AV-/SV-Trennung: Planungsleistungen
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH · Gießen, Hessen
Aktenzeichen 2024-B-3.1-ZV-002-AVSVveröffentlicht 08.01.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 492 Tsd. €
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 492 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gießen35392, Landkreis Gießen, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (9 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Organisation und Verfügbarkeit50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (kurz: UKGM) beabsichtigt, an ihrem Standort Marburg Planungsleistungen zur Modernisierung der Stromversorgung im sog. "1. Bauabschnitt" (Gebäude ID 3100), zu vergeben. Dabei ist insbesondere die Allgemeinstromversorgung von der Notstromversorgung zu trennen. Einzelne Teilleistungen sind bereits erbracht. Benötigt werden darauf aufbauende Leistungen zur Herstellung der baulichen Voraussetzungen gemäß der Leistungsbeschreibung, im Wesentlichen nach den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8. Elektrofachplanungen sind hierbei nicht erforderlich. Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt teilweise aus Fördermitteln des Landes Hessen. Darüber hinaus erfolgt die Maßnahme im laufenden Klinikbetrieb.
Beschreibung des Loses
Die baulichen Anlagen des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH, am Standort Marburg (1. BA bis 3. BA) befinden sich außerhalb der Kernstadt von Marburg auf den Lahnbergen, angrenzend an die öffentlichen Verkehrsflächen "Baldingerstraße" und "Conradistraße". Die in dieser funktionalen Leistungsbeschreibung beschriebene Erneuerung der Energieversorgung beschränkt sich auf den ersten Bauabschnitt (1. BA, MCROU, Gebäude-ID 3100). Der 1. BA ist das Ursprungsgebäude der Klinik und wurde in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet. Es erstreckt sich über die Ebenen - 4 bis +3. Das Bauwerk beinhaltet die Kernversorgung und Grundausstattung des Krankenhausbetriebes mit den Versorgungsgeschossen, der Haustechnik, den Operationssälen, den Intensivstationen und den Pflegestationen. Es beinhaltet vielfältige medizinische Disziplinen. Es sind innerhalb des 1. BA umfassende Flächen für Forschung und Lehre des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität-Marburg untergebracht. Dazu gehören auch mehrere Hörsäle. Im Sachverständigenbericht des Ingenieurbüros sv-elt Sachverständige Kühbauch, Müller, Rücker GbR vom Mai 2021 wurde die elektrische Energieversorgung des 1. BA als "eingeschränkt betriebssicher und wirksam" beurteilt. Die Frist zur Beseitigung der Mängel wurde auf Dezember 2027 angesetzt. Mit dieser funktionalen Leistungsbeschreibung werden die erforderlichen baulichen Planungsleistungen der Architektur dargelegt, um ein leistungsfähiges und fachlich geeignetes Planungsbüro für die Umsetzung der im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der elektrischen Energieversorgung erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen. Die baulichen Maßnahmen müssen bei laufendem Betrieb der angrenzenden/ umgebenden Klinikbereiche ausgeführt werden. Der Betrieb darf nicht behindert, gestört oder beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Feuerwehrzufahrten freizuhalten und Arbeitsmethoden zu bevorzugen, die ein hohes Maß an Schallschutz und Sauberkeit bieten. Durch den laufenden Krankenhausbetrieb kann es zu zeitlichen Beschränkungen kommen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 500
- Qualität
- Organisation und VerfügbarkeitGewichtung (Punkte, genau) 500
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stufen sind in § 3.4 des Vertrags beschrieben. Mit dem Zuschlag ist der Auftragnehmer zunächst nur mit Stufe 1 beauftragt. Die weiteren Stufen kann der Auftraggeber später ganz oder teilweise - auch sukzessiv - abrufen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäisc …- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzug … ganz lesenkürzer
Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b erforderlich. c) Der Vertragsschluss setzt ggf. den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Die Entscheidung hierüber liegt beim Datenschutzbeauftragten der UKGM. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot die dafür bereitgestellten Muster einzureichen- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPYTDWWCZJ2 Ziff. 11 b) der Bewerbungsbedingungen: Die Vergabeunterlagen enthalten Dokumente mit vertraulichen Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c abgeben. Diese Dokumente werden erst na … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPYTDWWCZJ2 Ziff. 11 b) der Bewerbungsbedingungen: Die Vergabeunterlagen enthalten Dokumente mit vertraulichen Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c abgeben. Diese Dokumente werden erst nach Übersendung einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c zur Verfügung gestellt. Dies kann bereits vor dem Ablauf der Teilnahmefrist über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und (sofern vorgesehen) von jedem Nachunternehmer abgegeben werden. Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen (Übersicht der einzureichenden Unterlagen): 1a. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01a Teilnahmeantrag 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (kann vorab eingereicht werden) 3 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn 6 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) 7 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner 1b. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Bietergemeinschaften* Nr. Unterlage 1 Vordruck 02 Bietergemeinschaftserklärung 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jedes Mitglied) 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied) 4 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jedes Mitglied) 5 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) (für jedes Mitglied, soweit nicht in Erklärung des Bieters erfasst) 1c. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen beim Einsatz von Nachunternehmern* Nr. Unterlage 1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 2. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01b Angebot 2 Vordruck 07 Preisblatt 3 Vordruck 08 Konzept Organisation und Verfügbarkeit 6 Selbstauskunft Dienstleister Datenschutz 7 Vertrag zur Auftragsverarbeitung UKGM * § 50 VgV bleibt unberührt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SGP3 - Dr. Scholz Gesamtplan GmbH, Dresden | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rudolf-Buchheim-Straße 8, 35392 Gießen
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bei uns erfasst
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- Beschaffung Netzwerkkomponenten UKGM13.10.2025 · 1 Angebot
- Beschaffung von iPads und iPhones UKGM, Standort Gießen24.09.2025 · 4 Angebote
- Beschaffung Netzwerkkomponenten UKGM01.09.2025 · 1 Angebot
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Häufige Zuschlagsempfänger
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3f275d83-0ea5-45b9-9b39-823fea9cbfd8.