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vergebenEU-weitArchitekturleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

AV-/SV-Trennung: Planungsleistungen

Universitätsklinikum Gießen und Marburg · Marburg, Hessen

Aktenzeichen 2024-B-3.1-ZV-001-AVSVveröffentlicht 22.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 898 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 22.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Preis50 %
  • Preis25 %
  • Organisation und Verfügbarkeit25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 08:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (kurz: UKGM) beabsichtigt, an ihrem Standort Marburg Planungsleistungen zur Modernisierung der Stromversorgung im sog. "1. Bauabschnitt" (Gebäude ID 3100), zu vergeben. Dabei ist insbesondere die Allgemeinstromversorgung von der Notstromversorgung zu trennen. Einzelne Teilleistungen sind bereits erbracht. Benötigt werden darauf aufbauende Leistungen zur Herstellung der baulichen Voraussetzungen gemäß der Leistungsbeschreibung, im Wesentlichen nach den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 8. Elektrofachplanungen sind hierbei nicht erforderlich.

Die Finanzierung des Bauvorhabens erfolgt teilweise aus Fördermitteln des Landes Hessen. Darüber hinaus erfolgt die Maßnahme im laufenden Klinikbetrieb.

Beschreibung des Loses

Die baulichen Anlagen des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH, am Standort Marburg (1. BA bis 3. BA) befinden sich außerhalb der Kernstadt von Marburg auf den Lahnbergen, angrenzend an die öffentlichen Verkehrsflächen "Baldingerstraße" und "Conradistraße".

Die ausgeschriebenen Leistungen zur Erneuerung der Energieversorgung beschränkt sich auf den ersten Bauabschnitt (1. BA, MCROU, Gebäude-ID 3100). Der 1. BA ist das Ursprungsgebäude der Klinik und wurde in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet. Es erstreckt sich über die Ebenen - 4 bis +3. Das Bauwerk beinhaltet die Kernversorgung und Grundausstattung des Krankenhausbetriebes mit den Versorgungsgeschossen, der Haustechnik, den Operationssälen, den Intensivstationen und den Pflegestationen. Es beinhaltet vielfältige medizinische Disziplinen. Es sind innerhalb des 1. BA umfassende Flächen für Forschung und Lehre des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität-Marburg untergebracht. Dazu gehören auch mehrere Hörsäle.

Mit der Leistungsbeschreibung werden die erforderlichen baulichen Planungsleistungen der Architektur dargelegt, um die zur Ertüchtigung der elektrischen Energieversorgung erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen.

