Zum Inhalt
Menü

Awarenesstool IT Sicherheit (inkl. Phishing), Datenschutz und Compliance

Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 1000003766veröffentlicht 16.03.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 199 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2026 – 31.08.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin12103, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbsr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (57 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (216 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über bsr.de
    vor 7 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 7 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2030
    vor 2 Monaten
  5. Bindefrist endet
    5 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 46 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Eine umfassende Awareness-Lösung als „Software as a Service“ (SaaS), um ca. 2.500 Beschäftigte (Stand 2026) in den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance zu sensibilisieren und zu schulen. Die Awareness-Lösung simuliert Phishing-Angriffe (einschließlich Smishing und Vishing), um die Mitarbeiter:innen des AG für diese spezifischen Bedrohungen zu sensibilisieren und ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, um solche Angriffe zu erkennen und abzuwehren.

Die genauen Angaben zu Leistung und Ausführung finden sich im EVB-IT-Cloudvertrag inklusive Anlagen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Preis wird anhand der in Anlage C2 (Preisblätter) gemachten Angaben gewertet.40 (Gewichtung Prozentanteil, genau)
Qualität
Für die finale Beurteilung der Qualität der angebotenen Leistungen sind die Ausführungen des Bieters in seinem Angebot, die vom Bieter in der Anlage C1 (Anforderungen) eingetragenen Angaben und die Ergebnisse des PoC relevant und werden entsprechend gewertet.60 (Gewichtung Prozentanteil, genau)

Eignung14 von 14 angegeben

Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die Angaben sind in Anlage A2 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
Anteil der Unterauftragsvergabe
Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Die Angaben sind in Anlage A2 unter 3. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Eintragung in das Handelsregister
Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Die Angaben sind in Anlage A2 unter 6. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Angaben sind in Anlage A2 unter 6. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Die Angaben sind in Anlage A2 unter 5. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen. Weitere vom AG verlangte Zertifikate (siehe EVB-IT Cloudvertrag, inkl. Anlagen) sind mit dem Angebot einzureichen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.08.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Abruf zusätzlicher Module/Funktionen innerhalb der Vertragslaufzeit ist optional für den AG möglich und kann vom AG beauftragt werden. Des Weiteren hält sich der AG innerhalb der Vertragslaufzeit vor, aktuell noch nicht bekannte Funktionen/Module in Höhe von maximal 100.000€ (netto) anzufragen und ggf. zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
bsr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
22.04.2026, 10:00 Uhr. Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Über die Öffnung der Angebote wird eine Niederschrift erstellt. Diese wird nicht versandt.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Der AG gibt keine Einschränkungen bzgl. der Nachforderung bestimmter Unterlagen vor. De … ganz lesenEs bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen. Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Der AG gibt keine Einschränkungen bzgl. der Nachforderung bestimmter Unterlagen vor. Der AG behält sich vor, Angebote im Gespräch aufzuklären, sofern ein Bestandteil des Angebots unklar ist. Dabei beschränkt sich der AG auf die Aufklärung zweifelhafter Punkte im Angebot. Eine Abweichung vom ursprünglichen Angebot ist im Rahmen eines evtl. Aufklärungsgesprächs jedoch nicht gestattet. Der Bieter hat keinen Anspruch auf die Durchführung eines Aufklärungsgesprächs. Nach Ablauf der initialen Laufzeit von 48 Monaten kann der Vertrag jährlich um jeweils weitere 12 Monate durch den AG in Abstimmung mit dem AN verlängert werden. Die Absicht zur Verlängerung des Vertrags muss spätestens 3 Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres dem AN textförmlich bekanntgegeben werden. Vor Erteilung des Zuschlags werden die in der Rangfolge ersten fünf Bieter zur wertenden Teststellung (= Proof of Concept (PoC)) unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 5 VgV aufgefordert (siehe Teil A "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" unter Punkt 14.5). Die wertende Teststellung (PoC) wird voraussichtlich in der Zeitspanne vom 19.05.2026 bis 19.06.2026 durchgeführt. Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme am PoC ist der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (PoC-NDA) gemäß Anlage A7.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (208 Lose mit Angabe)
417.488 €Zuschlagswert im Median
257.125 € – 925.000 €mittlere Hälfte, 61 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Berlin (24 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 22.04.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ccb84812-6238-4211-928c-26e5d9ef334f.