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Frist unbekanntEU-weitIngenieurleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

B 95 Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld

LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH · Hainichen, Sachsen

Aktenzeichen 010171-01-I03-01veröffentlicht 10.09.2024Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 10.09.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1-4 und Besondere Leistungen

Beschreibung des Loses

Planungsleistungen für den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Südlich der OU Wiesa/Schönfeld schließt die Straßenbaumaßnahme „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ an. Für das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, für das bereits ein Vorentwurf erstellt wurde und das sich derzeit im Planfeststellungsverfahren befindet, sind auf Basis des aktuellen Planungsstandes im Bereich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunkte KP 1 und KP 2 neue Knotenpunktlösungen zu entwickeln, die zum Einen dem aktuellen Regelwerk entsprechen und zum Anderen sowohl mit der gegenwärtigen Straßenführung der B95 als auch mit der Verlegung der B95 im Zuge der Maßnahme OU Wiesa/Schönfeld verkehrsplanerisch in Einklang zu bringen sind. Die B 95 verläuft als Hauptstraße durch die Ortslage Schönfeld. Diese Maßnahme ist als BIM-Projekt zu planen. Die Gesamtstrecke der Neubaumaßnahme beträgt ca. 2,3 km. A) Objektplanung Verkehrsanlagen (OP VA): Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2, anteilig 19/20 %), Entwurfsplanung (Lph. 3, anteilig 24,5/25 %) und Genehmigungsplanung (Lph. 4); Leistungsbild entsprechend HOAI § 47 in Verbindung mit HOAI Anlage 13.1 und den Technischen Vertragsbedingungen TVB-Verkehrsanlagen in der aktuellen Fassung sowie der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. B) Der Umfang der zu erbringenden Ingenieurleistungen: Die Maßnahme beinhaltet den Neubau der Ortsumgehung Wiesa/Schönfeld. Die zu erbringende Gesamtleistung wird in die folgenden Teilobjekte untergliedert: — Teilobjekt 1 (TO 1): Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld (=Verlegung B95), — Teilobjekt 2.1 (TO 2.1): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (alt), — Teilobjekt 2.2 (TO 2.2): Verknüpfung Schönfeld – nördl. Anschluss an B 95 (neu). Das 2. Teilobjekt stellt einen Streckenabschnitt des Vorhabens „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“ dar und ist hinsichtlich der derzeit nicht richtlinienkonformen Knotenpunktgestaltung zu überarbeiten. Dieser Abschnitt wird südlich durch das nordwestliche Widerlager von BW 2 (Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) und nördlich durch den NK 5343 009, Stat. 0+469 bzw. der ebenfalls zu planenden OU Wiesa/Schönfeld begrenzt. Da die Maßnahme Ortsumfahrung Wiesa/Schönfeld später realisiert wird als das Vorhaben „B 95 Ausbau nördlich Annaberg“, ist der zweite Streckenabschnitt (Teilobjekt 2) bauablaufbedingt differenziert zu betrachten: — TO 2.1 Zwischenzustand (ZWZ): nördl. Anschluss an B95 – alt: Bei der Knotenpunktgestaltung sind die nordwestlich vom Widerlager BW 2 befindlichen Verkehrsanlagen richtlinienkonform an die gegenwärtig vorhandene B95 (Zwischenzustand) anzuschließen, — TO 2.2 Endzustand (EZ): nördl. Anschluss an B95 – neu (= Teilobjekt 1): Bei der Knotenpunktgestaltung sind die im Zuge der Realisierung der OU Wiesa/Schönfeld zusätzlich geplanten bzw. umgeplanten Verkehrsanlagen (Endzustand) zu berücksichtigen. Somit wird für das 2. Teilobjekt infolge der zeitlichen Zergliederung der Maßnahmenrealisierung ein Umbau erforderlich. Die Gestaltung der Knotenpunkte sollte so erfolgen, dass der Umbauaufwand mit Ausführung der OU Wiesa/Schönfeld auf ein notwendiges Maß beschränkt wird.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gem. § 160 Abs. 1 GWB wird ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag eingeleitet. Auf die Unzulässigkeit eines solchen Antrages gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB (Rügeobliegenheit gegenüber dem Auftraggeber, Rügeobliegenheit gegenüber zuständiger Stelle für Nachprüfungsverfahren nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfeschreibens auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (Eintrag 0 EUR), um die geschäftlichen Interessen der Unternehmen zu wahren und den Wettbewerb nicht zu beeinträchtigen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

376vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b00964f4-47e2-458a-9625-bf86f4071e42.