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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

Baubegleitung für Straßenbahnneufahrzeuge (Los 1) + Vorprüfung von Unterlagen für BOstrab-Zulassung (Los 2)

GVB Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH · Gera, Thüringen

Aktenzeichen Los 1veröffentlicht 25.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 687 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 25.01.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
25 Monate03.02.2025 – 26.02.2027
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gera07551, Thüringen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 26.02.2027
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber hat im Jahr 2023 einen Vertrag über die Beschaffung von Straßenbahnneufahrzeugen geschlossen. Die Fahrzeuge sind weitestgehend baugleich zu den Neufahrzeugen der HEAG mobilo GmbH Darmstadt. Die Drehgestellrahmen sind baugleich zu den Neufahrzeugen der Halleschen Verkehrs-AG. Gemäß aktueller Planung beginnt die Fertigung im März 2025 und endet mit der Lieferung des letzten Fahrzeuges Februar 2027. Durch eine fertigungsbegleitende Bauüberwachung (regelmäßig im Werk des Herstellers in Polen) soll das technische und betriebswirtschaftliche Risiko für die GVB im laufenden Fahrzeugbeschaffungsvorhaben reduziert werden. Diese Leistungen sind Gegenstand von Los 1. Die Leistungen in Los 2 betreffen die Vorprüfung von Unterlagen zur Erlangung der Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Baubegleitung Straßenbahnneufahrzeuge

Der gesuchte AN übernimmt die folgenden Leistungen: Erstmusterprüfung Wagenkastenrohbau (ein Wagenkasten jeden Typs durch Schweißfachingenieur mit VT2-Zertifikat) | Erstmusterprüfung Drehgestelle (ein Drehgestell jeden Typs durch Schienenfahrzeugingenieur mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung| Erstmusterprüfung Korrosionsschutz (erstes Fahrzeug, alle Wagenkastenmodule durch Fachmann für Korrosionsschutz-Beschichtungen (z.B. qualifizierten Beschichtungsinspektor) mit Qualifikation für VT2, wobei VT2 auch durch weiteres Personal abgedeckt werden kann) | Serienprüfung Wagenkastenrohbauten (alle Wagenkastenmodule vor dem Sandstrahlen nach geltenden Normen durch Schweißfachingenieur mit Qualifikation für Farbeindringprüfung (PT) und Magnetpulverprüfung (MT), wobei PT+MT auch durch weiteres Personal abgedeckt werden kann) | Serienprüfung Lackierung an Wagenkästen durch Fachmann für Korrosionsschutz-Beschichtungen (z.B. qualifizierten Beschichtungsinspektor) mit Qualifikation für VT2, wobei VT2 auch durch weiteres Personal abgedeckt werden kann | Werkschlusspüfung (jedes Fahrzeug durch Schienenfahrzeugingenieur mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung) | Optionale Erstmusterprüfung Stromrichtergerät durch Schienenfahrzeugingenieur mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung | Optionale Erstmusterprüfung Klimaanlagen (Fahrer/Fahrgast) durch Schienenfahrzeugingenieur mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung

25 Monate–
2
Vorprüfung von Unterlagen zur Erlangung der Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab

Der gesuchte AN erbringt die folgenden Leistungen: 1. Stellungnahme zu dem vom Fahrzeughersteller vorgelegten Nachweisplan zur Erlangung der Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab; 2. Erstellung eines Terminplanes für die Vorlage der zu prüfenden Unterlagen zur Erlangung der Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab; 3. Vorprüfung (Bewertung) der Unterlagen zur Erlangung der Inbetriebnah-megenehmigung nach § 62 BOStrab und Dokumentation des Prüfergebnisses für die Technische Aufsichtsbehörde; 4. telefonische Abstimmungen oder Videokonferenzen mit dem AG, dem Fahrzeughersteller und der Technischen Aufsichtsbehörde zu Fragen und offenen Punkten aus erfolgten Vorprüfungen im Umfang von 100 Stunden (Vergütet werden nur nachgewiesene Stunden zum Stundensatz lt. Preisblatt); 5. Drei separate Abtimmungsrunden (je 1 Tag vor Ort beim AG) mit dem AG, dem Fahrzeughersteller sowie der TAB über Art und Umfang der für die Erlangung der Inbetriebnahmegenehmigung nach § 62 BOStrab zu prüfenden Unterlagen sowie den Nachweisplan und den Terminplan für die Vorlage der zu prüfenden Unterlagen; 6. Weitere Vor-Ort Abstimmungen mit dem AG, dem Fahrzeughersteller und der Technischen Aufsichtsbehörde zu Fragen und offenen Punkten aus erfolgten Vorprüfungen

