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vergebenEU-weitPlanung

B 103 FS KP L155-Meyenburg - Bauoberleitung, Bauüberwachung

Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Potsdam I · Hoppegarten, Brandenburg

Aktenzeichen P-534.01-01/2025veröffentlicht 02.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 551 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Potsdam.

Alle Ausschreibungen: Planung in Brandenburg (69 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
19 Monate01.06.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hoppegarten15366, Potsdam, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Potsdam I
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:30 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 17 Monaten
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

B103, KP L155 - Meyenburg - Bauoberleitung und Bauüberwachung

Beschreibung des Loses

Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, Regionalbereich West wird gemeinsam mit dem Amt Meyenburg den Zuschlag für die o.g. Baumaßnahme Los Straßenbau an die bauausführende Firma bis spätestens 06.05.2025 erteilen. Die Bauleistungen sollen spätestens am 02.06.2025 beginnen und bis zum 30.10.2026 fertiggestellt sein. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn und den Neubau eines straßenbegleitenden Radweges im Zuge der Bundesstraße B103 in den Abschnitten 090 und 095 vom Knotenpunkt B103/L155 bis nach Meyenburg in insgesamt 3 Bauabschnitten. Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme ist eine intensive Betreuung und Überwachung der Bautätig-keit erforderlich. Daher werden die Aufgaben der Bauoberleitung und Bauüberwachung zu den Verkehrsan-lagen und Fachlosen der Baumaßnahme durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg für die jeweiligen Anteile für LS und Amt Meyenburg vergeben. Im Rahmen der hiermit ausgeschriebenen Leistung soll ein Ingenieurvertrag geschlossen werden, welcher die Bauoberleitung in Anlehnung an die Leistungsphase 8 der HOAI sowie die Bauüberwachung umfasst. Die Leistungen sollen für folgende Leistungsbilder erbracht werden: FL Straßenbau einschließlich Beleuchtung FL Fahrzeugrückhaltesysteme FL Fahrbahnmarkierung FL Beschilderung FL Großräumige Umleitung Eine genaue Beschreibung der Aufgabe entnehmen Sie bitte der angehängten Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Gewichtung

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Angaben und Ausschlussgründe gemäß § 44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen Die Ve … ganz lesenAngaben und Ausschlussgründe gemäß § 44 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. - Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Das Form … ganz lesen§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei. Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich (Verkehrswegebau) des Auftrags. Der Bieter muss mindestens folgende Jahresumsätze aufweisen: 250.000,00 EUR netto/Jahr
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Pro technischer Fachkraft, die mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll sind 3 Referenzprojek … ganz lesen§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Pro technischer Fachkraft, die mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll sind 3 Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren im jeweiligen Tätigkeitsbereich Bauoberleitung/ Bauüberwachung für Projekte bei Bundes- und Landesstraßen bzw. Autobahnen nachzuweisen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Das Unternehmen muss mindestens 2 zu dieser Leistung befähigte Mitar … ganz lesen§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Das Unternehmen muss mindestens 2 zu dieser Leistung befähigte Mitarbeitende einsetzen. Die Mitarbeitenden müssen dabei folgende berufliche Qualifikation nachweisen: Ingenieur für Verkehrsanlagen oder gleichwertig (Ing., Bachelor, Master)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Nachweis eines Abrechnungsprogrammes mit einer Schnittstelle zum Abrechnungsprogramm "iTWO"
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
06.05.2025, 09:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber und der Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung"). Es wird das Brandenburgische Vergabegesetz (BbgVerG) angewendet. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabe … ganz lesen1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Angebote sind ausschließlich über das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJBH6ZE Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Eine kostenlose Registrierung auf der V … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YJBH6ZE Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt. Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform. Eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform (Einrichtung eines Nutzerkontos) ist erforderlich um die Vergabeplattform für die Durchführung von Vergabeverfahren nutzen zu können. Die weitere Kommunikation, einschließlich der Übernahme und Übergabe von elektronischen Erklärungen zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt grundsätzlich über dieses Nutzerkonto. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich. Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00 Uhr zugestellt. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen und heruntergeladen werden. Auf die Nutzungsbedingungen der Vergabeplattform wird hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Potsdam I
Anschrift
Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

391vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (305 Lose mit Angabe)
176.455 €Zuschlagswert im Median
59.784 € – 407.477 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.05.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3669dbc0-8ee8-4459-ae67-138e350c08ae.