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B404/Elbe, Wehrbrücke Geesthacht (ASB 2528506),, Örtliche Bauüberwachung u. Nachtragsmanagement Korrosionsschutz Los 4

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 26 120veröffentlicht 29.07.2026erstmals 29.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 68 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
14 Monate14.09.2026 – 31.10.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lübeck23568, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 3 Monaten
  3. Fragen bis 09:00 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
    vor 2 Monaten
  4. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 2 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 09:00 Uhr
    Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
    vor 2 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2027
    vor 55 Tagen
  7. Bindefrist endet
    32 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 37 Tagen
  8. Heute

Beschreibung

Örtliche Bauüberwachung u. Nachtragsmanagement Korrosionsschutz Los 4

Beschreibung des Loses

Örtliche Bauüberwachung, Nachtragsmanagement und Leistung der Baubesprechungen im Rahmen der Erneuerung des Korrosionsschutzes einer Stahlbrücke (BW B404/Elbe, Wehrbrücke Geesthacht) und der dazugehörigen Stahlbauarbeiten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
siehe Vergabeunterlagen

Eignung7 von 7 angegeben

Anteil der Unterauftragsvergabe
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. € gegeben ist.
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Insgesamt sind mindestens zwei fest eingeplante und nicht wechselnde ört … ganz lesen§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Insgesamt sind mindestens zwei fest eingeplante und nicht wechselnde örtliche Bauüberwacher/innen (1 Ingenieur und 1 Techniker) für die Leistung einzusetzen. Zusätzlich sind Stellvertreter für die beiden vorzusehen. Ein Konzept der Personalverteilung ist mit dem Angebot vorzulegen. Folgende Anforderungen werden an die Befähigung gestellt: Örtliche/r Bauüberwacher/Ingenieur/in): Der/die Ingenieur/in muss über ein abgeschlossenes Studium (Universität, Technische Hochschule oder Fachhochschule) des Bauingenieurwesens mit der Vertiefungsrichtung Konstruktiver Ingenieurbau/Stahlbau verfügen. Dabei soll sie/er Erfahrungen in der Planung oder Bauüberwachung von Stahlbauarbeiten (Schweiß- und Korrosionsschutzarbeiten) im Brückenbau mindestens über 3 Jahre vorweisen können. Der/die Hauptbearbeiter/-in und deren Vertretung müssen mindestens über 5 Jahre Berufserfahrung als Bauingenieur im Bereich des Konstruktiven Ingenieurbaus (Bauüberwachung) verfügen. Vertiefte baubetriebliche Kenntnisse insbesondere in Hinblick auf die Nachtragsbearbeitung im Zuge von Bau oder Instandsetzung von Ingenieurbauwerken von > 1,5 Mio. € sind nachzuweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen von Bauvorhaben, bei denen der/die Ingenieur/in in der Planung oder Bauüberwachung von Stahlbauarbeiten (Schweiß- und Korrosionsschutzarbeiten) im Brückenbau bzw. der Nachtragsbearbeitung tätig war, vorzulegen. Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) sind nachzuweisen. Örtlicher Bauüberwacher (Techniker/in): Der/die Techniker/in muss über eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker oder höhere Qualifikation verfügen. Der/die Techniker/in muss Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung im konstruktiven Ingenieurbau (vorzugsweise Stahlbauarbeiten) vorweisen. Es sind mindestens zwei Referenzen von Bauvorhaben, bei denen der/die Techniker/in im Bereich der örtlichen Bauüberwachung im konstruktiven Ingenieurbau (vorzugsweise Stahlbauarbeiten) tätig war, vorzulegen. Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau C1 oder ein vergleichbarer Nachweis) sind nachzuweisen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bieter verfügen: AVA-System (iTWO oder ein gleichwertiges Programm) für die technische Abrechnung, Schichtdickenmessgerät, Schweißnahtlehren und alle weiteren Geräte zur Prüfung der Schweißnähte und des Korrosionsschutzes
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
14.09.2026
Vertragsende
31.10.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
32 Tage
Angebotsöffnung
31.08.2026, 09:00 Uhr. Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.. Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfu … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite)Frist 31.08.2026
  3. BekanntmachungFrist 31.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44bceae4-9ad3-482a-a5b9-8a8ccfdfff65.