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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

B 76, Ersatzneubau B 76 - K 1 Gottorfbrücke, Faunistische Kartierungen und Artenschutzbeitrag

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Rendsburg · Rendsburg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 24 082veröffentlicht 14.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 846 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
29 Monate23.09.2024 – 28.02.2027
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 28 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
    vor 28 Monaten
  5. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 27 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2027
    vor 25 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der LBV.SH plant den Ersatzneubau der Gottorfbrücke im Zuge der B 76 bei Schleswig. Im Zuge der Maßnahme soll auch ein anschließender Abschnitt der Bundesstraße von 4 auf 2 Fahrspuren zurückgebaut werden. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Vorhabens sind faunistische Erfassungen durchzuführen sowie ein Artenschutzbeitrag als Teil der Genehmigungsunterlagen zu erstellen. Los 1: Bestandteil dieses Vertrages sind die Erstellung des Artenschutzbeitrages (ASB) sowie faunistische Erfassungen (Potenzialabschätzungen und/oder Kartierungen) für die Artengruppen Fischotter, Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fische und Neunaugen, Landschnecken und Xylobionte Käfer. Die Begleitung und Beratung der Planung und Entwurfsaufstellung im Hinblick auf faunistische Fragestellungen ist ebenfalls Teil des Auftrags. Los 2: Faunistische Erfassungen einschließlich vertiefter Planungsraumanalyse für die Artengruppe Fledermäuse.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erstellung des Artenschutzbeitrages

Der LBV.SH plant den Ersatzneubau der Gottorfbrücke im Zuge der B 76 bei Schleswig. Im Zuge der Maßnahme soll auch ein anschließender Abschnitt der Bundesstraße von 4 auf 2 Fahrspuren zurückgebaut werden. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Vorhabens sind faunistische Erfassungen durchzuführen sowie ein Artenschutzbeitrag als Teil der Genehmigungsunterlagen zu erstellen. Los 1: Bestandteil dieses Vertrages sind die Erstellung des Artenschutzbeitrages (ASB) sowie faunistische Erfassungen (Potenzialabschätzungen und/oder Kartierungen) für die Artengruppen Fischotter, Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fische und Neunaugen, Landschnecken und Xylobionte Käfer. Die Begleitung und Beratung der Planung und Entwurfsaufstellung im Hinblick auf faunistische Fragestellungen ist ebenfalls Teil des Auftrags. Los 2: Faunistische Erfassungen einschließlich vertiefter Planungsraumanalyse für die Artengruppe Fledermäuse.

29 Monate–
2
Faunistische Erfassungen einschließlich vertiefter Planungsraumanalyse für die Artengruppe Fledermäuse

Der LBV.SH plant den Ersatzneubau der Gottorfbrücke im Zuge der B 76 bei Schleswig. Im Zuge der Maßnahme soll auch ein anschließender Abschnitt der Bundesstraße von 4 auf 2 Fahrspuren zurückgebaut werden. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Vorhabens sind faunistische Erfassungen durchzuführen sowie ein Artenschutzbeitrag als Teil der Genehmigungsunterlagen zu erstellen. Los 1: Bestandteil dieses Vertrages sind die Erstellung des Artenschutzbeitrages (ASB) sowie faunistische Erfassungen (Potenzialabschätzungen und/oder Kartierungen) für die Artengruppen Fischotter, Fledermäuse, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fische und Neunaugen, Landschnecken und Xylobionte Käfer. Die Begleitung und Beratung der Planung und Entwurfsaufstellung im Hinblick auf faunistische Fragestellungen ist ebenfalls Teil des Auftrags. Los 2: Faunistische Erfassungen einschließlich vertiefter Planungsraumanalyse für die Artengruppe Fledermäuse.

23 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
siehe Vergabeunterlagen

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Kriterium
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio. € gegeben ist.
Kriterium
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Kriterium
Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (3 Referenzen), gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Los 1: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss die Erstellung ein … ganz lesenNachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (3 Referenzen), gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Los 1: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss die Erstellung eines Artenschutzbeitrages für ein Vorhaben von mindestens vergleichbarer Größenordnung wie das ausgeschriebene Projekt enthalten. Los 2: Mindestens eine der angegebenen Referenzen muss eine Erfassung von Fledermäusen für ein Straßenbauvorhaben enthalten. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufl. Befähigung, gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Die technischen Fachkräfte müssen mindestens folgende Kriterien erfüllen: Los 1: Nachgewiesene vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Kartierung folgender Artengruppen: Fischotter, Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Fische/Neunaugen, Landschnecken, xylobionte Käfer. Hierzu ist die Benennung der jeweils für die Bearbeitung der Artengruppe hauptverantwortlichen Fachkraft erforderlich und deren Erfahrung anhand von Referenzen und Zeugnissen mit Angebotsabgabe aufzuzeigen. Los 2: Nachgewiesene vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in der Kartierung folgender Artengruppen: Fledermäuse. Hierzu ist die Benennung der jeweils für die Bearbeitung der Artengruppe hauptverantwortlichen Fachkraft erforderlich und deren Erfahrung anhand von Referenzen und Zeugnissen mit Angebotsabgabe aufzuzeigen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Los 1: Der Bieter muss mindestens durchschnittlich fünf Mitarbeiter und eine Führungskraft beschäftigen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Los 2: Für die Fledermauserfassung muss der Bieter mindestens über Vollspektrum-Ultraschalldetektoren mit automatischer Echtzeit-Rufaufzeichnung verfügen, welche den Anforderungen der Arbeitshilfe „Fledermäuse und Straßenbau“ (LBV.SH), Stand August 2020, genügen. Der Bieter hat die ihm für die Fledermauserfassungen im Gelände zur Verfügung stehenden technischen Geräte zu benennen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
23.09.2024
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
15.07.2024, 10:00 Uhr. Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.. Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. de … ganz lesenDas Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: _________________________________________________________________________________________________ 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, _________________________________________________________________________________________________ 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, _________________________________________________________________________________________________ 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. _________________________________________________________________________________________________ Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3859a54a-6e3e-4584-aa44-6fb6300bad54.