23 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Angebotspreis, 65 %: Gewertet wird der Angebotspreis gemäß Preisblatt. Der Angebotspreis wird aus der Summe der Gesamtpreise für die Prüfungsarten gebildet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis er-hält die volle Anzahl von 650 Wertungspunkten. Die übrigen Punkte werden innerhalb eines Korridors vergeben, der sich zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und einem rechnerisch ermittelten Angebotspreis, der doppelt so hoch ist wie dieser, bewegt. Ein Angebot, das um 100 % oder mehr teurer ist als das mit dem niedrigsten Preis, erhält 0 Punkte. Die Punktebe-wertung für dazwischenliegende Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation. Dabei entspricht ein um ein Prozent höherer Preis rechnerisch einem Abschlag von 6,5 Punkten (Bsp.: Ein Angebot, das um 5 % teurer ist, erhält 617,5 Punkte, eines, das 10 % teurer ist als das günstigste, erhält 585 Punkte; ein um 20 % teureres Angebot erhält 520 Punkte).
Preis
Stundensatz für zusätzliche Leistungen, 5 %: Im Preisblatt ist ein Stundensatz für zusätzliche Leistungen anzugeben. Sofern der Bieter ab-hängig von der Art der zusätzlichen Leistung verschiedene Stundensätze (für verschiedene Personalarten) anbietet, sind diese alle im Angebot zu benennen und der Mittelwert über alle angebotenen Stundensätze im Preisblatt einzutragen. Die Bewertung des Stundensatzes für zusätzliche Leistungen erfolgt analog der Systematik zum Angebotspreis
Qualität
Konzept für die Baubetreuung, 25 %: Mit diesem Kriterium wird das Konzept des AN zur Durchführung der Prüfungen im Rahmen der Baubetreuung bewertet. Von den Bietern wird eine plausible schriftliche Darstellung er-wartet, wie er die Prüfungen geordnet nach Prüfungsart ausführen würde, welche Prüfungsinhalte und welchen Personaleinsatz er für die Prüfungsarten jeweils vorsieht.
Qualität
Projektmitarbeiter mit Sprachniveau mind. C1 in Polnisch, 5 %: Wird ein entsprechender Qualifikationsnachweis erbracht erhält das Angebot 5 Punkte, ansonsten erhält das Angebot 0 Punkte

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.02.2025
Vertragsende
26.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Optionale Erstmusterprüfung Stromrichtergerät Optionale Erstmusterprüfung Klimaanlagen (Fahrer/Fahrgast)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gem. Abs. 3 ist der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber ni … ganz lesenGem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gem. Abs. 3 ist der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Angebotspreis: 59,2 %. Gewertet wird der Angebotspreis gemäß Preisblatt. Der Angebotspreis wird aus der Summe der Gesamtpreise für die Prüfungsarten gebildet. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Anzahl von 592 Wertungspunkten. Die übrigen Punkte werden innerhalb eines Korridors vergeben, der sich zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und einem rechnerisch ermittelten Angebotspreis, der doppelt so hoch ist wie dieser, bewegt. Ein Angebot, das um 100 % oder mehr teurer ist als das mit dem niedrigsten Preis, erhält 0 Punkte. Die Punktebe-wertung für dazwischenliegende Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation. Dabei entspricht ein um ein Prozent höherer Preis rechnerisch einem Abschlag von 5,92 Punkten (Bsp.: Ein Angebot, das um 5 % teurer ist, erhält 562,4 Punkte, eines, das 10 % teurer ist als das günstigste, erhält 532,2,4 Punkte; ein um 20 % teureres Angebot erhält 473,6 Punkte).
Preis
Stundensatz für zusätzliche Leistungen, 7,4 %: Im Preisblatt ist ein Stundensatz für zusätzliche Leistungen anzugeben. Sofern der Bieter abhängig von der Art der zusätzlichen Leistung verschiedene Stundensätze (für verschiedene Personalarten) anbietet, sind diese alle im Angebot zu benennen und der Mittelwert über alle angebotenen Stundensätze im Preisblatt einzutragen. Die Bewertung des Stundensatzes für zusätzliche Leistungen erfolgt analog der Systematik zum Angebotspreis.
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals in Form persönlicher Referenzen im Bereich Unterlagenvorprüfung für Zulassungsverfahren von Straßenbahnfahrzeugen im Gebiet der EU, der EFTA oder der Türkei aus den letzten 10 Jahren (auch laufende Projekte zählen: 33,4 %. Je nachgewiesener persönlicher Referenz aus den letzten zehn Jahren erhält das Angebot 83,5 Punkte. Mehr als 334 Punkte sind nicht erreichbar. Die benannten Mitarbeiter müssen in der Auftragsdurchführung eingesetzt werden.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.02.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gem. Abs. 3 ist der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber ni … ganz lesenGem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gem. Abs. 3 ist der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

201vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (118 Lose mit Angabe)
146.569 €Zuschlagswert im Median
72.359 € – 341.307 €mittlere Hälfte, 126 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Thüringen (14 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbar
  2. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  3. BekanntmachungFrist 20.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 591c9337-291b-4d14-8abb-56cb9d34b04d.