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Bahnhof Gransee - Umbau zum JFZ, Los 6 - Garten- und Landschaftsbauarbeiten

Amt Gransee und Gemeinden, Fachbereich II · Gransee, Brandenburg

Aktenzeichen 2025-40-GR-OV-VOBveröffentlicht 29.01.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 410 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Oberhavel.

Alle Ausschreibungen: Tiefbau und Straßenbau in Brandenburg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Monate12.01.2026 – 31.03.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gransee16775, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des ehemaligen Empfangsgebäudes, Bahnhof Gransee zu einem Jugendfreizeitzentrum in der Bahnhofstraße 3 in 16775 Gransee. Das Grundstück und die bauliche Anlage befinden sich im Eigentum der Stadt Gransee. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken beim EBA ist erfolgt. Die Baumaßnahme wurde 2022 begonnen. Es ist zwischenzeitlich zu einer Unterbrechung in der Ausführung gekommen. Aktuell werden die Tiefbaubauarbeiten zur Abdichtung am Gebäude, ausgeführt. Die Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme ist gemäß aktuellem Bauzeitenplan für ca. 03/2026 avisiert. Es wird eine Besichtigung des Objekts vor Ort und vor Angebotserstellung empfohlen.

Beschreibung des Loses

Für das Bauvorhaben in der Bahnhofstraße in 16775 Gransee sollen folgende Arbeiten stattfinden: - Abbruch von zwei PKW-Stellplätzen - Etwa 50 m² Strauchfläche roden - 2x Baumfällung - Transport & Einbau einer Skaterrampe aus Beton - Transport & Einbau von 10 m Winkelstützen, 280 cm Höhe - Lieferung und Einbau von etwa 93 m² Betonpflasterfläche samt Einfassung - Lieferung und Einbau von ca. 383 m² Sandfläche samt Einfassung - Einbau von zwei Pfosten samt Volleyballnetz - Transport & Einbau von fünf Sport- bzw. Klettergeräten - Transport & Einbau von ca. 22 m Ballfangzaun - Transport & Einbau von ca. 90 m Stabgitterzaun - Transport & Einbau einer Toranlage - Lieferung, Pflanzung für ca. 50 m² Strauchfläche samt Pflegearbeiten - Transport & Einbau von drei Sitzbänken

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste / auf den Gesamtpreis bezogene niedrigste Angebot.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.01.2026
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzun … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Diese Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und durch das Land Brandenburg im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) Zuwendu … ganz lesenDiese Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und durch das Land Brandenburg im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zur Nachhaltigen Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR) Zuwendungsbescheid vom 16. Februar 2021 in der Fassung des Änderungsbescheides vom 23.05.2023. Diese Maßnahme wird aus Städtebauförderungsmitteln des Bund-/Land-Programms "Lebendige Zentren" kofinanziert. Es werden Daten auf der Grundlage von Artikel 72 Abs. 1 lit. e) der Verordnung (EU) 2021/1060 erhoben und an die ILB, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie die EU-Kommission weitergeleitet. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck des EU-Reportings. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäß Ziff. 6.4 ANBest-EU 21 gelöscht. Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auch diese mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o. g. Verordnung abzugeben. Diese ist den vergabeunterlagen zu entnehmen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5BHFBE# 1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5BHFBE# 1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2.) Bieterfragen: Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. 3.) Hinweis zu bietereigenen AGB: Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Auftraggebers. Sollten versehentlich bietereigene AGB beigefügt sein, werden diese nicht anerkannt. 4.)Allgemeines (Kommunikation und Vergabeunterlagen) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Download bereit. Die Bieterkommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens wird ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg - auch für Nachforderungen von Erklärungen und Nachweisen - geführt. Hierzu ist der Button "Kommunikation" zu nutzen. Im eigenen Interesse sollten sich Interessenten zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des Unternehmernamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und somit sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail. Diese Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
STT GmbH, Werder (Temnitz-Park)6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

488vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (331 Lose mit Angabe)
192.056 €Zuschlagswert im Median
71.023 € – 386.734 €mittlere Hälfte, 258 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.09.2025

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