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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

AWO Kulmbach - Sanierung und Erweiterung der Karl-Herold-Seniorenwohnanlage (Freianlagenplanung)

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kulmbach e.V. · Kulmbach, Bayern

Aktenzeichen 807/24veröffentlicht 18.02.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 586 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
101 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre28.04.2025 – 30.04.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kulmbach95326, Landkreis Kulmbach, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichstaatsanzeiger-eservices.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kulmbach e.V.
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über staatsanzeiger-eservices.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2029
    vor 18 Monaten
  6. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Karl-Herold-Seniorenwohnanlage ist eine Wohnanlage mit 154 Pflegeplätzen und 28 Wohnungen. Das Gebäude wurde in mehrere Bauabschnitte errichtet und ist in wesentlichen Teilen sanierungsbedürftig.

Bei den, in Anlage 1 festgestellten Zuständen handelt es sich im Wesentlichen um alters-typische Erscheinungen, die auf die typische Nutzung ohne fortlaufende Instandhaltung und Modernisierung zurückzuführen sind. Um die Gebäude langfristig weiter nutzen zu können sind Sanierungsmaßnahmen unumgänglich. In diesem Zuge sollen auch erforderliche Flächenoptimierungen der einzelnen Gebäudeteile umgesetzt werden.

Außerdem ist beabsichtigt einen Neubau im Sinne eines Erweiterungsbaus (§ 2 Abs. 4 HOAI) zu errichten. Ob dies allerdings finanziert werden kann, steht derzeit noch nicht fest, da Fördermittel beantragt, aber noch nicht gewährt wurden.

Der Erweiterungsbau im Sinne einer Ergänzung soll keine eigenständige Funktion darstellen, sondern erfüllt zusammen mit dem Bestandsgebäude eine erweiterte gemeinsame Funktion. Der Erweiterungsbau soll nicht eigenständig funktionsfähig sein, sondern soll hinsichtlich der Versorgung mit Wasser, Energie und Wärme über das Bestandsgebäude versorgt werden.

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind folgende Planungsleistungen (Grundleistungen) jeweils für die Sanierung des Altbaus und den Neubau gem. den Leistungsbildern

- Freianlagenplanung gem. § 38 HOAI (Los 5)

Beschreibung des Loses

Der Aufragnehmer hat die in §§ 38 HOAI, Leistungsphasen 1 – 9 i.V.m. Anlage 11.1 HOAI aufgeführten Grundleistungen zu erbringen, sofern die jeweiligen Optionen beauftragt werden. Die Leistungen für den Neubau werden optional vergeben.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
30
Qualität
70

Eignung5 von 5 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 1,0 Mio. € für Personenschäden und 500.000,00 € für Sach- und Vermögensschäden abschließen. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der Biter muss in den letzten drei Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 25.000,00 € erwirtschaftet haben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Jeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine Referenz vorlegen, die folgende Kriterien erfüllt: a. Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleistung, für die mindestens die Leistungsphasen 3 – 5 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gew … ganz lesenJeder Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss eine Referenz vorlegen, die folgende Kriterien erfüllt: a. Die erbrachte Leistung war eine Planungs- und Bauüberwachungsleistung, für die mindestens die Leistungsphasen 3 – 5 zu erbringen waren. Der Teilnehmer muss Hauptauftragnehmer gewesen sein. b. Die Nettobaukosten der Maßnahme (KG 500) zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung betrugen mindestens 250.000,00 €. c. Das Bauvorhaben muss einen Schwierigkeitsgrad erreichen, welcher mindestens der Honorarzone II gem. HOAI entspricht.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.04.2025
Vertragsende
30.04.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise. Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Auftrags sind zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Loses 5. Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden optional beauftragt. Die Option wird gezogen, sobald die beauftragten Planungsleistungen einen entsprechenden St … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise. Gegenstand des verfahrensgegenständlichen Auftrags sind zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 des Loses 5. Die Leistungsphasen 5 bis 9 werden optional beauftragt. Die Option wird gezogen, sobald die beauftragten Planungsleistungen einen entsprechenden Stand erreicht haben. Die Vergabestelle behält sich die Möglichkeit der schriftlichen Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5-9 auch teil- und abschnittsweise vor (Option). Die Auftragnehmer verpflichten sich in diesem Fall zur Erbringung der Leistungen, gem. den Vorgaben der beiliegenden Verträge. Ein Anspruch auf Übertragung der 2. Stufe oder Teilen davon besteht seitens des Auftragnehmers nicht. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeauftragung der 2. Stufe oder Teilen davon stehen den Auftragnehmern nicht zu. Die Auftragnehmer können aus der stufenweisen Beauftragung keine Erhöhung des Honorars ableiten.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
31.03.2025, 10:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Besch … ganz lesenFür Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Be-weismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen. Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalen-dertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftrag-geberin gerügt werden und/oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Ve-tragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bie-terinformation erteilt werden. Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Kon-zession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben) § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Gel-tungsbereich dieses Gesetzes zu benennen (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonsti-gen Beteiligten benennen
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kulmbach e.V.
Anschrift
Obere Stadt 36, 95326 Kulmbach
Website
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a66ccf4f-5e40-4e2b-8450-387219b0202d.