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AV-/SV-Trennung: Planungsleistungen

Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH · Gießen, Hessen

Aktenzeichen 2024-B-3.1-ZV-002-AVSVveröffentlicht 08.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
492 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gießen35392, Landkreis Gießen, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (9 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Organisation und Verfügbarkeit50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (kurz: UKGM) beabsichtigt, an ihrem Standort Marburg Planungsleistungen zur Modernisierung der Stromversorgung im sog. "1. Bauabschnitt" (Gebäude ID 3100), zu vergeben. Dabei ist insbesondere die Allgemeinstromversorgung von der Notstromversorgung zu trennen. Einzelne Teilleistungen sind bereits erbracht. Benötigt werden darauf aufbauende Leistungen zur Herstellung der baulichen Voraussetzungen gemäß der Leistungsbeschreibung, im Wesentlichen nach den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8. Elektrofachplanungen sind hierbei nicht erforderlich. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt teilweise aus Fördermitteln des Landes Hessen. Darüber hinaus erfolgt die Maßnahme im laufenden Klinikbetrieb.

Beschreibung des Loses

Die baulichen Anlagen des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH, am Standort Marburg (1. BA bis 3. BA) befinden sich außerhalb der Kernstadt von Marburg auf den Lahnbergen, angrenzend an die öffentlichen Verkehrsflächen "Baldingerstraße" und "Conradistraße". Die in dieser funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebene Erneuerung der Energieversorgung beschränkt sich auf den ersten Bauabschnitt (1. BA, MCROU, Gebäude-ID 3100). Der 1. BA ist das Ursprungsgebäude der Klinik und wurde in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet. Es erstreckt sich über die Ebenen - 4 bis +3. Das Bauwerk beinhaltet die Kernversorgung und Grundausstattung des Krankenhausbetriebes mit den Versorgungsgeschossen, der Haustechnik, den Operationssälen, den Intensivstationen und den Pflegestationen. Es beinhaltet vielfältige medizinische Disziplinen. Es sind innerhalb des 1. BA umfassende Flächen für Forschung und Lehre des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität-Marburg untergebracht. Dazu gehören auch mehrere Hörsäle. Im Sachverständigenbericht des Ingenieurbüros sv-elt Sachverständige Kühbauch, Müller, Rücker GbR vom Mai 2021 wurde die elektrische Energieversorgung des 1. BA als "eingeschränkt betriebssicher und wirksam" beurteilt. Die Frist zur Beseitigung der Mängel wurde auf Dezember 2027 angesetzt. Mit dieser funktionalen Leistungsbeschreibung werden die erforderlichen baulichen Planungsleistungen der Architektur dargelegt, um ein leistungsfähiges und fachlich geeignetes Planungsbüro für die Umsetzung der im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der elektrischen Energieversorgung erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen. Die baulichen Maßnahmen müssen bei laufendem Betrieb der angrenzenden/ umgebenden Klinikbereiche ausgeführt werden. Der Betrieb darf nicht behindert, gestört oder beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Feuerwehrzufahrten freizuhalten und Arbeitsmethoden zu bevorzugen, die ein hohes Maß an Schallschutz und Sauberkeit bieten. Durch den laufenden Krankenhausbetrieb kann es zu zeitlichen Beschränkungen kommen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 500
Qualität
Organisation und VerfügbarkeitGewichtung (Punkte, genau) 500

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stufen sind in § 3.4 des Vertrags beschrieben. Mit dem Zuschlag ist der Auftragnehmer zunächst nur mit Stufe 1 beauftragt. Die weiteren Stufen kann der Auftraggeber später ganz oder teilweise - auch sukzessiv - abrufen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäisc …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzug … ganz lesenZiff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b erforderlich. c) Der Vertragsschluss setzt ggf. den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Die Entscheidung hierüber liegt beim Datenschutzbeauftragten der UKGM. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot die dafür bereitgestellten Muster einzureichen
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPYTDWWCZJ2 Ziff. 11 b) der Bewerbungsbedingungen: Die Vergabeunterlagen enthalten Dokumente mit vertraulichen Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c abgeben. Diese Dokumente werden erst na … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYDPYTDWWCZJ2 Ziff. 11 b) der Bewerbungsbedingungen: Die Vergabeunterlagen enthalten Dokumente mit vertraulichen Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c abgeben. Diese Dokumente werden erst nach Übersendung einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c zur Verfügung gestellt. Dies kann bereits vor dem Ablauf der Teilnahmefrist über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und (sofern vorgesehen) von jedem Nachunternehmer abgegeben werden. Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen (Übersicht der einzureichenden Unterlagen): 1a. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01a Teilnahmeantrag 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (kann vorab eingereicht werden) 3 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn 6 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) 7 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner 1b. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Bietergemeinschaften* Nr. Unterlage 1 Vordruck 02 Bietergemeinschaftserklärung 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jedes Mitglied) 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied) 4 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jedes Mitglied) 5 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) (für jedes Mitglied, soweit nicht in Erklärung des Bieters erfasst) 1c. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen beim Einsatz von Nachunternehmern* Nr. Unterlage 1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 2. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01b Angebot 2 Vordruck 07 Preisblatt 3 Vordruck 08 Konzept Organisation und Verfügbarkeit 6 Selbstauskunft Dienstleister Datenschutz 7 Vertrag zur Auftragsverarbeitung UKGM * § 50 VgV bleibt unberührt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
SGP3 - Dr. Scholz Gesamtplan GmbH, Dresden3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rudolf-Buchheim-Straße 8, 35392 Gießen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): AV-/SV-Trennung: Planungsleistungen

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 17.06.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

787vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.338 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3f275d83-0ea5-45b9-9b39-823fea9cbfd8.