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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Badebekleidung, Rahmenvereinbarungen

Bw Bekleidungsmanagement GmbH · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen BWBM-2025-0081veröffentlicht 07.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 334 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Jahre01.01.2027 – 31.12.2033
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Köln51149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.bwbm.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (62 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (248 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Heute
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2033
    in 55 Tagen

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Badebekleidung, bestehend aus - Badehose, ASD 10030E - Badeanzug, ASD 10050B im Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2033.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Badebekleidung, Rahmenvereinbarung

Badehose, blau (ASD 10030E) unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 150.000 Stück

7 Jahre–
2
Badebekleidung, Rahmenvereinbarung

Badehose, blau (ASD 10030E) unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 150.000 Stück

7 Jahre–
3
Badebekleidung, Rahmenvereinbarung

Badeanzug (ASD 10050B) unverbindlich geschätzte Bestellmenge: > 50.000 Stück

7 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 3

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung16 von 16 angegeben

Versorgungssicherheit
1.a) Anschreiben Teilnahmeantrag. Das Formblatt 1.)a) ist zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.b) Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das Formblatt 1.) b) zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.c) Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das Formblatt 1.) c) zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das Formblatt 1.) d) zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das Formblatt 1.) e) zu verwenden.
Eintragung in das Handelsregister
1.f) Aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
Anteil der Unterauftragsvergabe
1.g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
1.h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
1.i) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: von den Produktionsstätten/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
1.j) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer" zu verwenden.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
2.a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz netto des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a) " zu verwenden. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre: Los 1: 750.000 EUR netto Los 2: 750.000 EUR netto Los 3: 250.000 EUR netto
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
2.b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b) " zu verwenden.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3.a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mai … ganz lesen3.a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Mindestanforderung: Referenz(en) in Höhe von: Los 1: 60.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 2: 60.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 3: 13.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3.b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fe … ganz lesen3.b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fehlerhafter Produkte - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen oder in Form eines aktuell gültigen Zertifikates nach ISO 9001
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bwbm.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Rahmenvereinbarung über 50% des Bedarfs Badehose .... Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert w … ganz lesenRahmenvereinbarung über 50% des Bedarfs Badehose .... Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. .... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. ... Die Mindestbestellmenge wird mit der Aufforderung zum Angebot mitgeteilt. ... Besondere Bewerbungsbedingungen für Los 1: Der Bewerber sowie die von ihm eingesetzten Nachunternehmer dürfen ihren Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst(*). Sofern der Bewerber sich auf die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, §§ 26, 27 VSVgV beruft, darf ein eingesetztes eignungsverleihendes Unternehmen seinen Sitz nur in Staaten haben, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind, oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Bewerber und Bieter, die ihren Sitz nicht in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat haben, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst, haben keinen Anspruch auf Zuschlagserteilung. Dasselbe gilt für Bewerber- und Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied keinen Sitz in einem EU-Staat, Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelszone oder einem Staat hat, mit dem ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. (*) Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Zuge der Auftragsausführung wird folgende Bedingung an die Lieferkette gestellt: Die Herstellung des Oberstoffs und die Konfektionierung des Auftragsgegenstandes darf nur auf dem Gebiet von Staaten erfolgen, die Mitglied der Europäischen Union, der Europäischen Freihandelszone oder der NATO sind oder mit denen ein Abkommen der Europäischen Union über den wechselseitigen Marktzugang geschlossen worden ist, das die Beschaffung durch Auftraggeber im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich umfasst. Dies gilt entsprechend, soweit die Herstellung des Oberstoffs und die Konfektionierung lediglich von Teilen des Auftragsgegenstandes erfolgt. Sofern in der Angebotsphase kein Angebot von einem Bieter eingeht, der die Herstellung des Oberstoffs und die Konfektionierung in einem der genannten Staaten vorweisen kann, so behält sich die BwBM den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot vor, auch wenn das wirtschaftlichste Angebot die Ausführungsbedingung nicht erfüllt.
Hinweis
Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung ... Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. ... Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Er … ganz lesenSonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung ... Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. ... Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer zu benennen. Ein Wechsel der Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer unter Beibehaltung der Eignung mit Angebotsabgabe ist zulässig. Mit Abgabe des Angebots ist dies durch den Bieter zu erklären und sämtliche Nachweise gem. Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt A für die neue Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer einzureichen. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Ein Bieter kann ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abgeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter nur den Zuschlag auf maximal 1 Los pro Artikel erhalten. Bieter dürfen in Ihrem Angebot angeben, mit wie vielen Losen sie maximal beauftragt werden möchten. ... Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Badebekleidung, bestehend aus Badehose, Badeanzug beginnt (spätestens) am 01.01.2027, soweit nicht der Auftraggeber bereits zu einem früheren Zeitpunkt dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt, dass die Leistung bereits erforderlich ist und damit die Laufzeit beginnt. Sie endet 84 Monate nach Laufzeitbeginn.

