Bargeldentleerung von Parkscheinautomaten
Landeshauptstadt Potsdam · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-475-50-25veröffentlicht 20.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.06.2025 – 31.05.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.
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- Baumkontrollen für die Landeshauptstadt PotsdamLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · PotsdamFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung NotdienstzentraleProPotsdam GmbH, Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH Treuhänder der Stadt Potsdam, Sanierungsträger Potsdam GmbH Treuhänder der Stadt Potsdam, Landeshauptstadt Potsdam vertreten durch PoPotsdam GmbH alle vertreten durch ProPotsdam Wohnen GmbH · PotsdamFrist 12.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.06.2025 – 31.05.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 103 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan Landeshauptstadt Potsdam
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 19 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Bindefrist endetvor 17 Monaten67 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.05.2027
- Heute
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Potsdam vergibt die Leistung der Bargeldleerung von 186 Parkscheinautomaten. Die Leistung umfasst die Entleerung von Parkscheinautomaten und den Geldtransport sowie die banktechnische Aufbereitung inklusive Überweisung auf das Konto des Auftraggebers.
Beschreibung des Loses
1.) Entleerung von Parkscheinautomaten: Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: Von den derzeit 186 Parkscheinautomaten im Anlagenbestand der Landeshauptstadt Potsdam (Stand 16.01.2025) sind - 15 Parkscheinautomaten zweimal pro Woche, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren - 37 Parkscheinautomaten einmal pro Woche, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren - 127 Parkscheinautomaten jede zweite Woche, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren - 7 saisonal betriebene Parkscheinautomaten jede zweite Woche im Zeitraum vom 1. Mai bis 15. September, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren Mit der Erweiterung oder Reduzierung des Bestands an Parkscheinautomaten sowie mit einer Veränderung der Leerungshäufigkeiten an einzelnen Automaten ist zu rechnen. Werden während der Laufzeit des Vertrages Parkscheinautomaten neu errichtet oder abgebaut, so sind die entstehenden Mehr- oder Minderkosten über die jeweilige Einzelpreisposition abzurechnen. Die Leerung der Parkscheinautomaten erfolgt immer an denselben beiden, im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmten Wochentagen. Die bevorzugten Leerungstage sind jeweils Montag oder Dienstag sowie Donnerstag oder Freitag. Abweichende Leerungszeiträume, die sich bspw. aufgrund von Feiertagen ergeben, sind vorab mit dem AG abzustimmen. Außerhalb des Entleerungsturnus sind auf Anforderung des AG im Bedarfsfall (z.B. baustellenbedingte Demontage von PSA oder vorzeitiges Erreichen des oberen Grenzwertes in den Münzbehältern einzelner Automaten) Parkscheinautomaten innerhalb von 24 Stunden zu leeren. Der Transport hat unter Einhaltung aller Versicherungsauflagen und unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) zu erfolgen. Für die Durchführung des Transportes setzt der Auftragnehmer nur berechtigte, besonders eingewiesene Mitarbeiter ein und stellt sicher, dass das Personal des Auftraggebers die Identität der abholberechtigten Mitarbeiter für jede Leerung feststellen kann. Jede Übernahme oder Übergabe von Geldbehältnissen, Hartgeld oder sonstigen Unterlagen ist durch ein Quittierungsverfahren nachzuweisen. Im Fall des Ausfalls oder der anhaltenden Verzögerung von Transporten infolge von Streiks, Staus, Demonstrationen, Unfällen oder höherer Gewalt ist der Auftraggeber umgehend zu informieren. Durch den Auftragnehmer ist die Entleerung der einzelnen Parkscheinautomaten unter Angabe von Routen, Standort, Datum, Uhrzeit, Sollbetrag und ggf. Dauer schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber in Form einer Tourenliste (im PDF-Format) zusammen mit den Abrechnungen in Form von Tagesergebnislisten (im Excel-Format) nach jeder Leerung elektronisch zu übersenden. Jede im Rahmen der Leerung entnommene Geldkassette ist dem entsprechenden Automaten eindeutig zuzuordnen. Nach Zuschlagserteilung wird ein Auftakttermin durchgeführt in dessen Rahmen eine Einweisung des Bieters erfolgt und die Entleerung von Parkscheinautomaten der Typen Siemens Sity 5/Sicuro bzw. RTB Pecuni vor Ort demonstriert wird. 2.) Lagerung, Bearbeitung und Aufbereitung des Bargeldes / Abrechnung Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: - Nach Abschluss der Entleerungstouren werden die Hartgeldbehältnisse zu den Geldbearbeitungsräumen des Auftragnehmers