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B 5, km 16,428 / Eider (Tönning) (ASB 1619506) - Ersatzneubau der Klappenkonstruktion, Objekt- und Tragwerksplanung

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen FG 2884 24 089veröffentlicht 08.07.2024erstmals 08.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 822 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lübeck23568, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 81 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
    vor 27 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1-6 und 8, Fachplanung Tragwerksplanung Lph 1-6, Fachplanung Technischen Ausrüstung Lph 1-6 und 8 und Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGeKo für die Planung und Ausführung

Beschreibung des Loses

Für die Instandsetzung der Vorlandbrücken und die Erneuerung der Klappenkonstruktion der Eiderbrücke in Tönning sind umfangreiche Leistungen der Leistungsbilder „Objektplanung Ingenieurbauwerke“ (Lph 1-6 und 8), „Fachplanung Tragwerksplanung“ (Lph 1-6), „Fachplanung Technischen Ausrüstung“ (Lph 1-6 und 8) und Leistungen des „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination“ (SiGeKo für die Planung und Ausführung) Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Beauftragung der einzelnen Vertragsleistungen (Leistungsstufen) erfolgt stufenweise.

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Es gibt 4 Leistungsstufen, jede Stufe beginnt erst wenn die vorherige abgeschlossen wurde. Leistungsstufe 1 beginnt spät. 18 WKT nach Zuschlagserteilung und endet spätestens am 31.10.2025. Die 2. Leistungsstufe endet spätestens 120 WKT nach Beauftragung der Stufe 2, die 3. Leistungsstufe endet spätestens 120 WKT nach Beauftragung der Stufe 3 und die 4. Leistungsstufe wird vorraussichtl. 3 Jahre (2027-2029) während der Bauzeit dauern.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
siehe Vergabeunterlagen
Qualität
siehe Vergabeunterlagen

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
"Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind."
Kriterium
"Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. € gegeben ist."
Kriterium
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle gemäß § 44 VgV
Kriterium
"Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Der Bewerber muss die Objekt- und Tragwerksplanung für mindestens ein Instandsetzungspro … ganz lesen"Nachweis der Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Der Bewerber muss die Objekt- und Tragwerksplanung für mindestens ein Instandsetzungsprojekt aus dem konstruktiven Ingenieurbau mit einem Bauvolumen von mind. 2,0 Mio. € erbracht haben. Das Kriterium gilt als erbracht, wenn das Ingenieurbüro Referenzen einreicht, die mindestens die Lph. 3, 5, 6 und 8 umfassen. Der Bewerber muss die Planung der technischen Ausrüstung (Maschinenbau, Antriebstechnik, Elektrotechnik) für mindestens eine bewegliche Brücke (Neubau oder Instandsetzung) erbracht haben. Das Kriterium gilt als erbracht, wenn das Ingenieurbüro Referenzen einreicht, die mindestens die Lph. 3, 5, 6 und 8 umfassen. Der Bewerber muss SiGeKo-Leistungen für mindestens ein Instandsetzungsprojekt aus dem konstruktiven Ingenieurbau erbracht haben. Hinweis: Der Nachweis der Leistung kann auch über die Einreichung mehrerer Referenzen erfolgen, um alle der jeweils genannten Leistungsphasen abzudecken. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachweis der Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Der Koordinator der Gesamtmaßnahme muss ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (oder gleichwertig) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau vorweisen. Für die Objekt- und Tragwerksplanung sind folgende Fachkräfte nachzuweisen. Mindestens ein Bearbeiter muss ein abgeschlossenes Bauingenieurstudium (oder gleich-wertig) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im konstruktiven Ingenieurbau vorweisen. Mindestens ein Bearbeiter muss ein abgeschlossenes Maschinenbaustudium (oder gleichwertig) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung Maschinenbau vorweisen. Mindestens ein Bearbeiter muss ein abgeschlossenes Elektroingenieurstudium (oder gleichwertig) und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Elektroplanung vorweisen. Mindestens ein Bearbeiter muss die Qualifikation „Sachkundiger Planer für die Instandhaltung von Betonbauteilen“ (SKP) (oder gleichwertig) vorweisen. Mindestens ein Bearbeiter muss die Qualifikation „Schweißfachingenieur“ (SFI) (oder gleichwertig) vorweisen. Mindestens ein Bearbeiter muss die Qualifikation „DIN-Geprüfter Beschichtungsinspektor“ (oder gleichwertig) vorweisen. Alle Qualifikationen und Zertifikate müssen aktuell gültig sein. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachweis der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Ausschreibungssoftware mit GAEB-Schnittstelle, z.B. iTWO mit Datenübergabe im Dateiformat D11, D86, D83 und D84 sowie deren Weiterverarbeitung, CAD-Software (verlustfreier Import und Export von dwg-Dateien), Libre Office, Möglichkeit zur Durchführung Telefon- /Videokonferenzen mit z. B. CiscoWebex, Teams. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprü … ganz lesen"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. "
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (108 Lose mit Angabe)
166.240 €Zuschlagswert im Median
56.136 € – 365.572 €mittlere Hälfte, 89 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Schleswig-Holstein (31 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 08.08.2024
  2. BekanntmachungFrist 08.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6c11a15b-5b63-4edf-a481-8dd4c19e1900.