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung16 von 16 angegeben

Versorgungssicherheit
1.a) Anschreiben Teilnahmeantrag. Das Formblatt 1.)a) ist zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.b) Angaben zur Bewerbergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das Formblatt 1.) b) zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.c) Erklärungen der Mitglieder von Bewerbergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das Formblatt 1.) c) zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.d) Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das Formblatt 1.) d) zu verwenden.
Versorgungssicherheit
1.e) Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das Formblatt 1.) e) zu verwenden.
Eintragung in das Handelsregister
1.f) Aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsabgabe)
Anteil der Unterauftragsvergabe
1.g) Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) g)" zu verwenden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
1.h) Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) h) " zu verwenden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
1.i) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: von den Produktionsstätten/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) i) " zu verwenden.
Anteil der Unterauftragsvergabe
1.j) Sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen: Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das "Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer" zu verwenden.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
2.a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz netto des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) a) " zu verwenden. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre: Los 1: 750.000 EUR netto Los 2: 750.000 EUR netto Los 3: 250.000 EUR netto
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
2.b) Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das "Formblatt 2.) b) " zu verwenden.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
3.a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mai … ganz lesen3.a) Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Mindestanforderung: Referenz(en) in Höhe von: Los 1: 60.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 2: 60.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 3: 13.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
3.b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fe … ganz lesen3.b) Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bewerber, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fehlerhafter Produkte - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen oder in Form eines aktuell gültigen Zertifikates nach ISO 9001
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.bwbm.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Rahmenvereinbarung über 50% des Bedarfs Badehose ... Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. ... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert we … ganz lesenRahmenvereinbarung über 50% des Bedarfs Badehose ... Erfüllungsorte sind verschiedene Lager innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. ... Information zu Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen und Vorgehen zur Teilnehmerauswahl: Es sollen alle geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Pro Los soll eine Rahmenvereinbarung geschlossen werden. ... Die Mindestbestellmenge wird mit der Aufforderung zum Angebot mitgeteilt.
Hinweis
Sonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung ... Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. ... Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Er … ganz lesenSonstige einzureichende Unterlagen: a) Autorisierungsnachweis. Das "Formblatt 4.) a) " ist zu verwenden. b) Geheimhaltungsvereinbarung ... Wir behalten uns den Zuschlag auf das erste Angebot vor. ... Nach den Regelungen des Gesetzes (§ 6 Abs. 1 WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer zu benennen. Ein Wechsel der Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer unter Beibehaltung der Eignung mit Angebotsabgabe ist zulässig. Mit Abgabe des Angebots ist dies durch den Bieter zu erklären und sämtliche Nachweise gem. Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt A für die neue Produktionsstätte und/oder Nachunternehmer einzureichen. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz fünf auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen. Ein Bieter kann ein Angebot auf ein Los, auf mehrere oder auf alle Lose abgeben. Grundsätzlich kann jeder Bieter nur den Zuschlag auf maximal 1 Los pro Artikel erhalten. Bieter dürfen in Ihrem Angebot angeben, mit wie vielen Losen sie maximal beauftragt werden möchten. ... Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen über die Lieferung von Badebekleidung, bestehend aus Badehose, Badeanzug beginnt (spätestens) am 01.01.2027, soweit nicht der Auftraggeber bereits zu einem früheren Zeitpunkt dem Auftragnehmer schriftlich mitteilt, dass die Leistung bereits erforderlich ist und damit die Laufzeit beginnt. Sie endet 84 Monate nach Laufzeitbeginn.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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38vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (60 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9d87ac28-c70e-43d3-98ed-24578b6d1a45.