Bau eines Glasfasernetzes im Landkreis Osnabrück
TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück · Osnabrück, Niedersachsen
Aktenzeichen 38/24veröffentlicht 11.06.2024BauleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 26,68 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.10.2024 – 30.09.2025
- Lose
- 5
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 26,68 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.10.2024 – 30.09.2025
- Lose
- 5
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A - Allgemeiner Teil, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Osnabrück49082, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 28 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 30.09.2025
- Heute
Beschreibung
Errichtung eines Breitbandnetzes der nächsten Generation (Next-Generation-Access-Netz NGA-Netz) in Teilen des Landkreises Osnabrück unter Inanspruchnahme von Fördermitteln
Gegenstand nach CPV
- 45230000Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; NivellierungsarbeitenHauptgegenstand
- 45200000Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
- 45232000Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Baulos 31 Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen. | 1 Jahr | 5.005.547 € |
| 2 | Baulos 32 Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen. | 1 Jahr | 6.413.426 € |
| 3 | Baulos 33 Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen. | 1 Jahr | 6.067.389 € |
| 4 | Baulos 34 Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen. | 1 Jahr | 4.383.129 € |
| 5 | Baulos 35 Der Auftraggeber beabsichtigt, das im Landkreis bestehende passive Glasfasernetz in mehreren Losen zu erweitern. Das Vorhaben umfasst die Verlegung von Leerrohren für Glasfaserkabel und deren Bestückung mit LWL- Kabeln inkl. Kabelmontagearbeiten im öffentlichen und privaten Grund. Die Lieferung des dafür erforderlichen Materials ist NICHT Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt. Der Auftragnehmer wird jedoch verpflichtet, das Material aufgrund von zwischen dem Auftraggeber und Materiallieferanten abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen von dem jeweiligen Lieferanten abzunehmen und diesem gegenüber zu bezahlen. Er darf den Kaufpreis seinerseits gegenüber dem Auftraggeber im Verhältnis 1:1 abrechnen. | 1 Jahr | 4.810.445 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 4, 5
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
- Kriterium
- Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
- Kriterium
- Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 47 DAYS
- Angebotsöffnung
- 16.07.2024, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es können Angebote für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Anbieter erteilt. Sofern ein Angebot in mehr als 2 Losen das wirtschaftlichste ist, erfolgt die Auswahl der Zuschläge danach, bei welcher Kombination von Losen der Auftraggeber die geringsten Ausgaben hat.
Los 3
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
- Kriterium
- Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
- Kriterium
- Eignungskriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenkürzer
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2025
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 47 DAYS
- Angebotsöffnung
- 16.07.2024, 14:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Es können Angebote für ein Los, mehrere oder alle Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei Lose je Anbieter erteilt. Sofern ein Angebot in mehr als 2 Losen das wirtschaftlichste ist, erfolgt die Auswahl der Zuschläge danach, bei welcher Kombination von Losen der Auftraggeber die geringsten Ausgaben hat.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- TELKOS Telekommunikationsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
- Anschrift
- Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Kanzlei Hütter
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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- Kögel Bau GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Andic GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.07.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.07.2024 auf 18.07.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2b127bf-9ffa-402b-82f9-2cd889e7041d.