Die baulichen Maßnahmen müssen bei laufendem Betrieb der angrenzenden/ umgebenden Klinikbereiche ausgeführt werden. Der Betrieb darf nicht behindert, gestört oder beeinträchtigt werden. Insbesondere sind die Feuerwehrzufahrten freizuhalten und Arbeitsmethoden zu bevorzugen, die ein hohes Maß an Schallschutz und Sauberkeit bieten. Durch den laufenden Krankenhausbetrieb kann es zu zeitlichen Beschränkungen kommen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 0,5
Kosten
PreisGewichtung (dezimal, genau) 0,25Ziff. 23 b) der Bewerbungsbedingungen: Das Zuschlagskriterium Preis bemisst sich nach dem Preisangebot. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 07: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Die Preise müssen alle für die ausgeschriebene und angebotene Leistung anfallenden Kosten/Gebühren/Preise usw. beinhalten. Zusätzliche Positionen sind unzulässig. Maßgeblich für Angebotswertung ist der Angebotsvergleichspreis ("Gesamtsumme (netto) = Angebotsvergleichspreis"). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die angegebene maximale Wertungspunktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Wertungspunktzahl (Formel: niedrigster Preis im Wettbewerb dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters multipliziert mit der maximal erreichbaren Wertungspunktzahl). Es ist zusätzlich ein Stundenverrechnungssatz anzubieten, der dem rechnerischen Honorarsatz der Angebotskalkulation entsprechen muss. Dieser wird im Zuschlagsfall Teil der Preisvereinbarung, ist jedoch nicht eigenständig wertungsrelevant.
Qualität
Organisation und VerfügbarkeitGewichtung (dezimal, genau) 0,25Ziff. 23 c) der Bewerbungsbedingungen: c) Das Zuschlagskriterium Organisation und Verfügbarkeit bemisst sich nach dem fachlichen Angebot des Bieters. Dafür ist ein Konzept auf Basis von Vordruck 08: Konzept Organisation und Verfügbarkeit einzureichen. Angaben außerhalb dieses Dokuments und darin ggf. zugelassener Anlagen bleiben bei der Wertung außer Betracht. Sie werden ggf. zur Verifizierung der Bieterangaben berücksichtigt. Allgemeine Anforderungen: Das Konzept soll aufzeigen, wie die Vorgaben der Leistungsbeschreibung aus Sicht des Bieters mit den von ihm angebotenen Bedingungen, insbesondere dem Preis und der zur Verfügung stehenden Zeit, optimal umgesetzt werden können. Erwartet wird, dass die wesentlichen Konzeptionsideen, dahinterstehenden Überlegungen und Erwägungen zu erkennen sind. Grafische Visualisierungen sind freigestellt. Konkrete Anforderungen: Jeder Bieter hat auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf jedes nachstehende Unterkriterium einzugehen. Weitere Ausführungen sind nicht erforderlich. Es werden nur die Ausführungen an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen bei der Wertung berücksichtigt. Es wird nach folgenden Unterkriterien bewertet (Angabe mit Gewichtung): (1) Örtliche Präsenz 50 % (2) Bauüberwachung und Dokumentation 50 % Für diese Unterkriterien gelten folgende Anforderungen: Zu (1) Örtliche Präsenz: Es soll die geplante Büroorganisation mit Blick auf die Präsenz der maßgeblichen Mitarbeiter auf der Baustelle dargestellt werden. Es sollte hervorgehen, ob bietereigene regionale Büros genutzt, (bei ortsfremden Bietern) z.B. temporäre Standorte eingerichtet oder ein vom Auftraggeber gestelltes Büro genutzt wird. Hierbei sollten resultierende Anfahrtswege und -Zeiten berücksichtigt sein. Die Darstellung muss im Ergebnis erkennen lassen, dass die für das Projekt vorgesehenen Personen, insbesondere die Projektleitung und ihre Stellvertretung, in hinreichendem Maß vor Ort sind, um eine intensive Auseinandersetzung mit dem Vorhaben sowie eine enge Zusammenarbeit mit den weiteren Baubeteiligten zu ermöglichen. Es findet keine Wertung statt, wonach z.B. regionale Büros prinzipiell als höherwertiger gegenüber einem vom Auftraggeber gestellten Büro angesehen würden. Zu (2) Bauüberwachung und Dokumentation: Aufgrund des langen Umsetzungszeitraums der ausgeschriebenen Leistungen (geschätzte Bauzeit bis mindestens 2027) ist ein Lösungsansatz für die Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation der Gesamtmaßnahme zu formulieren. Dieser sollte insbesondere die Leistungen nach Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung (Aufbau neuer Steigeschächte im Bestand) und Ziff. 4 der Leistungsbeschreibung (Neue Hauptunterverteilerräume) berücksichtigen. Die Angaben zu jedem Unterkriterium werden jeweils nach dem nachstehenden Notensystem bewertet. Für jedes Unterkriterium müssen mindestens 2,5 Punkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. Notensystem: 10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderu …

