Backwaren
Klinik Gastronomie Eppendorf GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen OV 006 - 25veröffentlicht 05.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
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- LaborautomationUniversitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · HamburgFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hamburg (480 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 29 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität - Verköstigung40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Klinik Gastronomie Eppendorf GmbH beabsichtigt eine Rahmenvereinbarungen für die Belieferung des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf mit frischen Backwaren und belegten Brötchen abzuschließen.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Frische Backwaren Los 1 (Frische Backwaren) Los 2 (Belegte Brötchen) | 4 Jahre | – |
| 2 | Belegte Brötchen Los 1 (Frische Backwaren) Los 2 (Belegte Brötchen) | 4 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Für die Ermittlung des preisgünstigsten Angebotes werden die angebotenen Preise je Artikel mit den jährlich erwarteten Verbrauchsmengen (siehe Spalte I des Leistungsverzeichnisses) multipliziert und die so ermittelten Gesamtpreise aller Produkte addiert. Das preisgünstigste Angebot erhält die maximal mögliche Punktzahl von 100 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des preisgünstigsten Angebotspreises. Alle Ange-botspreise darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Ange-botspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktzahl des jewei-ligen Angebots errechnet sich somit wie folgt: Punktzahl Angebotspreis = 100 x (2 - Preis Angebot / Preis günstigstes Angebot) Die so ermittelte Punktzahl Angebotspreis wird mit 60 % gewichtet.
- Qualität
- Qualität - VerköstigungAlle Produkte des jeweiligen Loses werden in einer Verköstigung durch ein Wertungsgremium (bestehend aus 6 Personen) mit einer Skala von 3 (=überdurchschnittlich geeignet), 2 (=geeignet) bis 1 (=unterdurchschnittlich geeignet) bewertet. Die Gremiumsmitglieder vergeben je Artikel und je Bewertungskriterium eine Bewertung. Die einzelnen Unterkriterien (Geschmack, Geruch, Aussehen, Beschaffenheit) gehen gleichwertig gewichtet in die Qualitätsbewertung ein. Die Summe aller Einzelbewertungen ergibt die erreichte Punktzahl. Sodann wird festgestellt, wieviel Prozent der maximal zu erreichenden Punkte (alle Bewertungen mit höchster Punktzahl) der Bieter erreicht hat. Diese Prozentzahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 40 multipliziert.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- 1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit" 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP5N1W Der genaue Auftragswert wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt. Der EU-Schwellenwert ist überschritten
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Heinz Bräuer GmbH & Co. KG, Hamburg | 3 |
| 2 | Heinz Bräuer GmbH & Co. KG, Hamburg | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Martinistr. 52, 20251 Hamburg
- Kontakt
- submissionsstelle@
uke.de
Bei uns erfasst
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- Mehrportionsschalen03.06.2024 · 2 Angebote
- Lebensmittel18.12.2023 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 02.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 59c711e0-3667-4713-9c3c-053b82b0d6e5.