B 103 FS + RW Gantikow-Vehlow: Bauoberleitung, Bauüberwachung
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Potsdam I · Hoppegarten, Brandenburg
Aktenzeichen P-534.14-02/2025veröffentlicht 26.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 17 Monate
- 07.07.2025 – 18.12.2026
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.
- RV Hydraulik, hydraulische BerechnungenEnergie und Wasser Potsdam GmbH · PotsdamFrist 30.11.2026
- Hochwasserschutz Herzberg SE3p, Teilobjekt 1, Bauabschnitte 1 bis 3 rechts (BA1-3re), UmweltbaubegleitungLandesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß GlienickeFrist 11.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 17 Monate07.07.2025 – 18.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hoppegarten15366, Potsdam, Brandenburg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 17 Monatenan Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Potsdam I
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 18.12.2026
- Bindefrist endetvor 14 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
B103, RW + FS Gantikow-Vehlow - Bauoberleitung und Bauüberwachung für Verkehrsanlagen
Beschreibung des Loses
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Bau West (LS) wird gemeinsam mit der Gemeinde Gum-tow und der Stadt Kyritz den Zuschlag für die o.g. Baumaßnahme Mischlos Straßen- und Radweg an die bauausführende Firma bis spätestens 10.06.2025 erteilen. Die Bauleistungen sollen spätestens am 07.07.2025 beginnen und bis zum 18.12.2026 fertiggestellt sein. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn und den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges im Zuge der Bundesstraße B103 im Abschnitte 010 von Netzknoten 3040-002 bis 2939-002 in insgesamt 7 Bauabschnitten mit jeweils bis zu 2 Unterabschnitten. Die Baumaßnahme im Zuge der B103 beinhaltet in Teilen die Verbreiterung des Fahrbahnunterbaus außer-halb der Ortschaften einschließlich Erneuerung der Deck- und Binderschicht. Weiterhin wird am Bauanfang und in den Ortschaften die Fahrbahn im Tiefeinbau, teils mit Trassenanpassungen, neu ausgeführt. Außerdem werden Fahrbahnteiler, Entwässerungsanlagen und Bushaltestellen hergestellt, Durchlässe ver-längert sowie Nebenanlagen erneuert und der fahrbahnbegleitende Radweg erstmalig hergestellt. Im Zuge der Baumaßnahme werden die innerörtliche Straßenbeleuchtungsanlage erweitert und die Medien-träger (Strom-, Gas-, Telekom,- Trink- und Abwasserleitungen usw.) werden Ihre Systeme innerhalb der Baumaßnahme umverlegen oder anpassen. Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme ist eine intensive Betreuung und Überwachung der Bautätigkeit erforderlich. Daher werden die Aufgaben der Bauoberleitung und Bauüberwachung zu den Verkehrsanlagen und Fachlosen der Baumaßnahme durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg für die jeweiligen Anteile für LS, der Gemeinde Gumtow sowie der Stadt Kyritz vergeben. Die Leistungen sollen für folgende Leistungsbilder erbracht werden: FL Straßenbau einschließlich Beleuchtung FL Fahrzeugrückhaltesysteme FL Fahrbahnmarkierung FL Beschilderung FL Großräumige Umleitung Eine genaue Beschreibung der Aufgabe entnehmen Sie bitte der angehängten Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Angaben und Ausschlussgründe gemäß § 44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen Die Ve … ganz lesenkürzer
Angaben und Ausschlussgründe gemäß § 44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR gegeben ist. Das Formb … ganz lesenkürzer
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 2,0 Mio. EUR gegeben ist. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich (Verkehrswegebau) des Auftrags. Der Bieter muss mindestens folgende Jahresumsätze in dem Tätigkeitsbereich (Verkehrswegebau) aufweisen: 200.000,00 EUR netto/Jahr
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Pro technischer Fachkraft, die mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, sind 3 Referenzproje … ganz lesenkürzer
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Pro technischer Fachkraft, die mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, sind 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren im jeweiligen Tätigkeitsbereich Bauoberleitung/ Bauüberwachung für Projekte bei Bundes- und Landesstraßen bzw. Autobahnen nachzuweisen. Diese sind auf gesondertem Nachweis darzulegen.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Das Unternehmen muss mindestens 2 zu dieser Leistung befähigte Mitar … ganz lesenkürzer
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Das Unternehmen muss mindestens 2 zu dieser Leistung befähigte Mitarbeitende einsetzen. Die in der Übersicht "Projektverantwortliche" benannten Personen, sowie deren Vertreter müssen dabei folgende berufliche Qualifikation nachweisen: abgeschlossene Fachausbildung in der Studienrichtung Bauingenieurwesen oder Verkehrswesen oder gleichwertig (Ing., Bachelor, Master)- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Nachweis eines Abrechnungsprogrammes mit einer Schnittstelle zum Abrechnungsprogramm "iTWO"
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 07.07.2025
- Vertragsende
- 18.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabemarktplatz.brandenburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.06.2025, 09:00 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Es wird das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVerG) angewendet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabe … ganz lesenkürzer
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Angebote sind ausschließlich über das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Es ist ausdrücklich nur ein Hauptangebot hochzuladen. Sollte mehr als ein Hauptangebot hochgeladen werden, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBH5Z4 Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Eine kostenlose Registrierung auf der V … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBH5Z4 Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform (Einrichtung eines Nutzerkontos) ist erforderlich um die Vergabeplattform für die Durchführung von Vergabeverfahren nutzen zu können. Die weitere Kommunikation, einschließlich der Übernahme und Übergabe von elektronischen Erklärungen zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt grundsätzlich über dieses Nutzerkonto. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich. Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00 Uhr zugestellt. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform wird hingewiesen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Potsdam I
- Anschrift
- Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- B 103 FS KP L155-Meyenburg - Bauoberleitung, Bauüberwachung01.08.2025 · 6 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Brandenburg (69 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Blumers Architekten Generalplanung und Baumanagement GmbH10 Zuschläge
- Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH5 Zuschläge
- Schuessler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- ASPHALTA Ingenieurgesellschaft für Verkehrsbau mbH4 Zuschläge
- mayerwittig Architektur Stadtplanung GbR4 Zuschläge
- Bauconzept Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b52e8c6f-4a1a-4212-b61d-9028fc5ae034.