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Ziff. 20 b) der Bewerbungsbedingungen: 1) Umsatz Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz sowie (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen), jeweils für die letzten dr … ganz lesenZiff. 20 b) der Bewerbungsbedingungen: 1) Umsatz Erklärung über (1.) den Gesamtumsatz sowie (2.) den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen), jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: Netto EUR 1,0 Mio. durchschnittlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 2) Versicherungsschutz Erklärung über eine bestehende (Berufs-) Haftpflichtversicherung des Bewerbers oder alternativ die Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird,- in beiden Fällen verbunden mit der Zusage des Bewerbers, dass der Versicherungsschutz für die gesamte Laufzeit des Vertrags zuzüglich Gewährleistungsphasen aufrechterhalten wird. Für Bewerbergemeinschaften gelten dieselben Anforderungen, wobei die Erklärung die gesamte Tätigkeit der Bewerbergemeinschaft für den Auftraggeber umfassen muss. Eine Erklärung und Versicherung allein für das federführende Mitglied der Bewerbergemeinschaft genügt nicht. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Mindestbedingungen: Der bestehende Versicherungsschutz muss mindestens folgende Kriterien und Mindestdeckungssummen erfüllen: - Personenschäden: 2,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr) - Sonstige Schäden: 3,0 Mio. EUR (2-fach maximiert pro Jahr)
Kriterium
Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzu … ganz lesenZiff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b erforderlich. c) Der Vertragsschluss setzt ggf. den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Die Entscheidung darüber liegt beim Datenschutzbeauftragten der UKGM.
Kriterium
Ziff. 20 a) der Bewerbungsbedingungen: Bewerber bzw. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung … ganz lesenZiff. 20 a) der Bewerbungsbedingungen: Bewerber bzw. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bewerbergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst die Bauvorlageberechtigung in Hessen nach § 67 der Hessischen Bauordnung (HBO). Die Bauvorlageberechtigung muss für das von der Ausschreibung betroffene Bauvorhaben vorliegen,- eine Berechtigung nach § 67 Abs. 3 HBO genügt daher nicht. Der entsprechende Nachweis kann z.B. als Eintragung der Handelsregisternummer nebst Registergericht auf dem Vordruck 03, alternativ als Scan oder Auszug der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Nachweise (z.B. Registerauszüge) darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Kriterium
Ziff. 20 c) der Bewerbungsbedingungen: 1) Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften Erklärung (1.) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (fest angestellte Mitarbeiter) sowie (2.) zur entsprechenden Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung. D … ganz lesenZiff. 20 c) der Bewerbungsbedingungen: 1) Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften Erklärung (1.) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl (fest angestellte Mitarbeiter) sowie (2.) zur entsprechenden Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren vor der Auftragsbekanntmachung. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: - Durchschnittlich 15 Personen (als Vollzeitäquivalente; Mitarbeiter und Führungskräfte addiert) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 2) Qualifikation und Erfahrung von Projektleitung und Stellvertretung Benennung der Projektleitung und deren Stellvertretung, jeweils mit Qualifikation und Erfahrungen in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen im Tätigkeitsfeld des Auftrags (Planungsleistungen für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen). Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) berücksichtigt. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: - Bauvorlageberechtigung in Hessen (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) - Abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für den Auftrag maßgeblichen Fachgebiet (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) - 1 persönliche Referenz (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad im Tätigkeitsfeld des Auftrags aus den letzten 5 Jahren. - 5 Jahre Erfahrung (jeweils Projektleiter und Stellvertreter) im Tätigkeitsfeld des Auftrags. 3) (Büro-) Referenzen Nachweis von geeigneten Referenzen des Unternehmens des Bewerbers über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planungsleistungen für den Umbau, die Sanierung und/oder Erweiterung von Krankenhäusern, Kliniken oder Gesundheitseinrichtungen). Aufgrund der langen Planungs- und Realisierungszeiträume vergleichbarer Bauvorhaben werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) berücksichtigt. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum und einer Referenzerläuterung anzugeben. Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Die Erklärung hat auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Bewerbungsgemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt und deren Werte addiert. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingungen: 2 Referenzen, zu denen aus der Referenzerläuterung jeweils hervorgeht, dass folgende Mindestbedingungen erfüllt sind: - Die Projektkosten (Kostengruppen 300 - 600 nach DIN 276 inkl. Umsatzsteuer) der Baumaßnahme liegen bei mindestens 3,5 Mio. EUR - Es müssen Leistungen gemäß mindestens 3 verschiedener HOAI-Leistungsphasen erbracht worden sein.