transportiert und in gesicherten Räumen bis zur Bearbeitung, Wertermittlung und banktechnischen Aufbereitung und Überweisung gelagert. - Das Öffnen der Hartgeldbehältnisse und die Zählung der Münzen erfolgt in videoüberwachten Räumen. Der Auftraggeber hat das Recht, diese Räumlichkeiten des Auftragnehmers, auch während des Zählvorgangs, zu kontrollieren. - Im Nachgang der Bearbeitung, Wertermittlung und banktechnischen Aufbereitung erfolgt spätestens einen Werktag nach der Entleerung die Einzahlung des Hartgeldes auf das Konto des Auftraggebers. Die quittierten Einzahlungsbelege sind dem Auftraggeber am folgenden Werktag zu übersenden. - Spätestens eine Woche nach erfolgter Entleerung sind die Automatenausdrucke dem Auftraggeber zu übergeben. - Durch den Auftragnehmer sind die gerätebezogenen Entleerungsergebnisse in Form von Tagesergebnislisten mit Angaben zu dem Ergebnissoll entsprechend dem Automatenausdruck, zu dem tatsächlichen Einnahmen und den Differenzbeträgen zu dokumentieren. Es sind dabei die Automatennummern entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu verwenden. Außerdem ist die Anzahl der entleerten Automaten zu vermerken. Die Differenzprotokolle sind spätestens an dem der Leerung folgenden Werktag an den Auftraggeber elektronisch (im Excel- und im PDF-Format) zu übersenden. - Die Leistungen für die Bargeldentleerung der 3 Parkscheinautomaten im Bereich des Kulturstandortes "Schiffbauergasse" sind separat abzurechnen. Im Rahmen der Dokumentation sind die Tagesergebnisse bezogen auf diese 3 Parkscheinautomaten ebenfalls separat aufzubereiten. - Der Auftragnehmer oder ihre Subunternehmer werden Falschgeld mit den jeweils aktuellen, branchenüblichen technischen und organisatorischen Mitteln identifizieren. Festgestelltes Falschgeld wird entsprechend den Bestimmungen des § 36 BBankG angehalten und die für eine Empfangsbescheinigung notwendigen Daten festgehalten. Übergabe und Bericht an die Polizei oder die Deutsche Bundesbank erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Festgestellte Fremdmünzen werden auf einer gesonderten Liste erfasst und an die Stadtkasse Potsdam übersandt. Die Liste, auf der die nicht eingezahlten Münzen erfasst werden, enthält Angaben zum Leerungsdatum und zum Parkscheinautomaten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Brutto-GesamtpreisBrutto-Angebotspreis über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Erklärung zu Referenzen: Benennen Sie (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Vergleichbar meint hier: Die Entleerung von Parkscheinautomaten und den dazugehörigen Geldtransport. Maßgeblich ist weiterhin, da … ganz lesenkürzer
Erklärung zu Referenzen: Benennen Sie (1) unternehmensbezogene geeignete Referenz aus den letzten 3 Jahren, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Vergleichbar meint hier: Die Entleerung von Parkscheinautomaten und den dazugehörigen Geldtransport. Maßgeblich ist weiterhin, dass die Referenz mindestens einen (1) abgeschlossenen Jahreszyklus nachweist, sofern es sich um einen noch laufenden Auftrag handelt. Zudem sind folgende Angaben für die Referenzen vorzunehmen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert - Beschreibung der Leistung - Name des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) - Vorgangsnummer (sofern vorhanden) - Referenzbescheinigung (sofern vorhanden) (Formblatt 4.6)- Kriterium
(1) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für … ganz lesenkürzer
(1) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden. (Formblatt 4.2 EU) (2) ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (Formblatt 4.3 EU) (3) ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (Formblatt 4.4 EU).- Kriterium
(1) Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen (Formblatt 4.1 EU) (2) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbs … ganz lesenkürzer
(1) Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen (Formblatt 4.1 EU) (2) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 31.05.2027
- Verlängerung
- Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertragsjahres. Der Vertrag kann höchstens zweimal verlängert werden und endet nach spätestens 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 67 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) (2) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur … ganz lesenkürzer
Leistung: (1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) (2) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) (3) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengelt … ganz lesenkürzer
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHDGC (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHDGC (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.03.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8dc31f94-c7db-49d7-9fec-3eb8183cc504.