.2027
- Verlängerung
- Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis zum 30.06.2026 durch die Auftraggeberin oder den Auftragnehmer gekündigt wird. Tritt die Verlängerungsoption in Kraft, endet die Vertragslaufzeit automatisch am 31.01.2028.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorsc … ganz lesenkürzer
Gemäß §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YD86S1Y Bieter mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 EUR (netto) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH, Potsdam | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder
- Kontakt
- vergabestelle.stadt@
schwedt.de
Bei uns erfasst
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Stadt Schwedt/Oder, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Brandenburg (33 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Blumers Architekten Generalplanung und Baumanagement GmbH10 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH5 Zuschläge
- Schuessler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH4 Zuschläge
- mayerwittig Architektur Stadtplanung GbR4 Zuschläge
- Bauconzept Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb20b99d-6860-4449-8eaa-4d670380c5a4.