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Die Stufen sind in § 3.4 des Vertrags beschrieben. Mit dem Zuschlag ist der Auftragnehmer zunächst nur mit Stufe 1 beauftragt. Die weiteren Stufen kann der Auftraggeber später ganz oder teilweise - auch sukzessiv - abrufen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
106 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeins … ganz lesenLeistung: Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer b) Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht; für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer. c) Der Vertragsschluss setzt ggf. den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Die Entscheidung darüber liegt beim Datenschutzbeauftragten der UKGM.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europä …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohng … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# Ziff. 19 der Bewerbungsbedingungen (Ausschlussgründe): a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben. Die Erklärungen sind für Einzelbieter, für jedes Mitglied eine Bietergemeinschaft und auch für jeden Nachunternehmer vorzulegen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt. b) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein Vertragserfüllungsverbot gegen wegen eines sanktionsrelevanten Russland-Bezugs i.S.d. Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31.07.2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 besteht, ist für jeden Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer eine Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b erforderlich. c) Der Vertragsschluss setzt ggf. den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zwischen UKGM und dem Auftragnehmer nach dem bereitgestellten Muster voraus. Die Entscheidung hierüber liegt beim Datenschutzbeauftragten der UKGM. Jeder Bieter hat mit seinem Angebot die dafür bereitgestellten Muster einzureichen.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDPY1XMDFDE2 Ziff. 11 b) der Bewerbungsbedingungen: Die Vergabeunterlagen enthalten Dokumente mit vertraulichen Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c abgeben. Diese Dokumente werden erst n … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXVHYDPY1XMDFDE2 Ziff. 11 b) der Bewerbungsbedingungen: Die Vergabeunterlagen enthalten Dokumente mit vertraulichen Informationen. Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bieter eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c abgeben. Diese Dokumente werden erst nach Übersendung einer Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Vordruck 01c zur Verfügung gestellt. Dies kann bereits vor dem Ablauf der Teilnahmefrist über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und (sofern vorgesehen) von jedem Nachunternehmer abgegeben werden. Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen (Übersicht der einzureichenden Unterlagen): 1a. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01a Teilnahmeantrag 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (kann vorab eingereicht werden) 3 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn 6 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) 7 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner 1b. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei Bietergemeinschaften* Nr. Unterlage 1 Vordruck 02 Bietergemeinschaftserklärung 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jedes Mitglied) 3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied) 4 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jedes Mitglied) 5 Vordruck 04b Eigenerklärung zum Russland-Bezug (EU-Sanktionen) (für jedes Mitglied, soweit nicht in Erklärung des Bieters erfasst) 1c. Zusätzlich vorzulegende Unterlagen beim Einsatz von Nachunternehmern* Nr. Unterlage 1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe 2 Vordruck 01c Verpflichtung zur Vertraulichkeit (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung (für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher) 4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 5 Vordruck 04a Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn (für jeden Nachunternehmer / Eignungsleiher) 2. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen* Nr. Unterlage 1 Vordruck 01b Angebot 2 Vordruck 07 Preisblatt 3 Vordruck 08 Konzept Organisation und Verfügbarkeit 6 Selbstauskunft Dienstleister Datenschutz 7 Vertrag zur Auftragsverarbeitung UKGM * § 50 VgV bleibt unberührt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Universitätsklinikum Gießen und Marburg
Anschrift
Baldingerstraße, 35043 Marburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

787vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (1.338 Lose mit Angabe)
255.095 €Zuschlagswert im Median
145.172 € – 500.000 €mittlere Hälfte, 133 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.05.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 133f7a2d-1d00-4a5f-8ac8-c4bf86f84243.